Eine Frau und Männer sitzen zusammen

FAQ

Fragen rund um Ihre aktuelle Rechnung

Antworten zu Fragen, die unsere Kunden uns häufig stellen.

Ihre Frage wird nicht beantwortet? Ihr Versicherungsvermittler steht Ihnen gerne zur Seite, um Fragen zu beantworten oder Veränderungen an bestehenden Verträgen durchzuführen. Sie können Ihren Vermittler direkt persönlich ansprechen - oder Sie nutzen das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir reichen Ihren Kontaktwunsch dann an Ihren zuständigen Vermittler weiter. 

Unseren Privatkunden legen wir unsere App fin4u ans Herz:
Mit fin4u, Ihrem digitalen Finanz- und Versicherungsmanager, erledigen Sie spielend leicht Ihre finanziellen Angelegenheiten und haben Ihre Verträge jederzeit zur Hand! Sie können fin4u nach erfolgreicher Registrierung sofort nutzen. Fordern Sie hier Ihre persönlichen Aktivierungsdaten an, um Einblick in Ihre Alte Leipziger – Hallesche Verträge zu erhalten.


 Kontakt

Haben Sie weitere Fragen? Dann klicken Sie hier. Wir leiten Ihre Anfrage an Ihren Vermittler weiter.


Optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz: Aktuelle Leistungen, die sich rechnen!
Ihr Versicherungsvermittler berät Sie zum besten Schutz für Ihre Vermögenswerte. Nutzen Sie unser Formular, wir leiten Ihre Anfrage an Ihren Vermittler weiter.

Sie möchten wissen, warum sich die Prämie für Ihre Versicherung erhöht? Sie möchten Tipps, wie Sie Ihre Prämie reduzieren, ohne auf wertvollen Versicherungsschutz zu verzichten? Das und noch viel mehr lesen Sie hier.

Wohngebäude

#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---preis
Wieso wird meine Wohngebäudeversicherung teurer?

Lieferengpässe für bestimmte Rohstoffe und gestiegene Kosten für Energie führen zu steigenden Preisen. Reparaturen an Ihrem Haus, egal ob über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt oder nicht, werden immer teurer. Sie werden das auch an den Rechnungen sehen, die Sie von Ihren Handwerkern erhalten. Die gestiegenen Kosten werden in allen Bereichen auf die Endverbraucher umgelegt.

Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr.

#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---praemienanstieg
Welche Gründe gibt es für eine Veränderung der Prämie in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann: 

  1. Eine Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass sich unser Leistungsversprechen während der Vertragslaufzeit an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Für die Anpassung werden jährlich die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes „Baupreisindex für Wohngebäude“ und „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ herangezogen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Ein Kündigungsrecht ergibt sich auch bei einer Prämienerhöhung nicht, weil sich nicht nur die Prämie erhöht, sondern auch unsere Leistung im Versicherungsfall.
  2. Die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung ändert sich aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Renovierungsdatum. Die genaue Regelung dazu finden Sie in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen bzw. den Klauseln zur Wohngebäudeversicherung. Durch diese Anpassung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Prämienerhöhung informiert haben.
  3. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft in mehrjährigen Abständen, ob sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen in dem Abschnitt Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Prämienerhöhung informiert haben.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---kuendigungsrecht
Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Prämie zu reduzieren?
Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten! Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig für Sie, sich eine individuelle Beratung zu suchen. Die Kontaktdaten Ihres Vermittlers finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.

Prämienreduzierungen sind möglich, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen das aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie z.B. in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs den vereinbarten Selbstbehalt, üblicherweise 300 €, 500 € oder 1.000 €. Bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Da spart Prämie und Sie sind weiterhin gegen existenzbedrohende Schäden abgesichert. Am besten ist, Sie sprechen Ihren zuständigen Vermittler an

Ihrer Wohngebäudeversicherung liegen sogenannte Deklarationen zugrunde. Je nach Deklaration (XL/XXL oder compact/classic/comfort) haben Sie neben dem klassischen Versicherungsschutz noch weitere Leistungen vereinbart. Sollten sie eine der Top-Deklarationen vereinbart haben, ist es möglich, diese auf eine niedrigere und meist kostengünstigere Deklaration abzusenken. Da die Leistungen in den Deklarationen sehr umfangreich sind, ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor diesem Schritt, ausführlich und individuell von Ihrem zuständigen Vermittler beraten lassen.

Es ist auch möglich, die Prämie nicht jährlich, sondern in Raten (z.B. ½ jährlich, ¼ jährlich) zu bezahlen. Damit können Sie die Kosten auf mehrere Zahlungstermine verteilen. Allerdings gibt es Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise. Sprechen Sie Ihren Vermittler an, er kann Ihnen die gewünschten Raten berechnen.

Keine gute Idee ist, der Anpassung zu widersprechen. Wir müssen Ihre gleitende Neuwertversicherung dann in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Kosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---kuendigungsrecht---neu
Bei welcher Prämienerhöhung darf ich außerordentlich kündigen?
  1. Wir haben die Prämien an das Alter des Gebäudes oder die letzte Renovierung angepasst.
  2. Ein unabhängiger Treuhänder hat festgestellt, dass sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben.

Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können. Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich.

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude über eine Bank finanziert ist, muss die Bank der Kündigung zustimmen. Bitte schicken Sie uns die Zustimmung.

Es ist kein Grund für eine Kündigung, wenn sich nur der Anpassungsfaktor oder gleitende Neuwertfaktor erhöht haben. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.

Falls Sie widersprechen, wandeln wir Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe um. Wir verändern ab dem Zeitpunkt Ihre Gebäude-Versicherungssumme nicht mehr. Sie müssen künftig selbst steigende Baupreise und Löhne im Auge behalten und jedes Jahr Ihre Gebäude-Versicherungssumme anpassen. Das ist wichtig, damit Sie ausreichend versichert bleiben. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.

Kündigen und widersprechen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.

Bei bestimmten Prämienerhöhungen dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, außerordentlich kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.

Es ist kein Grund für eine Kündigung, wenn sich nur der Anpassungsfaktor oder gleitende Neuwertfaktor erhöht haben. 

Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können. Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude über eine Bank finanziert ist, muss die Bank der Kündigung zustimmen. Bitte schicken Sie uns die Zustimmung.

Kündigen und widersprechen können Sie schriftlich (Brief) oder per E-Mail.

Bitte kündigen Sie diesen wichtigen Schutz nicht unüberlegt! Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen sicher helfen kann.

#accordion-element---praemienrechnung---wohngebaeude---versicherungsteuer
Wie hoch ist die Versicherungsteuer und wie wird sie berechnet?

Die Versicherungsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Die Versicherungsteuer wird aus der Versicherungsprämie berechnet.

Bei manchen Versicherungen berechnet sich die Steuer nicht aus der vollen Prämie, sondern aus einem geringeren Anteil. Ist in der Wohngebäudeversicherung Feuer versichert, beträgt dieser Anteil 86 % der Nettoprämie. 

Gleichzeitig zahlen wir, als Versicherer, zusätzlich Feuerschutzsteuer an das Finanzamt. Dazu sind wir verpflichtet bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung).

Ein Beispiel soll das veranschaulichen. Nehmen wir an, Ihre Prämie ohne Versicherungsteuer beträgt 200 €. Folgende Steuer ist fällig: 

Prämie ohne Versicherungsteuer (Netto) 200 €
 86 % der Nettoprämie entspricht  172 €
 Daraus 19 % Versicherungsteuer  32,68 €

Sie zahlen 200 € plus 32,68 € Versicherungsteuer = 232,68 €.

Wir führen die von Ihnen gezahlte Versicherungsteuer an das Finanzamt ab. Zusätzlich zahlen wir nochmals 5,32 € Feuerschutzsteuer an das Finanzamt.  

#accordion-element---praemienrechnung---wohngebaeude---feuerschutzsteuer
Bei welchen Versicherungen wird die Feuerschutzsteuer fällig?

Bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung) fällt die Feuerschutzsteuer an. 

Feuerschutzsteuer zahlen die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und sind nur für den Brandschutz gedacht. 

#accordion-element---praemienrechnung---wohngebaeude---umsatzsteuer
Unterliegen Versicherungsprämien der Umsatzsteuer?
Versicherungsprämien sind nach § 4 Nummer 10 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Versicherungsprämien fallen unter die Versicherungsteuer. Die Befreiung von der Umsatzsteuer verhindert, dass Versicherungsprämien doppelt besteuert.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---anpassung
Mein Gebäude hatte keinen Schaden. Warum bekommt mein Vertrag trotzdem Anpassung?

Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Prämie in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändert, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.

Versicherung ist ein Kollektiv. Alle Verträge zusammen bilden das Kollektiv und tragen die Schäden gemeinsam. Regionale Sturmereignisse, Totalschäden und steigende Aufwände, z. B. durch Klimawandel, werden gleichmäßig auf alle Verträge umgelegt. Dann erhöht sich die Prämie, auch wenn Sie selbst keinen Schaden an Ihrem Gebäude hatten.
Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und anfälliger für Schaden wird, führt zu einer höheren Prämie.

 
Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr. 
Wer z.B. vor 10 Jahren ein Haus gebaut hat, und heute dasselbe Haus bauen will, muss dafür mehr bezahlen. Nehmen wir an, Ihr Haus ist Baujahr 2012 und von einem Brand betroffen. Das Haus muss komplett abgerissen und neu gebaut werden. Wäre die Versicherungssumme für Ihr Wohngebäude ein fester Wert, wären Sie mit der Geldleistung aus Ihrer Versicherung in dem Beispiel nicht in der Lage, das Haus wieder so aufzubauen, wie vor dem Brand. Die Baukosten sind nämlich in dem Zeitraum um ca. 37 % gestiegen.

Entspricht die vereinbarte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert, nennt man das Unterversicherung. Meist wird das erst im Schadenfall entdeckt, da sich, wie in diesem Fall, die Unterversicherung über die Jahre schleichend eingestellt hätte.

Eine gleitende Neuwertversicherung passt sich automatisch den veränderten Baukosten an. Das bedeutet: Bei steigenden Baukosten erhöht sich auch die Entschädigungsleistung, die wir als Versicherer erbringen, wenn Ihr Haus z.B. komplett abbrennt. Sie müssen also die Baukosten nicht im Blick haben, und die Versicherungssumme ständig an die Veränderungen anpassen. Das passiert bei der gleitenden Neuwertversicherung automatisch.

Bei Vertragsabschluss wird die sogenannte Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) bestimmt. Die Versicherungssumme Wert 1914 bildet die Basis für die gleitende Neuwertversicherung.
Auch in der Neuwertversicherung zahlen wir im Totalschaden den ortsüblichen Neubauwert. Allerdings passen wir den Versicherungsschutz im Gegensatz zur gleitenden Neuwertwertsicherung während der Vertragslaufzeit nicht an die Entwicklung der Baukosten an. Bei der Neuwertversicherung besteht daher ein großes Risiko, dass durch steigende Baukosten im Laufe der Jahre eine erhebliche Unterversicherung entsteht.

Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für eine Unterversicherung.

  1. Unterversicherung kann entstehen, wenn der Versicherungswert Ihres Gebäudes nicht hoch genug festgelegt wurde. Dann ist die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig und es gibt Abzüge im Schadenfall.
  2. Die Gebäudeversicherung wurde nicht als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen, sondern als Versicherung zum Neuwert. Wird diese feste Versicherungssumme von Ihnen nicht laufend an die Veränderung der Baukosten angepasst, kann eine Unterversicherung entstehen.
Unterversicherung können Sie vermeiden, indem bei Vertragsabschluss die Versicherungssumme richtig ermittelt wird und zwar als Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914). Der Versicherungswert 1914 ist ein fiktiver Wert, der im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung dazu benutzt wird, den Versicherungsschutz an die Preisveränderung der Baukosten für Ihr Gebäude anzupassen. Um die Versicherungssumme Wert 1914 richtig zu ermitteln und Unterversicherungsverzicht zu erlangen, müssen Sie korrekte Angaben z.B. zur Wohnfläche, Anzahl Stockwerke, der Art des Daches und der Ausstattung Ihres Gebäudes machen. Ihr zuständiger Vermittler unterstützt Sie dabei.
Wer bei Vertragsabschluss seiner Wohngebäudeversicherung den sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbart, bekommt im Schadenfall den ortsüblichen Neubauwert ohne Abzüge ersetzt, wenn er das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufbaut. Ist kein Verzicht der Anrechnung von Unterversicherung vereinbart, kann es Abzüge geben. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Schadens zu niedrig ist, wird die Entschädigung gekürzt. Unterversicherungsverzicht kann nur im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig ermittelt wird. Hierzu müssen Sie uns korrekte Angaben z.B. zur Wohnfläche, Anzahl Stockwerke, der Art des Daches und der Ausstattung Ihres Gebäudes machen.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---unterversicherungsverzicht
Wie kann ich in meinem Vertrag Unterversicherungsverzicht vereinbaren?
Unterversicherungsverzicht kann jederzeit, aber nur im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig ermittelt wird. Hierzu müssen Sie uns korrekte Angaben z.B. zur Wohnfläche, Anzahl Stockwerke, der Art des Daches und der Ausstattung Ihres Gebäudes machen. Ihr zuständiger Vermittler unterstützt Sie dabei.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---gebaeude
Wie hoch ist meine Gebäude-Versicherungssumme in Euro bzw. wie kann ich diese ermitteln?
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise als Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) festgelegt. Der Wert wird in Mark (Goldmark) angegeben. Eine Umrechnung in Euro mit dem aktuellen Baukostenindex ist möglich. Dabei müssen Sie beachten, dass der Baukostenindex ein bundesdurchschnittlicher Wert ist. Sie erhalten daher auf diese Weise einen überschlägigen Wert, den Sie mit dem ortsüblichen Neubauwert für Ihr Gebäude abgleichen können.

Wichtig ist in dem Zusammenhang: Ist in Ihrem Vertrag der Verzicht der Anrechnung von Unterversicherung vereinbart, bekommen Sie im Schadenfall immer den ortsüblichen Neubauwert, auch wenn diese überschlägige Berechnung zu einem niedrigeren Wert führt. Deshalb ist es sehr wichtig, die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig zu ermitteln und Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren!

Hausratversicherung
#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---kosten
Wieso wird meine Hausratversicherung teurer?

Sie haben zu Hause viele Gegenstände:

  • Möbel
  • Teppiche, Lampen
  • Kleidung
  • Computer, Fernseher
  • Kühlschrank, Waschmaschine,
  • Geschirr, Lebensmittel
  • Bücher, Kinderspielzug und vieles mehr.

Manche Sachen sind älter, erfüllen aber noch ihren Zweck. Was ist, wenn in Ihrer Wohnung ein durchgeschmortes Kabel nicht erkannt wird? Wenn ein Feuer entsteht und auf die Wohnung übergreift? Sie müssen viele oder im schlimmsten Fall alle Sachen neu kaufen. Sie können nur gebrauchte Sachen kaufen, wenn wir Ihnen nur den Zeitwert zahlen. In dem Fall zahlen Sie die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.

Um das zu vermeiden, ist die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Wir zahlen im Schadenfall den Neuwert.
Das bedeutet: Ihre Hausratversicherungssumme muss immer so hoch sein, dass Sie gleichzeitig alle Gegenstände in Ihrer Wohnung neu kaufen können. Die richtige Versicherungssumme legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermittler bei Abschluss des Vertrages fest. Danach passen wir Ihren Schutz, also die Versicherungssumme, an die Entwicklung der Verbrauchspreise an. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen.

Die Erhöhung oder Reduzierung der Versicherungssumme und Prämie richtet sich nach dem Preisindex für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Falls sich der Preisindex gegenüber dem letzten Jahr verändert, wird angepasst. Versicherungssummen und Prämien in der Hausratversicherung entwickeln sich also ähnlich wie die Inflation.

#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---versicherungssumme
Wieso hat sich die Versicherungssumme in meiner Hausratversicherung erhöht?
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Wir zahlen im Schadenfall den Neuwert.

Das bedeutet: Ihre Hausratversicherungssumme muss immer so hoch sein, dass Sie gleichzeitig alle Gegenstände in Ihrer Wohnung neu kaufen können. Die richtige Versicherungssumme legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermittler*in  bei Abschluss des Vertrages fest. Danach passen wir Ihren Schutz, also die Versicherungssumme, an die Entwicklung der Verbrauchspreise an. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen.

Die Erhöhung oder Reduzierung der Versicherungssumme und Prämie richtet sich nach dem Preisindex für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Falls sich der Preisindex gegenüber dem letzten Jahr verändert, wird angepasst. Aktuell ist in allen Bereichen des täglichen Lebens ein starker Preisanstieg zu beobachten. Deshalb erhöhen sich auch die Versicherungssummen und Prämien in der Hausratversicherung.

Die neue Versicherungssumme und die neue Prämie sehen Sie auf Ihrer Prämienrechnung. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.

Die Regelung zur Anpassung finden Sie in Ihren Hausrat-Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie: Durch Ihren Widerspruch entsteht die Gefahr einer Unterversicherung! 
#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---praemie
Welche Möglichkeit habe ich, um meine Prämie in der Hausratversicherung zu reduzieren?

Wir möchten Ihnen hier einige Hinweise geben. Es ist aber wichtig für Sie, eine individuelle Beratung zu suchen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermittler! Die Kontaktdaten Ihres Vermittlers finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.

Die Prämien zu reduzieren ist möglich, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen das aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs den vereinbarten Selbstbehalt. Das sind gewöhnlich 300 €, 500 € oder 1.000 €. Bei Ihrer Hausratversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das spart Prämie und Sie sind auch in Zukunft gegen existenzbedrohende Schäden gesichert. Am besten, Sie sprechen Ihren Vermittler an.

Ihrer Hausratversicherung liegen sogenannte Deklarationen zugrunde. Je nach Deklaration (XL/XXL oder compact/classic/comfort) gibt es neben dem klassischen Versicherungsschutz noch weitere Leistungen. Sollten sie eine der Top-Deklarationen vereinbart haben, ist es möglich, diese auf eine niedrigere und meist günstigere Deklaration umzustellen. Lassen Sie sich vor diesem Schritt individuell von Ihrem Vermittler beraten. Die Leistungen in den Deklarationen sind sehr umfangreich.

Es ist auch möglich, die Prämie nicht jährlich, sondern in Raten (z. B. ½ jährlich, ¼ jährlich) zu bezahlen. Damit können Sie die Kosten auf mehrere Zahlungstermine verteilen. Allerdings gibt es Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise. Sprechen Sie Ihren Vermittler an, er kann Ihnen die gewünschten Raten berechnen.

Keine gute Idee ist, der Anpassung zu widersprechen. Sie sind damit nicht mehr geschützt vor einer Unterversicherung durch steigende Preise. Nicht anzupassen, bedeutet gerade in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.

#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---kuendigen
Kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Warum sich die Versicherungssumme und die Prämie erhöht, erklären wir hier. Die neue Versicherungssumme und die neue Prämie sehen Sie auf Ihrer Prämienrechnung.

Die Prämie wird teurer, da sich die Versicherungssumme erhöht. Das ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.

Die Regelung zur Anpassung finden Sie in Ihren Hausrat-Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie: Durch Ihren Widerspruch entsteht die Gefahr einer Unterversicherung!

Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.

Widersprechen oder kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder per E-Mail.

#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---versicherungsteuer
Wie hoch ist die Versicherungsteuer und wie wird sie berechnet?

Die Versicherungsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Die Versicherungsteuer wird aus der Versicherungsprämie berechnet.

Bei manchen Versicherungen berechnet sich die Steuer nicht aus der vollen Prämie, sondern aus einem geringeren Anteil. Dazu gehören die Hausrat- und gewöhnlich die Wohngebäudeversicherung. In der Hausratversicherung beträgt dieser Anteil 85 % der Nettoprämie. 

Gleichzeitig zahlen wir, als Versicherer, zusätzlich Feuerschutzsteuer an das Finanzamt. Dazu sind wir verpflichtet bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung).

Ein Beispiel soll das veranschaulichen. Nehmen wir an, Ihre Prämie ohne Versicherungsteuer beträgt 200 €. Folgende Steuer ist fällig: 

Prämie ohne Versicherungsteuer (Netto)

200 €

85 % der Nettoprämie entspricht

170 €

Daraus 19 % Versicherungsteuer

32,30 €

Sie zahlen 200 € plus 32,30 € Versicherungsteuer = 232,30 €.

Wir führen die von Ihnen gezahlte Versicherungsteuer an das Finanzamt ab. Zusätzlich zahlen wir nochmals 5,70 € Feuerschutzsteuer an das Finanzamt.

#accordion-element---praemienrechnung---wohngebaeude---feuerschutzsteuer
Bei welchen Versicherungen wird die Feuerschutzsteuer fällig?

Bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung) fällt die Feuerschutzsteuer an. 

Feuerschutzsteuer zahlen die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und sind nur für den Brandschutz gedacht. 

#accordion-element---praemienrechnung---wohngebaeude---umsatzsteuer
Unterliegen Versicherungsprämien der Umsatzsteuer?
Versicherungsprämien sind nach § 4 Nummer 10 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Versicherungsprämien fallen unter die Versicherungsteuer. Die Befreiung von der Umsatzsteuer verhindert, dass Versicherungsprämien doppelt besteuert.

Privat-Haftpflichtversicherung

Ein Treuhänder prüft regelmäßig, ob Zahlungen für Schäden im Durchschnitt gestiegen oder gesunken sind. Dabei werden alle in Deutschland zugelassenen Haftpflichtversicherer zusammen beurteilt. Das passiert einmal pro Jahr.

Bei einer Reduzierung der Zahlungen sind wir verpflichtet, die Prämien ebenfalls zu reduzieren. Bei einer Erhöhung können wir die Prämien für laufende Verträge erhöhen. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung unter dem Stichwort Prämienregulierung. 

#accordion-element---praemienrechnung---privat-haftpflichtversicherung---kuendigung
Kann ich meine Privat- oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung kündigen?

Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben. 

Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können.

Eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.

Kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.

Sie müssen uns melden

  1. Neue Risiken
  2. Änderungen des versicherten Risikos

Beispiele dafür sind

  • Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie bekommen einen Hund.
  • Sie haben eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Sie bekommen einen zweiten Hund.

Für die Meldung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie die Prämienrechnung bekommen haben. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung unter den Stichwörtern Prämienregulierung und Vorsorgeversicherung.

Sie sind unsicher, welche Veränderung Sie melden müssen?  Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen weiterhilft.


Tierhalter - Haftpflichtversicherung

Ein Treuhänder prüft regelmäßig, ob Zahlungen für Schäden im Durchschnitt gestiegen oder gesunken sind. Dabei werden alle in Deutschland zugelassenen Haftpflichtversicherer zusammen beurteilt. Das passiert einmal pro Jahr.

Bei einer Reduzierung der Zahlungen sind wir verpflichtet, die Prämien ebenfalls zu reduzieren. Bei einer Erhöhung können wir die Prämien für laufende Verträge erhöhen. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung unter dem Stichwort Prämienregulierung. 

#accordion-element---praemienrechnung---privat-haftpflichtversicherung---kuendigung
Kann ich meine Privat- oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung kündigen?

Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben. 

Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können.

Eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.

Kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.

Sie müssen uns melden

  1. Neue Risiken
  2. Änderungen des versicherten Risikos

Beispiele dafür sind

  • Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie bekommen einen Hund.
  • Sie haben eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Sie bekommen einen zweiten Hund.

Für die Meldung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie die Prämienrechnung bekommen haben. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung unter den Stichwörtern Prämienregulierung und Vorsorgeversicherung.

Sie sind unsicher, welche Veränderung Sie melden müssen?  Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen weiterhilft.


Unfallversicherung
#accordion-element---pramienrechnung---unfallversicherung---praemienaenderung
Wieso verändert sich meine Prämie in der Unfallversicherung?

In der Regel haben Sie mit uns die jährliche Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie  (Dynamik) vereinbart. Die neuen Versicherungssummen und Prämien sehen Sie auf dem Dokument, das Sie mit Ihrer Prämienrechnung bekommen. 

Ein Kündigungsrecht wegen dieser Anpassung haben Sie nicht. Sie können der Erhöhung widersprechen. Sie haben dafür sechs Wochen Zeit, nachdem wir Sie über die neuen Versicherungssummen und Prämien informiert haben.

Es gibt einen zweiten Grund für eine Veränderung der Prämie. Ab einem festgelegten Alter der versicherten Person steigen die Prämien jährlich.
Diese Anpassung erfolgt nach einer Staffel:

  • von 45 bis 54 Jahren, jährlich um 2 %
  • von 55 bis 64 Jahren, jährlich um 3 %
  • von 65 bis 74 Jahren, jährlich um 4 %
  • ab 75 Jahren, jährlich um 5 %

In den ersten 5 Jahren nach Abschluss der Unfallversicherung führen wir keine Altersanpassung durch. Bei einer Anpassung der Prämie wegen Alter können Sie den Vertrag kündigen.

Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie wegen der Altersanpassung kündigen können. 

In der Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Prämie nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der versicherten Person.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn die versicherte Person

  • die berufliche Tätigkeit geändert hat
  • die Ausbildung beendet hat
  • in den Ruhestand eingetreten ist
  • arbeitslos geworden ist

Nennen Sie uns bitte auch den Zeitpunkt, zu dem die Änderung eingetreten ist.

#accordion-element---praemienrechnung---unfallversicherung---kind-volljaehrig
Was passiert, wenn das versicherte Kind 18 Jahre alt wird?

Mit dem 18. Geburtstag endet für das versicherte Kind die Einstufung nach Kinder-Tarif. Eine Umstellung auf den Erwachsenen-Tarif ist notwendig. In der Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Prämie auch nach dem Beruf der versicherten Person. Wir stellen das versicherte Kind automatisch in die Berufsgruppe Schüler um. 

 

Sie haben für 2 Monate folgendes Wahlrecht:

  • Sie zahlen die bisherige Prämie. Das bedeutet, dass sich die Versicherungssummen ab Fälligkeit reduzieren.
  • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen. Wir berechnen Ihnen ab Fälligkeit die höhere Prämie für Erwachsene.

 

Worauf müssen Sie noch achten?

  • Sie machen von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch? Dann führen wir den Vertrag mit der bisherigen Prämie fort. Die Versicherungssummen werden reduziert.
  • Das Kind ist in einer Ausbildung oder arbeitet schon? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir stellen auf die entsprechende Berufsklassifizierung um. Achtung: Bei einem Unfall müssen wir die vereinbarte Versicherungssumme reduzieren, wenn ein Beruf oder eine Beschäftigung mit höherem Risiko ausgeübt wird.
  • Zusatzleistungen für Kinder gemäß Deklaration haben keine Gültigkeit mehr.

Glasversicherung
#accordion-element-praemienrechnung---glasversicherung---kosten
Wieso wird meine Glasversicherung teurer?

Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Preise für Verglasungsarbeiten an. Grundlage ist der Preisindex für Verglasungsarbeiten in Wohngebäuden des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 4, Gebietsstand Deutschland, Verglasungsarbeiten, mit Umsatzsteuer). Die Prämie verändert sich dadurch nach oben oder nach unten. Die Beschreibung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung.

Aktuell ist in allen Bereichen des täglichen Lebens ein starker Preisanstieg zu beobachten. Der Preisindex für Verglasungsarbeiten hat sich für das Jahr 2023 um 21,5 % erhöht.


Gewerbliche Gebäudeversicherung

In der Gebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:

  1. Eine Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass sich unser Leistungsversprechen während der Vertragslaufzeit an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen.
    Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in der Deklaration „Gewerbeschutzversicherung – classic bzw. comfort“.
  2. Unabhängig von dem oben beschriebenen ändert sich die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Sanierungsdatum. Die genaue Regelung dazu finden Sie in der Deklaration „Gewerbeschutzversicherung – classic bzw. comfort“.
#accordion-element---praemienrechnung---gewerbliche-gebaeudeversicherung---index
Wie hoch fallen die Index-Anpassungen in diesem Jahr aus?
Für die Gleitende Neuwertversicherung gilt: Der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex beläuft sich auf 1.961. Hierdurch steigt Ihre Versicherungssumme gegenüber dem Vorjahr um 17,6%. Der gleitende Neuwertfaktor beläuft sich auf 24,3. Die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung steigt hierdurch gegenüber dem Vorjahr um 14,6%.

Wenn die Verträge aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors angepasst wurden, besteht kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung, da auch die Versicherungssummen Ihres Vertrages angepasst werden. 
Sie können jedoch Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Widersprechen Sie dafür innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung der Anpassung.
Ihre Gebäudeversicherung bleibt dabei bestehen.
Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Sofern die Prämie aufgrund des Gebäudealters erhöht wurde, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten!

#accordion-element---praemienrechnung---gewerbliche-gebaeudeversicherung---nachteile
Welche Nachteile bestehen, wenn Sie unterversichert sind?
Wird im Schadenfall eine Unterversicherung festgestellt, erfolgt eine Kürzung der Leistung, da der tatsächliche Schaden (=Versicherungswert) größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
Im überwiegenden Teil unserer Verträge gibt es jedoch eine Regelung zum Verzicht auf die Berechnung einer Unterversicherung. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

Inhaltsversicherung
Sofern in Ihrem Vertrag die „Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen“ vereinbart ist, erhöht oder vermindert sich die Versicherungssumme mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Die Versicherungssumme bildet damit die jährliche Entwicklung des Indexes „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ des Statistischen Bundesamtes ab, um den finanziellen Bedarf im Schadenfall bestmöglich abzubilden. Dadurch verändert sich auch die Höhe der Prämie.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---anpassungen
Wie hoch fallen die Anpassungen in diesem Jahr aus?
Der Index „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ ist im Vergleich zu 2021 um 45,8% gestiegen, getrieben vor allem durch die hohen Energiekosten.
Wir verzichten dieses Jahr bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“. Dadurch beträgt der Anpassungssatz für Sie 14%.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---energie
Weshalb verzichtet die Alte Leipziger auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“?
Der für die Anpassung maßgebliche Index der „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ setzt sich aus mehreren Teilindizes zusammen. Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt hat sich der Teilindex „Energie“ deutlich von den anderen Indizes entkoppelt, wodurch der Großteil unserer Kunden nach der Anpassung in voller Höhe überversichert wäre. Um dem zu begegnen und Sie vor zu stark steigenden Prämien zu schützen, verzichtet die Alte Leipziger bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---kuendigung
Können die angepassten Verträge gekündigt werden?
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung besteht im Bereich der gewerblichen Inhaltsversicherung nicht, weil sich nicht nur die Prämie erhöht, sondern auch unsere Leistung im Versicherungsfall.
Die „Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen“ kann aber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Dadurch werden weder Prämie noch Versicherungssumme angepasst. Allerdings werden auch künftige Anpassungen in diesem Fall nicht mehr durchgeführt, weshalb ein hohes Risiko besteht, dass Sie künftig in eine Unterversicherung geraten.
Neben der Kündigung der Anpassungsklausel ist auch die Aussetzung der Anpassung möglich. Sofern dies gewünscht ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die geänderte Versicherungssumme eine entsprechende Erklärung in Schriftform abgeben. Hier besteht ebenfalls das Risiko, dass Sie in eine Unterversicherung geraten.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---nachteile
Welche Nachteile bestehen, wenn Sie unterversichert sind?
Wird im Schadenfall eine Unterversicherung festgestellt, erfolgt eine Kürzung der Leistung, da der tatsächliche Versicherungswert größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
Im überwiegenden Teil unserer Verträge gibt es jedoch eine Regelung zum Verzicht auf die Berechnung einer Unterversicherung. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---teilindex-energie
Kann ich durch die Anpassung ohne den Teilindex „Energie" in eine Unterversicherung geraten?
Nein! Sollten Sie bei Eintritt eines Schadenfalles unterversichert sein und diese Unterversicherung ist durch die Anpassung mit dem geringeren Anpassungssatz entstanden, entstehen Ihnen hierdurch im Schadenfall keine Nachteile. Unabhängig davon kann es dennoch empfehlenswert sein, die Versicherungssumme zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Bedarf anzupassen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Vermittler.

Glasversicherung (Gewerbe)
Die Prämie für die Glasversicherung erhöht oder vermindert sich jedes Jahr entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude. Hierdurch passen wir Ihre Prämie an die Ausgaben bei der Schadenregulierung an.
#accordion-element
Können die angepassten Verträge gekündigt werden?
Die Glasversicherung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Prämie zum Zeitpunkt der Anpassung gekündigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.