
Ihre Frage wird nicht beantwortet? Ihr Versicherungsvermittler steht Ihnen gerne zur Seite, um Fragen zu beantworten oder Veränderungen an bestehenden Verträgen durchzuführen. Sie können Ihren Vermittler direkt persönlich ansprechen - oder Sie nutzen das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir reichen Ihren Kontaktwunsch dann an Ihren zuständigen Vermittler weiter.
Unseren Privatkunden legen wir unsere App fin4u ans Herz:
Mit fin4u, Ihrem digitalen Finanz- und Versicherungsmanager, erledigen Sie spielend leicht Ihre finanziellen Angelegenheiten und haben Ihre Verträge jederzeit zur Hand! Sie können fin4u nach erfolgreicher Registrierung sofort nutzen. Fordern Sie hier Ihre persönlichen Aktivierungsdaten an, um Einblick in Ihre Alte Leipziger – Hallesche Verträge zu erhalten.
Wohngebäude
Sie kennen die Nachrichten zur Genüge: Wir haben mit deutlich gestiegenen Kosten für Energie zu kämpfen. Hinzu kommen Lieferengpässe für bestimmte Rohstoffe. All das wirkt sich auf die Preise aus, die dadurch rasant ansteigen. Reparaturen an Ihrem Haus, egal ob über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt oder nicht, werden immer teurer. In diesem Jahr sind die Auswirkungen durch die weltweite Krise besonders hoch. Sie werden das auch an den Rechnungen sehen, die Sie von Ihren Handwerkern erhalten. Die gestiegenen Kosten werden in allen Bereichen auf die Endverbraucher umgelegt.
Auch die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr. Allerdings gab es bisher keine Erhöhung in dieser Größenordnung.
In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:
Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn wir die Prämie erhöht haben
Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude ganz oder teilweise über ein Kreditinstitut finanziert ist, muss die Bank ihr Einverständnis zur Kündigung aussprechen.
Keine Kündigungsmöglichkeit besteht, wenn sich der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor in der Wohngebäudeversicherung erhöht hat. Dieser Anpassung können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Prämienrechnung erhalten haben, widersprechen. Wir müssen dann allerdings Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Die Kündigung und der Widerspruch können neben der Schriftform auch in Textform, also z.B. per Email, ausgesprochen werden.
Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Prämie in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändert, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.
Zum einen hängen Anpassungen damit zusammen, dass Versicherung ein Kollektiv ist und bundesweit gestiegene Aufwände, z.B. durch vermehrte Sturmereignisse, höhere Kosten verursachen, die auf alle im Kollektiv umgelegt werden. Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und damit in der Regel eher Schäden auftreten, führt zu einer Anpassung der Prämie.
Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr. Allerdings gab es bisher keine Erhöhung in dieser Größenordnung.
Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für eine Unterversicherung.
In den letzten 10 Jahren haben sich die Baukosten um mehr als 35 % erhöht. Betrachtet man den Zeitraum seit dem Jahr 2000 sind es sogar über 70 %.
In der Gebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:
Wenn die Verträge aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors angepasst wurden, besteht kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung, da auch die Versicherungssummen Ihres Vertrages angepasst werden.
Sie können jedoch Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Widersprechen Sie dafür innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung der Anpassung.
Ihre Gebäudeversicherung bleibt dabei bestehen.
Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Sofern die Prämie aufgrund des Gebäudealters erhöht wurde, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten!