Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
(Stand: 16. Juni 2025)
Die Überprüfung der Einhaltung der BFSG-Anforderungen beruht auf einer regelmäßig durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Grundsätzlich sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich. Wir arbeiten auch weiter daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind teilweise nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente, Online-Rechner und Kontaktformulare
- Designelemente weisen teilweise nicht den nötigen Farbkontrast auf
- Linktexte
- Alternativtexte zu Grafiken
Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir prüfen Ihr Anliegen und bemühen uns, Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zu geben. Nutzen Sie bitte folgendes Kontaktformular.
Zu der Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG haben sich die Länder auf eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsstelle verständigt. Bis zur Errichtung der „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) ist folgende Stelle zuständig:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: +49 (391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de