Chef-Arzt schaut sich ein Roentgenbild an

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte

Lebensstandard mit einer BU für Mediziner absichern.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte ist sinnvoll, da sie in ihrem Berufsalltag vielfältigen Risiken ausgesetzt sind, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Hierbei spielen physische wie psychische Belastungen beispielsweise durch Schichtdienste, Infektionsgefahren und Überlastungen eine Rolle. Eine BU bietet Schutz, falls Ärzte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente als finanzieller Ausgleich ohne abstrakte Verweisung auf eine andere ärztliche Tätigkeit.

Wieso sich eine private BU als Ergänzung zum Versorgungswerk für Ärzte lohnt

Obwohl Ärzte oft Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks sind, das eine Grundversorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet, gibt es einige Gründe, warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Mediziner eine sinnvolle Ergänzung darstellt.
Die Leistungen aus dem Versorgungswerk werden häufig nur bei vollständiger, also 100 % Berufsunfähigkeit gewährt. Die Aufgabe des Berufes ist somit Leistungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder der Möglichkeit, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben, keine oder nur reduzierte Leistungen gezahlt werden. In diesem Zuge spielt die sogenannte abstrakte Verweisung eine wichtige Rolle. In vielen Fällen kann ein Arzt, der nicht mehr in seinem ursprünglichen Fachbereich arbeiten kann, vom Versorgungswerk auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger verzichtet auf diese abstrakte Verweisung. Das heißt, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Selbst dann nicht, wenn Sie Ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Im Leistungsfall wird ausschließlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt, unabhängig davon, ob andere ärztliche Tätigkeiten theoretisch möglich wären. Dadurch erhalten Ärzte eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Bedarfsgerechter Schutz: Infektions- und Umorganisationsklausel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte der Alte Leipziger umfasst auch spezielle Klauseln für Mediziner, um zusätzlichen Versicherungsschutz zu bieten und Sie rundum abzusichern. Dazu gehören die Infektionsklausel und die Umorganisationsklausel.

Die Infektionsklausel ist besonders für Ärzte und Pflegepersonal relevant. Sie greift, wenn von den versicherten Medizinern eine Infektionsgefahr für andere Personen ausgeht und sie aufgrund eines Tätigkeitsverbots für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch eine behördliche Anordnung ein Berufsverbot ausgesprochen wird, weil der Mediziner eine ansteckende Erkrankung hat. Dabei reicht es bei Human- und Zahnärzten, Medizinstudenten sowie Pflegepersonal aus, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig darauf bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen. Die Infektionsklausel stellt sicher, dass Mediziner und das Pflegepersonal in solchen Fällen Leistungen von der BU erhalten, auch wenn sie gesundheitlich noch in der Lage wären, ihre Tätigkeit auszuüben.

Die Umorganisationsklausel ist für selbstständige Mediziner von Bedeutung. Sie bezieht sich auf die Situation, dass ein Arzt bei einer Berufsunfähigkeit seinen Betrieb umorganisieren könnte, um weiterhin eine Tätigkeit auszuüben, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Diese Umorganisation muss allerdings zumutbar und betrieblich sinnvoll sein.

Dies ist der Fall, wenn sie
  • nicht zu Lasten der Gesundheit geht.
  • wirtschaftlich sinnvoll und ohne hohen Kapitalaufwand zu realisieren ist (Einzelfallbetrachtung).
  • dem Selbständigen weiterhin ein Tätigkeitsfeld von mind. 50 % in seiner Stellung und Eigenschaft als Betriebsinhaber verschafft.
Eine Einkommensbuße von 20 % oder mehr nach einer Umorganisation ist nicht zumutbar. Wenn der Betrieb umorganisiert werden kann, unterstützt die Alte Leipziger diese finanziell mit einer Einmalzahlung von sechs Monatsrenten.

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Wenn Ärzte berufsunfähig werden – die häufigsten Ursachen


Ursachen Berufunsfähigkeit

Quelle: Alte Leipziger Leben Gesamtbestand 01.2010 bis 12.2022 


Im medizinischen Berufsfeld lauern oftmals unterschätzte Risiken. Ärzte setzen sich täglich hohen Belastungen aus, die langfristig zur Berufsunfähigkeit führen können. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Chirurgen, Zahnärzte, Assistenzärzte und andere Mediziner. Ärzte stehen häufig unter hohem Druck und Stress, haben lange Arbeitszeiten im Schicht- und Notdienst und sind vielen emotionalen Belastungen ausgesetzt. Dadurch kann es zur Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen kommen. Aber auch der Körper kann unter den Belastungen leiden, wodurch Erkrankungen am Bewegungsapparat entstehen können. Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck können ebenfalls daraus resultieren. Hinzu kommt die erhöhte Gefahr von Verletzungen und Infektionen, welche die Tätigkeit eines Arztes mitbringt. Bei Medizinern gibt es demnach viele potenzielle Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Risikoprüfung einer Berufsunfähigkeit bei Ärzten

Um das individuelle Risiko für eine Berufsunfähigkeit eines Arztes richtig einschätzen zu können, ist die Gesundheitsprüfung von großer Bedeutung. Nur so kann sichergestellt sein, dass der Versicherungsschutz individuell auf die Bedürfnisse und Risiken des Mediziners zugeschnitten ist. Denn je nach Fachrichtung haben Ärzte unterschiedliche Risiken. Chirurgen können aufgrund der stehenden Tätigkeiten und feinmotorischen Anforderungen ein höheres Risiko für physische Erkrankungen haben, wohingegen Notfallsanitäter meist eher psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Auch Faktoren wie Arbeitszeiten, Nachtdienste, das allgemeine Stresslevel auf der Arbeit und die physische Arbeitsumgebung werden berücksichtigt. Lange Arbeitszeiten und hoher Stress können beispielsweise das Risiko psychischer Erkrankungen erhöhen.

Bei den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung  wird auch erfragt, ob bereits Vorerkrankungen bestehen oder regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Das kann den Versicherungsschutz und die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte beeinflussen.


Früh vorsorgen: BU bereits als Medizinstudent abschließen

Auch für angehende Ärzte ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn eine frühzeitige Absicherung als Medizinstudent bietet entscheidende Vorteile:

  • Günstigere Beiträge
    Je jünger eine Person beim Abschluss der Versicherung ist, desto geringer sind in der Regel die Beiträge. Medizinstudenten können also von deutlich günstigeren Konditionen profitieren, verglichen mit dem Abschluss einer BU als praktizierender Mediziner.
  • Besserer Gesundheitszustand
    Junge Menschen haben in der Regel einen besseren Gesundheitszustand. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Erkrankungen, wodurch es beim Abschluss der BU zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen kann.
  • Risiko für Berufsunfähigkeit besteht bereits im Studium
    Als Medizinstudent wird man bereits mit den praktischen Tätigkeiten eines Arztes konfrontiert und kann physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sein. Hinzu kommt auch das Risiko einer Infektion, durch die ein längerfristiges Berufsverbot ausgesprochen werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Medizinstudenten vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
  • Anpassbarkeit der Versicherung
    Die BU der Alte Leipziger bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit anzupassen. Der BU-Schutz wächst mit Ihren Aufgaben.
  • Kein Mitglied im Versorgungswerk
    Medizinstudenten sind noch keine Mitglieder im Versorgungswerk und erhalten somit keine Grundversorgung im Falle der Berufsunfähigkeit. Deshalb ist eine private Vorsorge sinnvoll.


Kostenbeispiele unserer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner 

Arzt schaut aus dem Fenster eines Krankenhauses

Allgemeinmediziner

BU-Rente:

3.000 €/mtl.

Beitrag:

117,20 €/mtl.*

z.B. für eine 35-jährige Person
Junge schaut nach vorne und steht vor der Schule

Medizinstudent

BU-Rente:

1.500 €/mtl.

Beitrag:

50,05 €/mtl.*

z.B. für einen 24-jährigen Humanmedizin-Student
Zahnarzt unterhaelt sich mit Patientin ueber anstehende Behandlung

Zahnarzt

BU-Rente:

2.500 €/mtl.

Beitrag:

116,92 €/mtl.*

z.B. für eine 30-jährige Person

* Schlussalter 67 Jahre; Überschussverwendung: Beitragsverrechnung (Leistungen aus Überschüssen - Überschusssätze 2025 können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen); Der angegebene Beitrag ist der zu zahlende Beitrag, d.h. hier sind die Überschüsse schon abgezogen; ohne Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

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Häufige Fragen, die sich Ärzte rund um die BU stellen

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten.
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Reicht meine Absicherung über das Versorgungswerk nicht aus?
Die Absicherung über das Versorgungswerk reicht für Ärzte in der Regel nicht aus. Sie bietet zwar eine Grundversorgung, greift aber nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Zudem kann eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten erfolgen. Die konkret ausgeübte Tätigkeit als Arzt ist zudem nicht abgesichert, d.h. der Arzt kann auf eine andere Tätigkeit innerhalb seines Berufsbildes verwiesen werden! Eine Leistung gibt es außerdem erst bei 100%-iger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der Tätigkeit. Die BU für Mediziner der Alte Leipziger ergänzt diese Lücken durch Verzicht auf abstrakte Verweisung und Schutz bei teilweiser Berufsunfähigkeit.
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Wie hoch sollte ich als Mediziner meine BU ansetzen?
Als Mediziner sollten Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung so ansetzen, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihren aktuellen Lebensstandard und Ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen decken kann. Wir erachten eine Absicherung bis zu zwei Dritteln des Bruttoeinkommens als angemessen und empfehlen, mindestens das aktuelle Nettoeinkommen abzusichern, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Berücksichtigen Sie dabei zukünftige Einkommenssteigerungen und Lebenshaltungskosten. 
 
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Bis zu welchem Alter brauche ich als Arzt eine BU?
Für Ihre Ärzte-BU eignet sich eine Laufzeit, die bis zum voraussichtlichen Ende Ihrer beruflichen Laufbahn reicht. Wir empfehlen eine Absicherung bis zum Alter 67, dem üblichen Renteneintrittsalter in Deutschland. So ist gewährleistet, dass Sie bis zum Beginn Ihrer Altersrente finanziell abgesichert sind, falls Sie berufsunfähig werden sollten.

Übrigens: Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ermöglicht es, Ihren Versicherungsschutz zu verlängern, falls die Regelaltersgrenze durch eine gesetzliche Änderung angehoben werden sollte.
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Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte variieren je nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Berufsspezialisierung, Höhe der gewünschten BU-Rente und Laufzeit der Versicherung. Junge, gesunde Ärzte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge als ältere oder bereits erkrankte Mediziner. Der genaue Beitrag der BU lässt sich am besten durch einen individuellen Beratungstermin ermitteln. Um vorab bereits eine erste Orientierung über die Höhe eines potenziellen Beitrages zu bekommen, nutzen Sie gerne unseren BU Rechner .
#accordion-element---berufsunfaehigkeit-aerzte---infektionsklausel
Was versteht man unter der Infektionsklausel?
Eine Infektionskrankheit kann bei Ärzten zu einem behördlich verordneten Tätigkeitsverbot führen. Unter der Infektionsklausel versteht man eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die greift, wenn vom versicherten Mediziner eine Infektionsgefahr ausgeht und deshalb ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten ausgesprochen wird. In diesem Fall sorgt die Infektionsklausel dafür, dass der versicherte Mediziner Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.
#accordion-element---berufsunfaehigkeit-aerzte---umorganisationsklausel
Was versteht man unter der Umorganisationsklausel?
Die Umorganisationsprüfung ist für selbstständige und freiberufliche Ärzte mit Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Sie besagt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen gezahlt werden, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebes noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Die Alte Leipziger verzichtet auf die Umorganisationsprüfung, wenn durchgehend weniger als fünf Mitarbeitende in den letzten zwei Jahren im Betrieb beschäftigt wurden. Wenn eine solche Umorganisation jedoch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, greift die Klausel und der Versicherte erhält die vereinbarten Leistungen.
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Was bedeutet abstrakte Verweisung im Vertrag der BU?
Die abstrakte Verweisung in der BU bedeutet, dass der Versicherer das Recht hat, den versicherten Mediziner theoretisch auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er trotz seiner Beeinträchtigungen noch ausüben könnte. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese alternative Tätigkeit tatsächlich verfügbar oder zumutbar ist. Wenn also der Versicherte theoretisch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben könnte, hätte der Versicherer das Recht, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern. Die Alte Leipziger verzichtet auf die abstrakte Verweisung.

Apotheker informiert Frau über Medikamente

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