Altersvorsorgedepot 2027

Informationen zu staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten

Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot zusammengefasst

  • Das private Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es soll ermöglichen, in kapitalmarktorientierte Anlagen wie ETFs oder Fonds zu investieren.
  • Das private Altersvorsorgedepot startet zum 01.01.2027.
  • Die staatliche Förderung richtet sich nach der Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen. Je nach Eigenbeitrag sind bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr sowie zusätzliche Kinderzulagen bis zu 300 € pro Kind und ein Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € möglich.

Ihre Vorteile des Altersvorsorgedepots auf einen Blick

  • Staatliche Förderung nutzen
    Profitieren Sie von einer staatlichen Zulage von bis zu 540 € pro Jahr. Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind. Berufseinsteiger unter 25 Jahre profitieren außerdem von einer einmaligen Förderung in Höhe von 200 €.
  • Steuerfreiheit in der Ansparphase
    Während der Ansparphase bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Dadurch wird der Zinseszins deutlich erhöht.
  • Höhere Renditechancen
    Das Altersvorsorgedepot ermöglicht eine kapitalmarktnahe Anlage, etwa in Fonds oder ETFs. Dadurch können langfristig höhere Renditechancen auf Ihre eingezahlten Beiträge entstehen.
  • Flexibel vorsorgen
    Beiträge können an die persönliche Lebenssituation angepasst werden. Auch bei der Auszahlung gibt es flexible Modelle.
  • Rentenlücke schließen
    Das private Altersvorsorgedepot kann ein wichtiger Baustein sein, um die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll zu ergänzen.

Altersvorsorgedepot der Alte Leipziger

Die Alte Leipziger bereitet sich bereits auf die Altersvorsorgereform 2027 vor und wird neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Das Altersvorsorgedepot wird
Anfang 2027 verfügbar sein. Weitere Informationen folgen im Laufe des Jahres 2026.

Haben Sie einen bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge bleiben auch nach Einführung der Altersvorsorgereform bestehen. Wenn Sie bereits eine Riester-Rente bei der Alte Leipziger abgeschlossen haben,
führen wir Ihren Vertrag weiterhin zu den bisherigen Bedingungen fort.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es soll ermöglichen, langfristig und kostengünstig in kapitalmarktorientierte Anlagen wie ETFs oder Fonds zu investieren – auch ohne verpflichtende Beitragsgarantien wie bei der bisherigen Riester-Rente. Dadurch können höhere Renditechancen genutzt werden. Unterstützt wird die Vorsorge durch staatliche Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile.

Ab wann kann das Altersvorsorgedepot abgeschlossen werden?

Das Altersvorsorgedepot startet im Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt können geförderte Produkte abgeschlossen werden.

Warum gibt es das Altersvorsorgedepot?

 

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz modernisiert die Bundesregierung die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Ab 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente ablösen.

Der Staat fördert weiterhin Altersvorsorgeverträge mit Beitragsgarantie. Erstmals werden jedoch ab 2027 zusätzlich auch Altersvorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie förderfähig - das sogenannte Altersvorsorgedepot.

Da die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Gemeinsam mit der betrieblichen Altersvorsorge kann sie dabei helfen, Versorgungslücken im Ruhestand zu schließen.

Rentenlücke berechnen

Welche staatliche Förderung gibt es für das Altersvorsorgedepot?


Einzahlung im Monat Einzahlung im Jahr Grundzulage
 10 € 120 € 60 €
 20 € 240 €  120 € 
30 € 360 €  180 € 
 40 €  480 €  210 €
50 € 600 € 240 € 
60 €  720 €  270 € 
70 €  840 €  300 € 
80 €  960 €  330 €
 90 €  1.080 € 360 €
 100 € 1.200 € 390 €
 110 € 1.320 €  420 €
120 € 1.440 € 450 €
130 € 1.560 €  480 €
140 € 1.680 € 510
150 €  1.800 € 540 €
167 € 2.004 € 540 €
250 € 3.000 € 540 €
333 € 3.996 € 540 €
417 € 5.004 € 540 €
570 € 6.840 € 540 €

Beispielrechnungen: So kann die Förderung aussehen

Simon, 22 Jahre, Industriekaufmann

Einzahlung: 600 €
Grundzulage: 240 €
Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 €
Förderung gesamt im ersten Jahr: 440 €
Insgesamt im Vorsorgevertrag: 1.040 €

Pia, 40 Jahre alt, Lehrerin, 2 Kinder

Einzahlung: 1.200 €
Grundzulage: 390 €
Kinderzulage: 600 € (300 € pro Kind)
Förderung gesamt: 990 €
Insgesamt im Vorsorgevertrag: 2.190 €

Daniel, 36 Jahre alt, Selbständiger

Einzahlung: 1.800 €
Grundzulage: 540 €
Förderung gesamt: 540 €
Insgesamt im Vorsorgevertrag: 2.340 €


Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot hat eine Ansparphase, in der Sie Beiträge einzahlen

und eine Phase in der das angesparte Kapital an Sie ausgezahlt wird, die sogenannte Auszahlphase.

Ansparphase

In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig Beiträge in Ihr Altersvorsorgedepot ein und bauen so Vermögen für Ihre private Altersvorsorge auf. Um eine staatliche Förderung zu erhalten, ist ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr erforderlich. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, darunter die

  • Grundzulage,
  • mögliche Kinderzulagen,
  • ein Berufseinsteigerbonus sowie
  • steuerliche Vorteile.

Staatlich gefördert werden Eigenbeiträge bis maximal 1.800 € pro Jahr. Insgesamt sind Einzahlungen von bis zu 6.840 € jährlich möglich. Während der Ansparphase bleiben Wertsteigerungen und Kapitalerträge steuerfrei. Zusätzlich können Einzahlungen und Zulagen steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dadurch kann sich – abhängig von der persönlichen Situation – neben den Zulagen eine weitere Steuerersparnis ergeben.

Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase erhalten Sie das angesparte Vermögen inklusive möglicher Wertsteigerungen ausgezahlt. Die Auszahlung kann frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen und auf Wunsch später starten. Spätestens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr muss die Auszahlungsphase jedoch begonnen haben. Zu Beginn können Sie sich optional bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig auszahlen lassen. Für das verbleibende Guthaben stehen eine lebenslange Rentenzahlung oder ein Auszahlungsplan zur Verfügung.

Bei der lebenslangen Rente erhalten Sie eine monatliche Auszahlung, die Ihnen dauerhaft bis an Ihr Lebensende gezahlt wird. Ein festes Enddatum gibt es dabei nicht – die Rentenzahlung läuft lebenslang, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre statistische Lebenserwartung ist? Dann finden Sie es hier heraus.

Beim befristeten Auszahlungsplan wird das angesparte Vermögen in regelmäßigen Beträgen über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt. Die Auszahlungen müssen mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr erfolgen, können aber auch über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Das vorhandene Kapital wird dabei auf die vereinbarte Laufzeit aufgeteilt.

Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand. Dieses Prinzip wird als „nachgelagerte Besteuerung“ bezeichnet. Da der persönliche Steuersatz im Alter häufig niedriger ist als während des Berufslebens, kann sich daraus ein steuerlicher Vorteil ergeben.

Wer hat Anspruch auf Förderung des Altersvorsorgedepots?

Förderberechtigt sind grundsätzlich Personen, die bereits bei der Riester-Rente förderberechtigt waren. Dazu zählen insbesondere:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesetzlicher Rentenversicherungspflicht
  • Auszubildende
  • Minijobber ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Beamtinnen und Beamte sowie vergleichbare Personen bei Vorliegen einer Einverständniserklärung zur Datenübermittlung beim Dienstherrn
  • Eltern während Kindererziehungszeiten
  • pflegende Angehörige unter der Voraussetzung, dass die Pflegeversicherung Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlt
  • Neu ist: Auch Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind förderfähig.

Ist das neue Altersvorsorgedepot besser als die Riester-Rente?

Ob das neue Altersvorsorgedepot besser zu Ihnen passt als eine Riester-Rente, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Anlagehorizont und Ihren Vorsorgezielen ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Mit dem Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 flexibler, einfacher und stärker auf den Kapitalmarkt ausgerichtet werden.

Ein zentraler Unterschied zur bisherigen Riester-Rente liegt in der Förderung:

  • Während sich die Riester-Förderung unter anderem am Einkommen orientiert,
  • richtet sich die staatliche Zulage beim Altersvorsorgedepot direkt nach Ihren eigenen Einzahlungen.

Dadurch wird die Förderung transparenter und leichter nachvollziehbar. Ob ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Fördersystem sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge genießen auch nach Einführung des Altersvorsorgedepots Bestandsschutz. Das bedeutet: Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, können weiterhin zu den bisherigen Bedingungen und mit der bisherigen Riester-Förderung weitergeführt werden. Ab 2027 ist außerdem ein Wechsel in ein Altersvorsorgedepot möglich. Dabei kann vorhandenes Riester-Guthaben in das neue Fördersystem übertragen werden. Ein Wechsel erfolgt nicht automatisch und sollte gut geprüft werden.

Grundsätzlich bestehen künftig folgende Möglichkeiten:

  • bestehenden Riester-Vertrag mit den alten Förderreglungen weiterführen
  • zusätzlich zum Riester-Vertrag bis zu zwei Altersvorsorgedepot-Verträge abschließen. Staatlich gefördert werden insgesamt maximal zwei Verträge pro Person.
  • Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen 
  • mit bestehendem Riester-Vertrag in die neuen Förderregelungen wechseln

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte individuell beraten werden.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Das private Altersvorsorgedepot kann je nach Lebenssituation unterschiedliche Vorteile bieten. Besonders profitieren Menschen, die staatliche Förderung mit langfristigem Vermögensaufbau verbinden möchten.

Für junge Sparerinnen und Sparer kann das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv sein. Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, profitiert über viele Jahre vom Zinseszinseffekt. Zusätzlich gilt für unter 25-Jährige ein einmaliger Berufseinsteigerbonus.

Für Menschen mit höherem Einkommen können neben den Zulagen vor allem die steuerlichen Vorteile interessant sein. In der Steuererklärung können die Beiträge (bis 1.800 € gefördert) geltend gemacht werden. Durch die Günstigerprüfung erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen persönlichem Steuervorteil und Zulagen.

Checkliste: Was Sie jetzt tun können

  • Überblick verschaffen
    Sie müssen nichts sofort ändern. Informieren Sie sich in Ruhe über die Änderungen.
  • Bestehende Vorsorge und Verträge prüfen
    Prüfen Sie, welche privaten und betrieblichen Vorsorgelösungen Sie bereits haben. Bestehende Riester-Renten genießen Bestandsschutz.
  • Förderpotenzial einschätzen
    Besonders Familien, junge Berufseinsteiger und Selbständige sollten ihre Möglichkeiten prüfen.
  • Beratung nutzen
    Eine persönliche Beratung hilft, Chancen, Risiken und passende Produktvarianten einzuordnen.

Häufige Fragen und Antworten zum privaten Altersvorsorgedepot

Es wird drei Produktvarianten geben:

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie:
    Diese Variante bietet die Chance auf höhere Renditen, da stärker in kapitalmarktorientierte Anlagen investiert werden kann. Ein garantierter Kapitalerhalt besteht jedoch nicht.
  • Standarddepot ohne Garantie:
    Das Standarddepot folgt einer standardisierten Struktur mit geringeren Wahlmöglichkeiten. Die Effektivkosten sind auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt.
  • Altersvorsorgedepot mit Garantie:
    Garantieprodukte richten sich an sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger. Die Alte Leipziger Lebensversicherung bietet Altersvorsorgeverträge mit 80 % Garantie an.

Ja. Bestehende Riester-Renten genießen Bestandsschutz. Das bedeutet: Sie werden auch nach Einführung der Reform ab dem 01.01.2027 weiterhin in unveränderter Höhe und mit der bisherigen Riester Förderung staatlich gefördert.

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Ob er sinnvoll ist, hängt von Ihrem bestehenden Vertrag, Ihrer Förderung und Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Fragen zu Ihrem  bestehenden Vertrag beraten wir Sie gerne persönlich.

Nein, eine Kündigung ist meist nicht empfehlenswert, da dadurch staatliche Förderungen und mögliche Steuervorteile verloren gehen können. Bereits erhaltene Zulagen müssten in vielen Fällen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Häufig gibt es sinnvollere Alternativen als eine Kündigung. Welche Lösung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt, sollte im Rahmen einer individuellen Beratung geprüft werden.