
Antworten zu Fragen, die unsere Kunden uns häufig stellen.
Ihre Frage wird nicht beantwortet? Ihr Versicherungsvermittler steht Ihnen gerne zur Seite, um Fragen zu beantworten oder Veränderungen an bestehenden Verträgen durchzuführen. Sie können Ihren Vermittler direkt persönlich ansprechen - oder Sie nutzen das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir reichen Ihren Kontaktwunsch dann an Ihren zuständigen Vermittler weiter.
Unseren Privatkunden legen wir unsere App fin4u ans Herz:
Mit fin4u, Ihrem digitalen Finanz- und Versicherungsmanager, erledigen Sie spielend leicht Ihre finanziellen Angelegenheiten und haben Ihre Verträge jederzeit zur Hand! Sie können fin4u nach erfolgreicher Registrierung sofort nutzen. Fordern Sie hier Ihre persönlichen Aktivierungsdaten an, um Einblick in Ihre Alte Leipziger – Hallesche Verträge zu erhalten.


Kfz-Versicherungen

Gewerbeversicherungen
Wohngebäude
In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:
- Eine Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass sich unser Leistungsversprechen während der Vertragslaufzeit an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Konkret: Steigen die Kosten für Material und Löhne, steigen auch unsere Aufwände für die Regulierung der Schadenfälle. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Für die Anpassung werden jährlich die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes „Baupreisindex für Wohngebäude“ und „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ herangezogen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Ein Kündigungsrecht ergibt sich auch bei einer Prämienerhöhung nicht, weil sich nicht nur die Prämie erhöht, sondern auch unsere Leistung im Versicherungsfall.
- Die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung ändert sich aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Renovierungsdatum. Je älter ein Gebäude ist, bzw. umso länger eine Renovierung zurückliegt, desto anfälliger ist das Gebäude für Schäden. Die genaue Regelung dazu finden Sie in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen bzw. den Klauseln zur Wohngebäudeversicherung. Durch diese Anpassung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Prämienerhöhung informiert haben.
- Ein unabhängiger Treuhänder überprüft in mehrjährigen Abständen, ob sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben. Dazu gehören auch die Kosten für das Zusatzpaket Elementargefahren, dass Sie evtl. mitversichert haben. Durch den Klimawandel steigt das Risiko für Extremwetter-Ereignisse wie z. B. Überschwemmungen und Starkregen. In der Folge nehmen Anzahl und Intensität dieser Ereignisse zu. Wir sind dafür da, Ihre versicherten Schäden aus Extremwetter-Ereignissen zu bezahlen. Dafür bieten wir in der Wohngebäudeversicherung den Zusatz-Baustein Elementar an. Die Aufwände für die Regulierung von Elementar-Schäden stiegen in den letzten Jahren. Damit in unserer Versichertengemeinschaft auch in Zukunft alle Schadenfälle von uns bezahlt werden können, müssen sich auch die Prämien dieser Entwicklung anpassen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen in dem Abschnitt Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Prämienerhöhung informiert haben.
Prämienreduzierungen sind möglich, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen das aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie z.B. in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs den vereinbarten Selbstbehalt, üblicherweise 300 €, 500 € oder 1.000 €. Bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Da spart Prämie und Sie sind weiterhin gegen existenzbedrohende Schäden abgesichert. Am besten ist, Sie sprechen Ihren zuständigen Vermittler an
Ihrer Wohngebäudeversicherung liegen sogenannte Deklarationen zugrunde. Je nach Deklaration (XL/XXL oder compact/classic/comfort) haben Sie neben dem klassischen Versicherungsschutz noch weitere Leistungen vereinbart. Sollten sie eine der Top-Deklarationen vereinbart haben, ist es möglich, diese auf eine niedrigere und meist kostengünstigere Deklaration abzusenken. Da die Leistungen in den Deklarationen sehr umfangreich sind, ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor diesem Schritt, ausführlich und individuell von Ihrem zuständigen Vermittler beraten lassen.
Es ist auch möglich, die Prämie nicht jährlich, sondern in Raten (z.B. ½ jährlich, ¼ jährlich) zu bezahlen. Damit können Sie die Kosten auf mehrere Zahlungstermine verteilen. Allerdings gibt es Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise. Sprechen Sie Ihren Vermittler an, er kann Ihnen die gewünschten Raten berechnen.
Keine gute Idee ist, der Anpassung zu widersprechen. Wir müssen Ihre gleitende Neuwertversicherung dann in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Kosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäude-Versicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
- Wir haben die Prämien an das Alter des Gebäudes oder die letzte Renovierung angepasst.
- Ein unabhängiger Treuhänder hat festgestellt, dass sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können. Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich.
Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude über eine Bank finanziert ist, muss die Bank der Kündigung zustimmen. Bitte schicken Sie uns die Zustimmung.
Es ist kein Grund für eine Kündigung, wenn sich nur der Anpassungsfaktor oder gleitende Neuwertfaktor erhöht haben. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Falls Sie widersprechen, wandeln wir Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe um. Wir verändern ab dem Zeitpunkt Ihre Gebäude-Versicherungssumme nicht mehr. Sie müssen künftig selbst steigende Baupreise und Löhne im Auge behalten und jedes Jahr Ihre Gebäude-Versicherungssumme anpassen. Das ist wichtig, damit Sie ausreichend versichert bleiben. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
Kündigen und widersprechen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.
Bei bestimmten Prämienerhöhungen dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, außerordentlich kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Es ist kein Grund für eine Kündigung, wenn sich nur der Anpassungsfaktor oder gleitende Neuwertfaktor erhöht haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können. Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude über eine Bank finanziert ist, muss die Bank der Kündigung zustimmen. Bitte schicken Sie uns die Zustimmung.
Kündigen und widersprechen können Sie schriftlich (Brief) oder per E-Mail.
Bitte kündigen Sie diesen wichtigen Schutz nicht unüberlegt! Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen sicher helfen kann.
Die Versicherungsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Die Versicherungsteuer wird aus der Versicherungsprämie berechnet.
Bei manchen Versicherungen berechnet sich die Steuer nicht aus der vollen Prämie, sondern aus einem geringeren Anteil. Ist in der Wohngebäudeversicherung Feuer versichert, beträgt dieser Anteil 86 % der Nettoprämie.
Gleichzeitig zahlen wir, als Versicherer, zusätzlich Feuerschutzsteuer an das Finanzamt. Dazu sind wir verpflichtet bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung).
Ein Beispiel soll das veranschaulichen. Nehmen wir an, Ihre Prämie ohne Versicherungsteuer beträgt 200 €. Folgende Steuer ist fällig:
Prämie ohne Versicherungsteuer (Netto) | 200 € |
86 % der Nettoprämie entspricht | 172 € |
Daraus 19 % Versicherungsteuer | 32,68 € |
Sie zahlen 200 € plus 32,68 € Versicherungsteuer = 232,68 €.
Wir führen die von Ihnen gezahlte Versicherungsteuer an das Finanzamt ab. Zusätzlich zahlen wir nochmals 5,32 € Feuerschutzsteuer an das Finanzamt.
Bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung) fällt die Feuerschutzsteuer an.
Feuerschutzsteuer zahlen die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und sind nur für den Brandschutz gedacht.
Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Prämie in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändert, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.
Versicherung ist ein Kollektiv. Alle Verträge zusammen bilden das Kollektiv und tragen die Schäden gemeinsam. Regionale Sturmereignisse, Totalschäden und steigende Aufwände, z. B. durch Klimawandel, werden gleichmäßig auf alle Verträge umgelegt. Dann erhöht sich die Prämie, auch wenn Sie selbst keinen Schaden an Ihrem Gebäude hatten.
Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und anfälliger für Schaden wird, führt zu einer höheren Prämie.
Entspricht die vereinbarte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert, nennt man das Unterversicherung. Meist wird das erst im Schadenfall entdeckt, da sich, wie in diesem Fall, die Unterversicherung über die Jahre schleichend eingestellt hätte.
Eine gleitende Neuwertversicherung passt sich automatisch den veränderten Baukosten an. Das bedeutet: Bei steigenden Baukosten erhöht sich auch die Entschädigungsleistung, die wir als Versicherer erbringen, wenn Ihr Haus z.B. komplett abbrennt. Sie müssen also die Baukosten nicht im Blick haben, und die Versicherungssumme ständig an die Veränderungen anpassen. Das passiert bei der gleitenden Neuwertversicherung automatisch.
Bei Vertragsabschluss wird die sogenannte Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) bestimmt. Die Versicherungssumme Wert 1914 bildet die Basis für die gleitende Neuwertversicherung.
Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für eine Unterversicherung.
- Unterversicherung kann entstehen, wenn der Versicherungswert Ihres Gebäudes nicht hoch genug festgelegt wurde. Dann ist die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig und es gibt Abzüge im Schadenfall.
- Die Gebäudeversicherung wurde nicht als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen, sondern als Versicherung zum Neuwert. Wird diese feste Versicherungssumme von Ihnen nicht laufend an die Veränderung der Baukosten angepasst, kann eine Unterversicherung entstehen.
In den letzten 10 Jahren haben sich die Baukosten um mehr als 35 % erhöht. Betrachtet man den Zeitraum seit dem Jahr 2000 sind es sogar über 70 %.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Stand 06.09.2024
Wichtig ist in dem Zusammenhang: Ist in Ihrem Vertrag der Verzicht der Anrechnung von Unterversicherung vereinbart, bekommen Sie im Schadenfall immer den ortsüblichen Neubauwert, auch wenn diese überschlägige Berechnung zu einem niedrigeren Wert führt. Deshalb ist es sehr wichtig, die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig zu ermitteln und Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren!
Hausratversicherung
Sie haben zu Hause viele Gegenstände:
- Möbel
- Teppiche, Lampen
- Kleidung
- Computer, Fernseher
- Kühlschrank, Waschmaschine,
- Geschirr, Lebensmittel
- Bücher, Kinderspielzug und vieles mehr.
Manche Sachen sind älter, erfüllen aber noch ihren Zweck. Was ist, wenn in Ihrer Wohnung ein durchgeschmortes Kabel nicht erkannt wird? Wenn ein Feuer entsteht und auf die Wohnung übergreift? Sie müssen viele oder im schlimmsten Fall alle Sachen neu kaufen. Sie können nur gebrauchte Sachen kaufen, wenn wir Ihnen nur den Zeitwert zahlen. In dem Fall zahlen Sie die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.
Um das zu vermeiden, ist die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Wir zahlen im Schadenfall den Neuwert.
Das bedeutet: Ihre Hausratversicherungssumme muss immer so hoch sein, dass Sie gleichzeitig alle Gegenstände in Ihrer Wohnung neu kaufen können. Die richtige Versicherungssumme legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermittler bei Abschluss des Vertrages fest. Danach passen wir Ihren Schutz, also die Versicherungssumme, an die Entwicklung der Verbrauchspreise an. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen.
Die Erhöhung oder Reduzierung der Versicherungssumme und Prämie richtet sich nach dem Preisindex für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Falls sich der Preisindex gegenüber dem letzten Jahr verändert, wird angepasst. Versicherungssummen und Prämien in der Hausratversicherung entwickeln sich also ähnlich wie die Inflation.
Das bedeutet: Ihre Hausratversicherungssumme muss immer so hoch sein, dass Sie gleichzeitig alle Gegenstände in Ihrer Wohnung neu kaufen können. Die richtige Versicherungssumme legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermittler*in bei Abschluss des Vertrages fest. Danach passen wir Ihren Schutz, also die Versicherungssumme, an die Entwicklung der Verbrauchspreise an. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen.
Die Erhöhung oder Reduzierung der Versicherungssumme und Prämie richtet sich nach dem Preisindex für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Falls sich der Preisindex gegenüber dem letzten Jahr verändert, wird angepasst.
Die neue Versicherungssumme und die neue Prämie sehen Sie auf Ihrer Prämienrechnung. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Die Regelung zur Anpassung finden Sie in Ihren Hausrat-Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie: Durch Ihren Widerspruch entsteht die Gefahr einer Unterversicherung!
Wir möchten Ihnen hier einige Hinweise geben. Es ist aber wichtig für Sie, eine individuelle Beratung zu suchen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermittler! Die Kontaktdaten Ihres Vermittlers finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.
Die Prämien zu reduzieren ist möglich, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen das aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs den vereinbarten Selbstbehalt. Das sind gewöhnlich 300 €, 500 € oder 1.000 €. Bei Ihrer Hausratversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das spart Prämie und Sie sind auch in Zukunft gegen existenzbedrohende Schäden gesichert. Am besten, Sie sprechen Ihren Vermittler an.
Ihrer Hausratversicherung liegen sogenannte Deklarationen zugrunde. Je nach Deklaration (XL/XXL oder compact/classic/comfort) gibt es neben dem klassischen Versicherungsschutz noch weitere Leistungen. Sollten sie eine der Top-Deklarationen vereinbart haben, ist es möglich, diese auf eine niedrigere und meist günstigere Deklaration umzustellen. Lassen Sie sich vor diesem Schritt individuell von Ihrem Vermittler beraten. Die Leistungen in den Deklarationen sind sehr umfangreich.
Es ist auch möglich, die Prämie nicht jährlich, sondern in Raten (z. B. ½ jährlich, ¼ jährlich) zu bezahlen. Damit können Sie die Kosten auf mehrere Zahlungstermine verteilen. Allerdings gibt es Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise. Sprechen Sie Ihren Vermittler an, er kann Ihnen die gewünschten Raten berechnen.
Keine gute Idee ist, der Anpassung zu widersprechen. Sie sind damit nicht mehr geschützt vor einer Unterversicherung durch steigende Preise. Nicht anzupassen, bedeutet gerade in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Warum sich die Versicherungssumme und die Prämie erhöht, erklären wir hier. Die neue Versicherungssumme und die neue Prämie sehen Sie auf Ihrer Prämienrechnung.
Die Prämie wird teurer, da sich die Versicherungssumme erhöht. Das ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Die Regelung zur Anpassung finden Sie in Ihren Hausrat-Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie: Durch Ihren Widerspruch entsteht die Gefahr einer Unterversicherung!
Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Widersprechen oder kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder per E-Mail.
Die Versicherungsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Die Versicherungsteuer wird aus der Versicherungsprämie berechnet.
Bei manchen Versicherungen berechnet sich die Steuer nicht aus der vollen Prämie, sondern aus einem geringeren Anteil. Dazu gehören die Hausrat- und gewöhnlich die Wohngebäudeversicherung. In der Hausratversicherung beträgt dieser Anteil 85 % der Nettoprämie.
Gleichzeitig zahlen wir, als Versicherer, zusätzlich Feuerschutzsteuer an das Finanzamt. Dazu sind wir verpflichtet bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung).
Ein Beispiel soll das veranschaulichen. Nehmen wir an, Ihre Prämie ohne Versicherungsteuer beträgt 200 €. Folgende Steuer ist fällig:
Prämie ohne Versicherungsteuer (Netto) |
200 € |
85 % der Nettoprämie entspricht |
170 € |
Daraus 19 % Versicherungsteuer |
32,30 € |
Sie zahlen 200 € plus 32,30 € Versicherungsteuer = 232,30 €.
Wir führen die von Ihnen gezahlte Versicherungsteuer an das Finanzamt ab. Zusätzlich zahlen wir nochmals 5,70 € Feuerschutzsteuer an das Finanzamt.
Bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung) fällt die Feuerschutzsteuer an.
Feuerschutzsteuer zahlen die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und sind nur für den Brandschutz gedacht.
Privat-Haftpflichtversicherung
Ein Treuhänder prüft regelmäßig, ob Zahlungen für Schäden im Durchschnitt gestiegen oder gesunken sind. Dabei werden alle in Deutschland zugelassenen Haftpflichtversicherer zusammen beurteilt. Das passiert einmal pro Jahr.
Bei einer Reduzierung der Zahlungen sind wir verpflichtet, die Prämien ebenfalls zu reduzieren. Bei einer Erhöhung können wir die Prämien für laufende Verträge erhöhen. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung unter dem Stichwort Prämienregulierung.
Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können.
Eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.
Sie müssen uns melden
- Neue Risiken
- Änderungen des versicherten Risikos
Beispiele dafür sind
- Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie bekommen einen Hund.
- Sie haben eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Sie bekommen einen zweiten Hund.
Für die Meldung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie die Prämienrechnung bekommen haben. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung unter den Stichwörtern Prämienregulierung und Vorsorgeversicherung.
Sie sind unsicher, welche Veränderung Sie melden müssen? Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen weiterhilft.
Tierhalter - Haftpflichtversicherung
Ein Treuhänder prüft regelmäßig, ob Zahlungen für Schäden im Durchschnitt gestiegen oder gesunken sind. Dabei werden alle in Deutschland zugelassenen Haftpflichtversicherer zusammen beurteilt. Das passiert einmal pro Jahr.
Bei einer Reduzierung der Zahlungen sind wir verpflichtet, die Prämien ebenfalls zu reduzieren. Bei einer Erhöhung können wir die Prämien für laufende Verträge erhöhen. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung unter dem Stichwort Prämienregulierung.
Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können.
Eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.
Sie müssen uns melden
- Neue Risiken
- Änderungen des versicherten Risikos
Beispiele dafür sind
- Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie bekommen einen Hund.
- Sie haben eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Sie bekommen einen zweiten Hund.
Für die Meldung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie die Prämienrechnung bekommen haben. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung unter den Stichwörtern Prämienregulierung und Vorsorgeversicherung.
Sie sind unsicher, welche Veränderung Sie melden müssen? Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen weiterhilft.
Unfallversicherung
In der Regel haben Sie mit uns die jährliche Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie (Dynamik) vereinbart. Die neuen Versicherungssummen und Prämien sehen Sie auf dem Dokument, das Sie mit Ihrer Prämienrechnung bekommen.
Ein Kündigungsrecht wegen dieser Anpassung haben Sie nicht. Sie können der Erhöhung widersprechen. Sie haben dafür sechs Wochen Zeit, nachdem wir Sie über die neuen Versicherungssummen und Prämien informiert haben.
Es gibt einen zweiten Grund für eine Veränderung der Prämie. Ab einem festgelegten Alter der versicherten Person steigen die Prämien jährlich.
Diese Anpassung erfolgt nach einer Staffel:
- von 45 bis 54 Jahren, jährlich um 2 %
- von 55 bis 64 Jahren, jährlich um 3 %
- von 65 bis 74 Jahren, jährlich um 4 %
- ab 75 Jahren, jährlich um 5 %
In den ersten 5 Jahren nach Abschluss der Unfallversicherung führen wir keine Altersanpassung durch. Bei einer Anpassung der Prämie wegen Alter können Sie den Vertrag kündigen.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie wegen der Altersanpassung kündigen können.
In der Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Prämie nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der versicherten Person.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn die versicherte Person
- die berufliche Tätigkeit geändert hat
- die Ausbildung beendet hat
- in den Ruhestand eingetreten ist
- arbeitslos geworden ist
Nennen Sie uns bitte auch den Zeitpunkt, zu dem die Änderung eingetreten ist.
Mit dem 18. Geburtstag endet für das versicherte Kind die Einstufung nach Kinder-Tarif. Eine Umstellung auf den Erwachsenen-Tarif ist notwendig. In der Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Prämie auch nach dem Beruf der versicherten Person. Wir stellen das versicherte Kind automatisch in die Berufsgruppe Schüler um.
Sie haben für 2 Monate folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen die bisherige Prämie. Das bedeutet, dass sich die Versicherungssummen ab Fälligkeit reduzieren.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen. Wir berechnen Ihnen ab Fälligkeit die höhere Prämie für Erwachsene.
Worauf müssen Sie noch achten?
- Sie machen von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch? Dann führen wir den Vertrag mit der bisherigen Prämie fort. Die Versicherungssummen werden reduziert.
- Das Kind ist in einer Ausbildung oder arbeitet schon? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir stellen auf die entsprechende Berufsklassifizierung um. Achtung: Bei einem Unfall müssen wir die vereinbarte Versicherungssumme reduzieren, wenn ein Beruf oder eine Beschäftigung mit höherem Risiko ausgeübt wird.
- Zusatzleistungen für Kinder gemäß Deklaration haben keine Gültigkeit mehr.
Glasversicherung
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Preise für Verglasungsarbeiten an. Grundlage ist der Preisindex für Verglasungsarbeiten in Wohngebäuden des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 4, Gebietsstand Deutschland, Verglasungsarbeiten, mit Umsatzsteuer). Die Prämie verändert sich dadurch nach oben oder nach unten. Die Beschreibung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung.
Kfz-Versicherung
Steigende Löhne, Reparatur- und Ersatzteilkosten, sowie Lieferengpässe treiben die Schadenaufwendungen immer weiter in die Höhe.
Neben diesen allgemeinen Gründen für eine Veränderung des Beitrags können auch Anpassungen der Typ- und Regionalklassen-, Schadenfreiheitsklasse und oder eine allgemeine Beitragsanpassung den Beitrag beeinflussen.
Die Kfz-Versicherung kann aufgrund der nachstehenden Gründen teurer werden:
- Änderungen von Typ- und Regionalklassen
- Änderung der Schadenfreiheitsklasse
- Durch eine allgemeine Beitragsanpassung der Gesellschaft. Diese hängt vom Schadenverlauf aller Verträge ab.
Verändert sich einer dieser Faktoren, muss die Versicherung die Beiträge anpassen.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:
- Eine Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass sich unser Leistungsversprechen während der Vertragslaufzeit an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen.
Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in der Deklaration „Gewerbeschutzversicherung – classic bzw. comfort“. - Unabhängig von dem oben beschriebenen ändert sich die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Sanierungsdatum. Die genaue Regelung dazu finden Sie in der Deklaration „Gewerbeschutzversicherung – classic bzw. comfort“.
Wenn die Verträge aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors angepasst wurden, besteht kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung, da auch die Versicherungssummen Ihres Vertrages angepasst werden.
Sie können jedoch Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Widersprechen Sie dafür innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung der Anpassung.
Ihre Gebäudeversicherung bleibt dabei bestehen.
Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäude-Versicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Sofern die Prämie aufgrund des Gebäudealters erhöht wurde, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten!
Im überwiegenden Teil unserer Verträge gibt es jedoch eine Regelung zum Verzicht auf die Berechnung einer Unterversicherung. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
Inhaltsversicherung
Wir verzichten dieses Jahr bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“. Dadurch beträgt der Anpassungssatz für Sie 14%.
Die „Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen“ kann aber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Dadurch werden weder Prämie noch Versicherungssumme angepasst. Allerdings werden auch künftige Anpassungen in diesem Fall nicht mehr durchgeführt, weshalb ein hohes Risiko besteht, dass Sie künftig in eine Unterversicherung geraten.
Im überwiegenden Teil unserer Verträge gibt es jedoch eine Regelung zum Verzicht auf die Berechnung einer Unterversicherung. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.