Während der Beitragspause werden keine Beiträge fällig, der Versicherungsschutz bleibt dennoch bestehen. Zu Beginn der Beitragspause entscheiden Versicherte, ob sie nach der Pause den bisherigen Beitrag weiterzahlen oder die bisherigen garantierte BU-Rente ab Beginn der Beitragspause beibehalten möchten.
Die vereinbarte Beitragsdynamik wird ebenfalls während der Beitragspause ausgesetzt. Nach Ablauf der Beitragspause wird die Beitragszahlung automatisch wiederaufgenommen, die Beitragsdynamik setzt wieder ein – ein aktives Handeln Ihrerseits ist dafür nicht erforderlich. Auf Wunsch kann die Pause auch vorzeitig beendet werden.
Insgesamt können pro Vertrag bis zu 48 Monate Beitragspause genutzt werden, aufgeteilt auf mehrere Phasen von jeweils bis zu 24 Monaten. Zwischen zwei Phasen müssen jeweils 48 Monate Beitragszahlung liegen. Für die Beantragung genügt eine formlose Mitteilung an die Alte Leipziger. Die Beitragspause ist nicht ereignisgebunden. Nachweise sind nicht erforderlich.