
Allgemeinmediziner
BU-Rente:
3.000 €/mtl. |
Beitrag:
117,20 €/mtl.* |
Quelle: Alte Leipziger Leben Gesamtbestand 01.2010 bis 12.2023
Um das individuelle Risiko für eine Berufsunfähigkeit eines Arztes richtig einschätzen zu können, ist die Gesundheitsprüfung von großer Bedeutung. Nur so kann sichergestellt sein, dass der Versicherungsschutz individuell auf die Bedürfnisse und Risiken des Mediziners zugeschnitten ist. Denn je nach Fachrichtung haben Ärzte unterschiedliche Risiken. Chirurgen können aufgrund der stehenden Tätigkeiten und feinmotorischen Anforderungen ein höheres Risiko für physische Erkrankungen haben, wohingegen Notfallsanitäter meist eher psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Auch Faktoren wie Arbeitszeiten, Nachtdienste, das allgemeine Stresslevel auf der Arbeit und die physische Arbeitsumgebung werden berücksichtigt. Lange Arbeitszeiten und hoher Stress können beispielsweise das Risiko psychischer Erkrankungen erhöhen.
Bei den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch erfragt, ob bereits Vorerkrankungen bestehen oder regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Das kann den Versicherungsschutz und die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte beeinflussen.
BU-Rente:
3.000 €/mtl. |
Beitrag:
117,20 €/mtl.* |
BU-Rente:
1.500 €/mtl. |
Beitrag:
50,05 €/mtl.* |
z.B. für einen 24-jährigen Humanmedizin-Student
BU-Rente:
2.500 €/mtl. |
Beitrag:
116,92 €/mtl.* |
Eine Infektionskrankheit kann bei Ärzten zu einem behördlich verordneten Tätigkeitsverbot führen. Unter der Infektionsklausel versteht man eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die greift, wenn vom versicherten Mediziner eine Infektionsgefahr ausgeht und deshalb ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten ausgesprochen wird. In diesem Fall sorgt die Infektionsklausel dafür, dass der versicherte Mediziner Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.
Die Umorganisationsprüfung ist für selbstständige und freiberufliche Ärzte mit Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Sie besagt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen gezahlt werden, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebes noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Die Alte Leipziger verzichtet auf die Umorganisationsprüfung, wenn durchgehend weniger als fünf Mitarbeitende in den letzten zwei Jahren im Betrieb beschäftigt wurden. Wenn eine solche Umorganisation jedoch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, greift die Klausel und der Versicherte erhält die vereinbarten Leistungen.
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Veränderungen sein.
Auf Grundlage der beantworteten Gesundheitsfragen wird der Gesundheitszustand geprüft und das Risiko eingeschätzt.
Es gibt eine Vielzahl an psychischen Erkrankungen und Symptomen, die zur Berufsunfähigkeit führen können.