Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sinnvoll?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige leistet eine monatliche Rente, falls Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen und die Folgen eines Unfalls zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit und können bei jedem auftreten. Aufgrund ihrer Leistungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Selbstständige und Freiberufler und ist daher eine der wichtigsten Absicherungen. Insbesondere, da die meisten Selbstständigen und viele Freiberufler nicht in der Deutschen Rentenversicherung oder in einem berufsständigen Versorgungswerk versichert sind und daher keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Leistungen aus dem Versorgungswerk haben.Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – Selbstständige besonders hart
Statistisch gesehen wird laut DAV 2021I jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig – egal ob angestellt oder selbstständig. Psychische Erkrankungen sind dabei die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit , gefolgt von Krebserkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Unfallfolgen, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie neurologischen Erkrankungen. Dabei handelt es sich also um Ursachen, die jeden betreffen können. Aufgrund mangelnder staatlicher Absicherung schlägt die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen und Freiberuflern ohne BU allerdings doppelt zu Buche.
Quelle: Alte Leipziger Leben Gesamtbestand 01.2010 bis 12.2022
Selbstständige haben keine gesetzliche Absicherung
In der Regel sind Sie als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in der Deutschen Rentenversicherung oder durch das Versorgungswerk abgesichert. Werden Sie also durch einen Unfall oder eine Erkrankung berufsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Leistungen aus dem Versorgungswerk.Haben Sie aufgrund einer freiwilligen Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung doch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, reicht diese im Normalfall nicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Selbstständigen zum absoluten Muss – am besten erfolgt der Abschluss der Versicherung schon direkt zu Beginn der Tätigkeit.
Selbstständige wie Architekten oder Journalisten, die in ein Versorgungswerk einzahlen, erhalten Leistungen bei Berufsunfähigkeit erst nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Das Versorgungswerk bietet zwar eine Grundabsicherung, greift aber meist nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Zudem kann eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten erfolgen.
Hohe Einkommenseinbußen bei Berufsunfähigkeit
Egal ob Sie allein in Ihrer Selbstständigkeit agieren oder einen kleinen Betrieb mit Angestellten führen – werden Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung berufsunfähig, kann dies existenzbedrohende Einkommenseinbußen bedeuten. Genau vor dieser Situation und dem Verlust Ihres Lebensstandards soll Sie die private Berufsunfähigkeitsrente bewahren.Wissenswertes bei der Wahl Ihrer BU als Selbstständiger
Um eine optimale Absicherung in Ihrer Selbstständigkeit zu genießen, sollten Sie die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Ihre Tätigkeit und Lebenssituation abstimmen. Selbstständige sollten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem auf folgende Leistungen und Klauseln achten:So setzt sich der Beitrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständiger zusammen
Kostenbeispiele unserer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Rechtsanwältin
BU-Rente:
3.000 €/mtl. |
Beitrag:
110,83 €/mtl.* |

Software-Entwickler
BU-Rente:
2.500 €/mtl. |
Beitrag:
86,94 €/mtl.* |

Unternehmensberater
BU-Rente:
2.800 €/mtl. |
Beitrag:
111,41 €/mtl.* |
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Die Vertragsdauer der BU sollte so gewählt werden, dass die Arbeitskraftabsicherung bis zum offiziellen Renteneintrittsalter reicht. So entsteht ein nahtloser Übergang zur gesetzlichen Rente, sofern Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Übrigens: Unsere BU ermöglicht es, Ihren Versicherungsschutz zu verlängern, falls die Regelaltersgrenze durch eine gesetzliche Änderung angehoben werden sollte.
Die Umorganisationsklausel im BU-Vertrag besagt, dass ein Selbstständiger nicht als berufsunfähig gilt, insofern er durch eine Umorganisation seines Betriebs weiterhin in diesem tätig sein könnte. Diese Umorganisation muss allerdings zumutbar und betrieblich sinnvoll sein. Ist das nicht der Fall, erhalten Versicherte Leistungen aus ihrer BU-Versicherung. Eine Umorganisation gilt als zumutbar und betrieblich sinnvoll, wenn sie keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und dazu führt, dass die neue Tätigkeit des versicherten Mediziners im Vergleich zu seiner bisherigen Stellung im Betrieb angemessen ist. Das heißt, dass die neue Tätigkeit nicht zu Lasten der Gesundheit des Versicherten geht und der Gewinn vor Steuern mehr als 80 % im Vergleich zu vorher beträgt.
Die Alte Leipziger verzichtet zum Vorteil der Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen. Zum einen, wenn im Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt waren (für selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten gilt: Als Mitarbeiter zählen nur Angestellte mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf). Zum anderen, wenn der Selbstständige Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausübt.
Wenn der Betrieb umorganisiert werden kann, unterstützt die Alte Leipziger dies finanziell mit einer Einmalzahlung von sechs Monatsrenten.
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Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf Grundlage der beantworteten Gesundheitsfragen wird der Gesundheitszustand geprüft und das Risiko eingeschätzt.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, weil sie Ihren Verdienstausfall abdeckt.