Berufsunfähigkeits­versicherung

Top BU-Schutz für Lebensretter

Ihre Sicherheit im Ernstfall

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Alte Leipziger bietet Ihnen viele Vorteile:
  • Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
    Sind Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig, erhalten Sie die volle BU-Rente und müssen keine Beiträge mehr bezahlen.
  • Soforthilfe bei Krebs
    Bis zu 18 Monate Sofort-Rente bei Krebs.
  • Faire Einstufung
    Ihr Berufsbild wird individuell anhand Ihrer Fachrichtung und ggf. operativen Tätigkeit bewertet.
  • Spezielle Infektionsklausel für Ärzte
    Sobald Sie ein mindestens sechsmonatiges behördliches Tätigkeitsverbot erhalten, da Sie Patienten aufgrund einer von Ihnen ausgehenden Infektionsgefahr nicht weiter behandeln dürfen, gelten Sie in der Zeit als berufsunfähig.
  • Kostenfreie Option: Ausbau- und Nachversicherungsgarantie
    Erhöhen Sie den Versicherungsschutz bis Alter 50 ohne erneute Risikoprüfung.
  • Zeit zum Durchatmen – die neue Beitragspause machts möglich!
    Bis zu 24 Monate keine Beiträge zahlen und trotzdem Versicherungsschutz haben.
  • Echter Mehrwert für Sie – unsere Gesundheitsservices
    Ihre mentale Gesundheit liegt uns am Herzen. Deswegen bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung während der Laufzeit und im Leistungsfall.

Unsere Erfahrung für Ihre Zukunft

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat fast 100 Jahre Erfahrung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung und ist einer der 10 größten Lebensversicherer in Deutschland.
Focus Money Sehr Gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsanfänger

Der beste Plan B deines Lebens

Zusätzliche Leistungen der
Alte Leipziger Berufsunfähigkeits­versicherung

Wir haben die passende Berufsunfähigkeits­versicherung für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Unsere Berufsunfähigkeits­versicherung ist „ausgezeichnet"

Zahlreiche Ratings und Rankings bestätigen: Unser Berufsunfähigkeitsschutz ist erstklassig! 

Kostenbeispiele unserer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner 

Allgemeinarzt

BU-Rente:

3.000 €/mtl.

Beitrag:

117,20 €/mtl.*

z.B. für eine 35-jährige Person

Medizinstudent

BU-Rente:

1.500 €/mtl.

Beitrag:

50,05 €/mtl.*

z.B. für einen 24-jährigen Humanmedizin-Student

Zahnarzt

BU-Rente:

2.500 €/mtl.

Beitrag:

116,92 €/mtl.*

z.B. für eine 30-jährige Person

*Schlussalter 67 Jahre; Überschussverwendung: Beitragsverrechnung (Leistungen aus Überschüssen - Überschusssätze 2025 können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen); Der angegebene Beitrag ist der zu zahlende Beitrag, d.h. hier sind die Überschüsse schon abgezogen; ohne Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Was Sie zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung wissen sollten

Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten.

Auszug aus unseren Tarifmerkmalen
Alte Leipziger
Allianz AXA Generali Deutschland Zurich  Deutscher Herold
Tarif
Bedingungen Stand
SecurAL (BV 10)
Jan 24
SBU Premium
Dez 23

SBU
Dez 23

SBU
Jul 22
SBU
Jan 24
Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen? Ja Ja Nein

Nein

Nein
Soforthilfe bei Krebs
Ja, für max. 18 Monate
Ja, für max. 18 Monate Ja, für max. 15 Monate Nein Nein
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente als BU-Nachweis ohne Alters- oder Laufzeitbeschränkung?
Ja Ja Keine EM-Klausel Ja Nein
Bleibt bei Reaktivierung die erreichte BU-Rente erhalten aus der Überschussbeteiligung? / garantierten Rentensteigerung? Ja / Ja Nein / Nein Nein / Nein Nein / Nein Nein / Nein
Rechtsanspruch des Kunden auf Überprüfung des Beitrags nach einem Berufswechsel?
Ja Ja, nach 6 Monaten im neuen Beruf Ja, nach 6 Monaten im neuen Beruf Ja (nur für Schüler) Ja, nach 6 Monaten im neuen Beruf
Testergebnisse von Rating-Agenturen
 
Morgen & Morgen BU-Rating / Seit Beginn in 1996 immer Höchstbewertung?
5 Sterne/Ja 5 Sterne/Nein 5 Sterne/Ja 5 Sterne/Nein  5 Sterne/Ja
  • Quellen: Bedingungen der Gesellschaften, Recherche Alte Leipziger

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte ist sinnvoll, da sie in ihrem Berufsalltag vielfältigen Risiken ausgesetzt sind, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Hierbei spielen physische wie psychische Belastungen beispielsweise durch Schichtdienste, Infektionsgefahren und Überlastungen eine Rolle. Eine BU bietet Schutz, falls Ärzte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente als finanzieller Ausgleich ohne abstrakte Verweisung auf eine andere ärztliche Tätigkeit.

Die Leistungen aus dem Versorgungswerk werden nur bei vollständiger, also 100 % Berufsunfähigkeit gewährt. Die Aufgabe des Berufs ist somit Leistungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder der Möglichkeit, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben, keine oder nur reduzierte Leistungen gezahlt werden. In diesem Zuge spielt die sogenannte abstrakte Verweisung eine wichtige Rolle. In vielen Fällen kann ein Arzt, der nicht mehr in seinem ursprünglichen Fachbereich arbeiten kann, vom Versorgungswerk auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger verzichtet auf diese abstrakte Verweisung. Das heißt, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Selbst dann nicht, wenn Sie Ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Im Leistungsfall wird ausschließlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt, unabhängig davon, ob andere ärztliche Tätigkeiten theoretisch möglich wären. Dadurch erhalten Ärzte eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Beantragen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, prüfen wir Ihre angegebenen Vorerkrankungen, da sie das Risiko, berufsunfähig zu werden, beeinflussen. Aber nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung stellt für einen Versicherer ein erhöhtes Risiko dar oder beeinflusst einen Abschluss.

Ja, Sie können auch dann Leistungen aus der BU erhalten, wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts berufsunfähig werden. Ihr Versicherungsschutz ist immer bei Ihnen – rund um den Globus.

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte variieren je nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Berufsspezialisierung, Höhe der gewünschten BU-Rente und Laufzeit der Versicherung. Junge, gesunde Ärzte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge als ältere oder bereits erkrankte Mediziner. Der genaue Beitrag der BU lässt sich am besten durch einen individuellen Beratungstermin ermitteln.

Eine Infektionskrankheit kann bei Ärzten zu einem behördlich verordneten Tätigkeitsverbot führen. Unter der Infektionsklausel versteht man eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die greift, wenn vom versicherten Mediziner eine Infektionsgefahr ausgeht und deshalb ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten ausgesprochen wird. In diesem Fall sorgt die Infektionsklausel dafür, dass der versicherte Mediziner Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.

Die Umorganisationsprüfung ist für selbstständige und freiberufliche Ärzte mit Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Sie besagt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen gezahlt werden, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebes noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Die Alte Leipziger verzichtet auf die Umorganisationsprüfung, wenn durchgehend weniger als fünf Mitarbeitende in den letzten zwei Jahren im Betrieb beschäftigt wurden. Wenn eine solche Umorganisation jedoch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, greift die Klausel und der Versicherte erhält die vereinbarten Leistungen.

Sie haben weitere Fragen oder wollen sich unverbindlich informieren?

Dann fordern Sie gerne einen Termin mit einem unserer BU-Experten an. Wir helfen Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.