Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?
Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ist eine finanzielle Leistung, die darauf abzielt, das Einkommen eines Menschen zu sichern, wenn dieser aufgrund von einer Erkrankung, eines Unfalls oder einem Verfall der Kräfte über einen ununterbrochenen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten oder sogar dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Die monatliche Rente soll die finanzielle Lücke schließen, die entsteht, wenn jemand berufsunfähig wird und kein Einkommen mehr erzielen kann.
Diese Rentenleistung wird durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereitgestellt. Die Versicherung ermöglicht es Versicherten, trotz einer Berufsunfähigkeit weiterhin ihre monatlichen Kosten zu decken und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Berufsunfähigkeitsrente ist entscheidend, da, selbst wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen sollte, diese oft nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Erwerbsminderungsrente deckt in der Regel nur einen Bruchteil des letzten Nettoeinkommens ab.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger sind Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert.
Gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Der Staat sieht im Falle einer Berufsunfähigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Absicherung vor: die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf die Unfähigkeit, irgendeine Art von Erwerbstätigkeit auszuüben, sei es in Ihrem bisherigen Berufsfeld oder in einem anderen Bereich. Anders als bei der Berufsunfähigkeit wird bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit nicht ausschließlich berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf ausüben können oder nicht. Stattdessen wird beurteilt, ob Sie überhaupt in der Lage sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Die gesetzlichen Leistungen bieten häufig keinen ausreichenden Schutz im Falle von Berufsunfähigkeit. Folgende Unterstützung können gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in der Regel im Krankheitsfall erhalten:
- bis zu sechs Wochen: Lohnfortzahlung des Arbeitgebers
- ab sechs Wochen bis zu 72 Wochen: Krankengeld durch Krankenkassen (prozentualer Anteil des Gehalts, maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens)
- mehr als 72 Wochen: keine weitere Unterstützung, es sei denn es liegt eine Erwerbsminderung vor. Dann besteht evtl. Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung. Diese unterscheidet dabei zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente – je nachdem, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten könnten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn es Ihnen möglich ist, zwischen drei und sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt in diesem Fall in der Regel etwa zwischen 15 und 19 % des Bruttoeinkommens. Wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente, die jedoch lediglich in der Regel etwa zwischen 30 und 38 % des Bruttoeinkommens ausmacht.
Die gesetzliche Absicherung entspricht also nicht dem kompletten Einkommen. Mit unserem
Rentenschätzer können Sie die Höhe Ihrer gesetzlichen Rentenansprüche bei Erwerbsminderung schätzen. Daher ist die Absicherung durch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und wichtig. Diese schließt diese Lücken der gesetzlichen Absicherung und bietet eine zuverlässige Hilfe, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Durch sie erhalten berufsunfähige Personen
finanzielle Unterstützung in Form einer monatlichen Rente, die es ermöglicht, den Lebensstandard aufrechtzuerhalten und laufende Ausgaben wie Miete, Kredite, Lebensmittel und medizinische Kosten zu decken.
Wie hoch ist die Rente bei Berufsunfähigkeit?
Welche Höhe für die BU-Rente Sie wählen, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Die Versicherung sollte optimal zu den individuellen Bedürfnissen und Umständen passen. Daher ist ein Beratungsgespräch vor dem Abschluss von besonderer Bedeutung. Wir erachten eine Absicherung bis zu zwei Dritteln des Bruttoeinkommens als angemessen und empfehlen, das aktuelle Nettoeinkommen abzusichern, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Die Erhöhungsmöglichkeiten, wie eine Nachversicherungsgarantie oder eine Ausbaugarantie, erlauben es Ihnen, den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig bei Veränderungen in Ihrem Leben, wie Heirat, Geburt eines Kindes oder einem deutlichen Anstieg des Einkommens. Diese Option bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit und Flexibilität für Ihre finanzielle Zukunft. Eine Ausbaugarantie, die einige Versicherer anbieten, ermöglicht es, innerhalb der ersten Vertragsjahre auch ohne besonderes Ereignis Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen und schafft so insbesondere bei jungen Versicherungsnehmern maximale Flexibilität.
Außerdem können Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dynamik abschließen. Eine Dynamik im Versicherungsschutz bedeutet, dass Ihre Beiträge – und damit auch Ihre BU-Rente – dynamisch wachsen und regelmäßig an die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten angepasst werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Leistungen im Ernstfall auch in Zukunft noch ausreichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die Höhe der Dynamik in einem bestimmten Rahmen selbst bestimmen können. Der Beitrag für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wächst jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Damit passt sich die Absicherung den steigenden Lebenshaltungskosten und Ihrem Einkommen an. Sie entscheiden Jahr für Jahr, ob Sie die Dynamik annehmen oder nicht.
Kosten für die BU im Vergleich: Mit diesen Beiträgen können Sie rechnen!
* Schlussalter 67 Jahre; Überschussverwendung: Beitragsverrechnung (Leistungen aus Überschüssen - Überschusssätze 2025 können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen); Der angegebene Beitrag ist der zu zahlende Beitrag, d.h. hier sind die Überschüsse schon abgezogen; ohne Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Wann hat man Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?
Bei der Alte Leipziger besteht bereits ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, sobald Versicherte
ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aufgrund von einer Erkrankung, eines Unfalls oder einem Verfall der Kräfte
zu mindestens 50 % über voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben können. Diese Voraussetzungen können je nach Versicherer variieren. Deshalb ist es vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, auf die Bedingungen zu achten, die für die Auszahlung der BU-Rente gelten.
Welche Aspekte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch beachtet werden sollten, erfahren Sie in unserem Leitfaden, den wir zum kostenlosen Download für Sie bereitgestellt haben. Achten Sie insbesondere auf den
Verzicht der abstrakten Verweisung. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Ihr Versicherer Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweist, die Sie theoretisch noch ausüben könnten.
Wird die BU-Rente versteuert?
Je nach Art der Berufsunfähigkeitsversicherung sind unterschiedlich hohe Anteile der Rente steuerpflichtig. Bei einer
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist lediglich der
Ertragsanteil der BU-Rente zu versteuern. Dieser berechnet sich anhand der Rentendauer. Im Vergleich dazu wird eine
Berufsunfähigkeitsrente aus einem kombinierten Basisrente-Vertrag (Rürup-Vertrag) wie die
Basisrente (Rürup-Rente) selbst je nach Renteneintrittsjahr versteuert. Im Jahr 2024 sind nur 84 % der Rente zu versteuern. Der Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr bis 2040, in dem 100 % der Zahlungen aus dem Basisrente-Vertrag zu versteuern sind. Eine
BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge ist voll zu versteuern.
Tipps zum Leistungsantrag: Was muss ich tun, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen?
Sobald ein ärztlicher Nachweis vorliegt, der die Berufsunfähigkeit bestätigt, können Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen bei Ihrem Versicherer stellen. Dazu reicht zunächst in der Regel eine E-Mail oder ein Anruf aus. Der Versicherer schickt Ihnen dann einen Fragebogen zu und wird zusätzliche Dokumente anfragen.
Dazu können mitunter folgende Dokumente zählen:
- Ausgefüllter Antrag
- Medizinischer Nachweis vom Arzt
- Steuerbescheide mehrerer Jahre
- Abrechnung der Krankenversicherung über mehrere Jahre
- Lohn- und Gehaltsnachweise
- Arbeitsvertrag
- Anträge auf Erwerbsminderungsrente
- Beschreibung des Berufsbildes und eines typischen Arbeitsablaufs
…und mehr
Berufsunfähigkeitsrente als Absicherung des persönlichen Lebensstandards
Mit einer BU können Sie Ihr Einkommen sichern, falls Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einem Verfall der Kräfte nicht mehr arbeiten können. Die Leistung der Versicherung beinhaltet eine Berufsunfähigkeitsrente, die Ihr Einkommen im Fall der Fälle ersetzen soll. Daher ist es wichtig, eine sinnvolle Höhe der BU-Rente festzulegen. Die Rente sollte mindestens Ihre monatlichen Fixkosten decken können, damit Sie Ihren Lebensunterhalt weiterhin finanzieren können. Denn mit einer gesetzlichen Unterstützung bei Erwerbsminderung können Sie nicht sicher rechnen. Die Voraussetzungen dafür sind sehr streng und der Gesetzgeber kann Sie auf jede beliebige Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten. Die Alte Leipziger verzichtet auf diese abstrakte Verweisung und sichert Sie umfangreich in Ihrem aktuellen Beruf ab.