Mann und Frau im Gespräch mit einer Beraterin über die Berufsunfähigkeitsversicherung und mögliche Steuervorteile

Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen

Mit einer BU mögliche Steuervorteile nutzen.


Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeitsversicherung und den Steuern zusammengefasst

  • SBU: Eine SBU ist eine selbstständige oder auch separate Berufsunfähigkeitsversicherung. Das heißt, es wurde ausschließlich eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen.
  • BUZ: Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Zusatzversicherung zu einer anderen Hauptversicherung. Das könnte zum Beispiel eine Risikolebensversicherung  mit einem zusätzlichen BU-Schutz sein.
  • Beiträge: Die Beiträge zur privaten, selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Für diese Sonderausgaben ist allerdings ein steuerlicher Höchstbetrag festgelegt. Es kann also sein, dass die maximal absetzbare Summe bereits durch andere Versicherungen, wie die Kranken- und Pflegeversicherung, ausgeschöpft ist.
  • BU-Rente: Der Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente ist bei der Auszahlung zu versteuern. Wie hoch der steuerpflichtige Ertragsanteil ausfällt, hängt unter anderem von der Rentendauer ab. Dieser Anteil wird dann in der Rentenphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert

Kann man die Berufs­unfähigkeits­versicherung steuerlich absetzen?

Es gibt verschiedene Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Davon ist abhängig, ob und zu welchem Grad die BU von der Steuer abgesetzt werden kann. 


Selbstständige Berufsunfähigkeits­versicherung steuerlich geltend

Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU oder kurz nur BU) ist eine eigenständige Versicherung, die darauf abzielt, das Einkommen abzusichern. Falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, zahlt die BU eine vereinbarte Rente. Die Höhe der Rente sowie die Vertragslaufzeit werden beim Abschluss der Versicherung festgelegt.

Arbeitnehmer und Selbstständige können die monatlichen Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen – allerdings nicht unbegrenzt. Die Beiträge zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, für die für Arbeitnehmer ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 € und für Selbstständige ein jährlicher Höchstbetrag von 2.800 € gilt (Ausnahme: Rürup-Erwerbsminderungsrente). Als sonstige Vorsorgeaufwendungen zählen allerdings nicht nur die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die den Umfang der gesetzlichen Basis-Absicherung übersteigen, oder sonstigen privaten Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung werden in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Daher ist es möglich, dass ein großer Teil des Höchstbetrags bereits durch deine Kranken- und Pflegeversicherung und eventuell andere Versicherungen ausgeschöpft ist und die Beiträge einer SBU nur theoretisch Steuervorteile mit sich bringt.


Berufsunfähigkeitszusatzversicherung von der Steuer absetzen

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) hingegen ist eine Zusatzversicherung, die in der Regel mit einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung kombiniert wird. Sie bietet im Falle einer Berufsunfähigkeit einen zusätzlichen finanziellen Schutz. Die BUZ leistet ebenfalls eine Rente bei Berufsunfähigkeit, jedoch ist sie meist an die Hauptpolice gekoppelt, was bedeutet, dass Leistung und Bedingungen von der Hauptversicherung beeinflusst werden können und gegebenenfalls einen geringeren Versicherungsschutz bieten. Wer sich in Kombination mit einer Hauptversicherung gegen Berufsunfähigkeit absichert, kann die BU ebenfalls bei der Steuer unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben. Allerdings ist dann nicht der gesamte Beitrag absetzbar, sondern nur der Anteil, der für die BUZ gezahlt wird. Auch hier gilt wie bei der SBU der Höchstsatz in Höhe von 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige.


Ausnahme: Es gibt auch die Möglichkeit, die BUZ mit einer staatlich geförderten Basisrente bzw. Rürup-Rente zu kombinieren. Diese ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersversorgung. In diesem Fall gelten andere steuerliche Regelungen. Die gesamten Beiträge zur Rürup-Rente und BUZ können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag der Vorsorgeausgaben als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Für das Kalenderjahr 2025 beträgt der Höchstbetrag 29.344 € für Ledige sowie 58.688 € für Verheiratete. Bei Arbeitnehmern, die steuerfreie Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung erhalten haben, sind die abzugsfähigen Sonderausgaben um diesen Betrag zu kürzen. Zu beachten ist jedoch: Die Beiträge zur BUZ dürfen in diesem Modell nicht mehr als 50 % des Gesamtbeitrags der Rürup-Rente ausmachen. 

Steuervorteile bei der betrieblichen Altersversorgung mit BU

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, über den Arbeitgeber als Zusatz der betrieblichen Altersversorgung eine BU abzuschließen. Findet eine Entgeltumwandlung statt, werden die Beiträge zur Versicherung vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber eingezahlt. Mitarbeitende sparen somit zunächst Steuern, denn dadurch verringert sich das Bruttogehalt, wodurch sich automatisch die Steuerlast von Lohnsteuer und Sozialabgaben verringert. Bei Inanspruchnahme der BU-Rente muss diese jedoch voll versteuert werden. 
 

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wo gebe ich die Berufsunfähigkeits­versicherung in der Steuererklärung an?

Die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung können in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen werden (Ausnahme: Rürup-Erwerbsminderungsrente). Ist der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft, wird die BU bei der Steuer berücksichtigt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die gesamten Beiträge zurückerstattet bekommen. Lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen wird durch die Eintragung der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung gemindert. Ausnahme bildet die BUZ, als Zusatz zur Rürup-Rente: Hier muss der Gesamtbeitrag in der Anlage Vorsorgeaufwand unter dem Punkt „Beiträge zur Altersvorsorge“ angegeben werden. 


Zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Werbungskosten?

Zwar sind Werbungskosten laut Definition Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, eine BU-Versicherung zählt allerdings nicht dazu. Es ist also nicht möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben. Die Versicherung ist eine private Vorsorge, die Beiträge gelten demnach als Vorsorgeaufwendungen.

 

Mann recherchiert am Laptop, wo er die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung eintragen kann
 

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Muss man die BU-Rente versteuern?

Wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % für einen Zeitraum von über sechs Monate nicht mehr ausüben können, gelten Sie als berufsunfähig und erhalten die BU-Rente. Da die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung als Einkommen gilt, ist sie steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung als „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden. Wie hoch die BU-Rente  zu versteuern ist, hängt zum einen von der Höhe der Rente und der Rentendauer ab, zum anderen jedoch auch von der Art der Berufsunfähigkeitsversicherung.
 


Wann ist die Rente der Berufs­unfähigkeits­versicherung steuerfrei?

In Deutschland gilt ein Grundfreibetrag, der Bürgern ein steuerfreies Existenzminimum ermöglicht. Das bedeutet: Wenn die jährlichen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen keine Steuern gezahlt werden. Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 €. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze, fällt auch keine Steuer auf die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung an.


Steuerliche Behandlung der BU zusammengefasst

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige private Absicherung des Einkommens. Denn laut Statistik wird jede 4.­­ Person in ihrem Arbeitsleben berufsunfähig (DAV 2021 I). Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und werden häufig unterschätzt. In den meisten Fällen ist eine psychische Erkrankung  Grund dafür, dass man berufsunfähig wird, dicht gefolgt von Krebserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Um im Fall der Fälle weiterhin ein Einkommen zu haben, auch wenn man nicht mehr arbeiten gehen kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Sie können dadurch neben einer umfangreichen Absicherung auch von Steuervorteilen profitieren. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können bei der Steuer geltend gemacht werden. Entweder als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr (2.800 € bei Selbstständigkeit) oder (in Kombination) mit einem Rürup-Vertrag als Vorsorgeausgabe. Dabei gilt ein 2025 Höchstbetrag von 29.344 €. Beiträge zur BU im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung als monatliche Rente sind Steuern fällig. Je nach Art der BU muss jedoch nicht die gesamte Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden. Bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der BUZ ist lediglich der Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser ist abhängig von der Rentendauer. Die BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag wird ebenfalls anteilig versteuert. Im Jahr 2025 sind 83,5 % der Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig, bis 2058 100 %. Eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge ist voll zu versteuern. 



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