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Private Sachversicherungen

Aktuell versenden wir u.a. Rechnungen zu Wohngebäude, Hausrat und Glasversicherung. Hier finden Sie Antworten und Tipps zu Ihren privaten Sachversicherungen.

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Wohngebäude

Sie möchten wissen, warum sich die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung aktuell derart erhöht? Sie möchten Tipps, wie Sie Ihre Prämie reduzieren können, ohne auf wertvollen Versicherungsschutz zu verzichten? Das und noch viel mehr zu den Hintergründen und den guten Gründen für eine Wohngebäudeversicherung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---preis
Wieso wird meine Wohngebäudeversicherung teurer?

Sie kennen die Nachrichten zur Genüge: Wir haben mit deutlich gestiegenen Kosten für Energie zu kämpfen. Hinzu kommen Lieferengpässe für bestimmte Rohstoffe. All das wirkt sich auf die Preise aus, die dadurch rasant ansteigen. Reparaturen an Ihrem Haus, egal ob über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt oder nicht, werden immer teurer. In diesem Jahr sind die Auswirkungen durch die weltweite Krise besonders hoch. Sie werden das auch an den Rechnungen sehen, die Sie von Ihren Handwerkern erhalten. Die gestiegenen Kosten werden in allen Bereichen auf die Endverbraucher umgelegt.

Auch die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr. Allerdings gab es bisher keine Erhöhung in dieser Größenordnung.

 

Grafik Aufbaukosten Wohngebaeude

#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---praemienanstieg
Welche Gründe gibt es für eine Veränderung der Prämie in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann: 

  1. Eine Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass sich unser Leistungsversprechen während der Vertragslaufzeit an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Für die Anpassung werden jährlich die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes „Baupreisindex für Wohngebäude“ und „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ herangezogen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Ein Kündigungsrecht ergibt sich auch bei einer Prämienerhöhung nicht, weil sich nicht nur die Prämie erhöht, sondern auch unsere Leistung im Versicherungsfall.
  2. Die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung ändert sich aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Renovierungsdatum. Die genaue Regelung dazu finden Sie in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen bzw. den Klauseln zur Wohngebäudeversicherung. Durch diese Anpassung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Prämienerhöhung informiert haben.
  3. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft in mehrjährigen Abständen, ob sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen in dem Abschnitt Prämienanpassung aufgrund Neukalkulation. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Prämienerhöhung informiert haben.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---kuendigungsrecht
Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Prämie zu reduzieren?
Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten! Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig für Sie, sich eine individuelle Beratung zu suchen. Die Kontaktdaten Ihres Vermittlers finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.

Prämienreduzierungen sind möglich, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen das aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie z.B. in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs den vereinbarten Selbstbehalt, üblicherweise 300 €, 500 € oder 1.000 €. Bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Da spart Prämie und Sie sind weiterhin gegen existenzbedrohende Schäden abgesichert. Am besten ist, Sie sprechen Ihren zuständigen Vermittler an

Ihrer Wohngebäudeversicherung liegen sogenannte Deklarationen zugrunde. Je nach Deklaration (XL/XXL oder compact/classic/comfort) haben Sie neben dem klassischen Versicherungsschutz noch weitere Leistungen vereinbart. Sollten sie eine der Top-Deklarationen vereinbart haben, ist es möglich, diese auf eine niedrigere und meist kostengünstigere Deklaration abzusenken. Da die Leistungen in den Deklarationen sehr umfangreich sind, ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor diesem Schritt, ausführlich und individuell von Ihrem zuständigen Vermittler beraten lassen.

Es ist auch möglich, die Prämie nicht jährlich, sondern in Raten (z.B. ½ jährlich, ¼ jährlich) zu bezahlen. Damit können Sie die Kosten auf mehrere Zahlungstermine verteilen. Allerdings gibt es Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise. Sprechen Sie Ihren Vermittler an, er kann Ihnen die gewünschten Raten berechnen.

Keine gute Idee ist, der Anpassung zu widersprechen. Wir müssen Ihre gleitende Neuwertversicherung dann in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Kosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.

Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen, wenn wir die Prämie erhöht haben

  1. aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Renovierungsdatum
    oder,
  2. weil ein unabhängiger Treuhänder festgestellt hat, dass sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben.                                         

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude ganz oder teilweise über ein Kreditinstitut finanziert ist, muss die Bank ihr Einverständnis zur Kündigung aussprechen.

Keine Kündigungsmöglichkeit besteht, wenn sich der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor in der Wohngebäudeversicherung erhöht hat. Dieser Anpassung können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Prämienrechnung erhalten haben, widersprechen. Wir müssen dann allerdings Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.

Die Kündigung und der Widerspruch können neben der Schriftform auch in Textform, also z.B. per Email, ausgesprochen werden.

 
Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung, frühestens aber zum Zeitpunkt der Erhöhung erfolgen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Prämienrechnung erhalten haben, ausgesprochen werden.

Falls Ihr Gebäude ganz oder teilweise über ein Kreditinstitut finanziert ist, muss die Bank ihr Einverständnis zur Kündigung aussprechen.

Die Kündigung und der Widerspruch können neben der Schriftform auch in Textform, also z.B. per Email, ausgesprochen werden.

Bitte kündigen Sie diesen wichtigen Versicherungsschutz nicht unüberlegt! Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Vermittler, der Ihnen sicher weiterhelfen kann.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---anpassung
Ich hatte keinen Schaden, warum bekomme ich erneut eine Anpassung?

Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Prämie in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändert, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.

Zum einen hängen Anpassungen damit zusammen, dass Versicherung ein Kollektiv ist und bundesweit gestiegene Aufwände, z.B. durch vermehrte Sturmereignisse, höhere Kosten verursachen, die auf alle im Kollektiv umgelegt werden. Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und damit in der Regel eher Schäden auftreten, führt zu einer Anpassung der Prämie.

Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr. Allerdings gab es bisher keine Erhöhung in dieser Größenordnung.

 

Grafik Aufbaukosten Wohngebaeude

Wer z.B. vor 10 Jahren ein Haus gebaut hat, und heute dasselbe Haus bauen will, muss dafür mehr bezahlen. Nehmen wir an, Ihr Haus ist Baujahr 2012 und von einem Brand betroffen. Das Haus muss komplett abgerissen und neu gebaut werden. Wäre die Versicherungssumme für Ihr Wohngebäude ein fester Wert, wären Sie mit der Geldleistung aus Ihrer Versicherung in dem Beispiel nicht in der Lage, das Haus wieder so aufzubauen, wie vor dem Brand. Die Baukosten sind nämlich in dem Zeitraum um ca. 37 % gestiegen.

Entspricht die vereinbarte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert, nennt man das Unterversicherung. Meist wird das erst im Schadenfall entdeckt, da sich, wie in diesem Fall, die Unterversicherung über die Jahre schleichend eingestellt hätte.

Eine gleitende Neuwertversicherung passt sich automatisch den veränderten Baukosten an. Das bedeutet: Bei steigenden Baukosten erhöht sich auch die Entschädigungsleistung, die wir als Versicherer erbringen, wenn Ihr Haus z.B. komplett abbrennt. Sie müssen also die Baukosten nicht im Blick haben, und die Versicherungssumme ständig an die Veränderungen anpassen. Das passiert bei der gleitenden Neuwertversicherung automatisch.

Bei Vertragsabschluss wird die sogenannte Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) bestimmt. Die Versicherungssumme Wert 1914 bildet die Basis für die gleitende Neuwertversicherung.
Auch in der Neuwertversicherung zahlen wir im Totalschaden den ortsüblichen Neubauwert. Allerdings passen wir den Versicherungsschutz im Gegensatz zur gleitenden Neuwertwertsicherung während der Vertragslaufzeit nicht an die Entwicklung der Baukosten an. Bei der Neuwertversicherung besteht daher ein großes Risiko, dass durch steigende Baukosten im Laufe der Jahre eine erhebliche Unterversicherung entsteht.

Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für eine Unterversicherung.

  1. Unterversicherung kann entstehen, wenn der Versicherungswert Ihres Gebäudes nicht hoch genug festgelegt wurde. Dann ist die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig und es gibt Abzüge im Schadenfall.
  2. Die Gebäudeversicherung wurde nicht als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen, sondern als Versicherung zum Neuwert. Wird diese feste Versicherungssumme von Ihnen nicht laufend an die Veränderung der Baukosten angepasst, kann eine Unterversicherung entstehen.
 
Unterversicherung können Sie vermeiden, indem bei Vertragsabschluss die Versicherungssumme richtig ermittelt wird und zwar als Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914). Der Versicherungswert 1914 ist ein fiktiver Wert, der im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung dazu benutzt wird, den Versicherungsschutz an die Preisveränderung der Baukosten für Ihr Gebäude anzupassen. Um die Versicherungssumme Wert 1914 richtig zu ermitteln und Unterversicherungsverzicht zu erlangen, müssen Sie korrekte Angaben z.B. zur Wohnfläche, Anzahl Stockwerke, der Art des Daches und der Ausstattung Ihres Gebäudes machen. Ihr zuständiger Vermittler unterstützt Sie dabei.
Wer bei Vertragsabschluss seiner Wohngebäudeversicherung den sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbart, bekommt im Schadenfall den ortsüblichen Neubauwert ohne Abzüge ersetzt, wenn er das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufbaut. Ist kein Verzicht der Anrechnung von Unterversicherung vereinbart, kann es Abzüge geben. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Schadens zu niedrig ist, wird die Entschädigung gekürzt. Unterversicherungsverzicht kann nur im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig ermittelt wird. Hierzu müssen Sie uns korrekte Angaben z.B. zur Wohnfläche, Anzahl Stockwerke, der Art des Daches und der Ausstattung Ihres Gebäudes machen.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---unterversicherungsverzicht
Wie kann ich in meinem Vertrag Unterversicherungsverzicht vereinbaren?
Unterversicherungsverzicht kann jederzeit, aber nur im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig ermittelt wird. Hierzu müssen Sie uns korrekte Angaben z.B. zur Wohnfläche, Anzahl Stockwerke, der Art des Daches und der Ausstattung Ihres Gebäudes machen. Ihr zuständiger Vermittler unterstützt Sie dabei.
#accordion-element---rund-um-ihre-vertraege---praemienversicherung---gebaeude
Wie hoch ist meine Gebäude-Versicherungssumme in Euro bzw. wie kann ich diese ermitteln?
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise als Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) festgelegt. Der Wert wird in Mark (Goldmark) angegeben. Eine Umrechnung in Euro mit dem aktuellen Baukostenindex ist möglich. Dabei müssen Sie beachten, dass der Baukostenindex ein bundesdurchschnittlicher Wert ist. Sie erhalten daher auf diese Weise einen überschlägigen Wert, den Sie mit dem ortsüblichen Neubauwert für Ihr Gebäude abgleichen können.

Wichtig ist in dem Zusammenhang: Ist in Ihrem Vertrag der Verzicht der Anrechnung von Unterversicherung vereinbart, bekommen Sie im Schadenfall immer den ortsüblichen Neubauwert, auch wenn diese überschlägige Berechnung zu einem niedrigeren Wert führt. Deshalb ist es sehr wichtig, die Versicherungssumme Wert 1914 (auch bezeichnet als Versicherungswert 1914) richtig zu ermitteln und Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren!

Hausratversicherung
Sie möchten wissen, warum sich die Prämie für Ihre Hausratversicherung erhöht? Sie möchten Tipps, wie Sie Ihre Prämie reduzieren können, ohne Nachteile einer Unterversicherung in Kauf zu nehmen? Das und noch viel mehr zu den Hintergründen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---kosten
Wieso wird meine Hausratversicherung teurer?
Sie haben in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Möbel, Teppiche, Lampen, Kleidung, Computer, Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirr, Lebensmittel, Bücher, Kinderspielzug und Vieles mehr. Manche Sachen sind schon älter, erfüllen aber immer noch ihren Zweck. Wenn aber z.B. in Ihrer Wohnung ein durchgeschmortes Kabel nicht rechtzeitig erkannt wird und dadurch ein Feuer entsteht, das auf die Wohnung übergreift, dann müssen Sie viele oder im schlimmsten Fall alle Sachen neu kaufen. Würde Ihre Hausratversicherung nur den Zeitwert ersetzen, könnten Sie von der Entschädigung, die wir Ihnen zahlen, entweder nur gebrauchte Sachen kaufen oder müssten die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert selbst tragen.

Um das zu vermeiden, ist die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Wir zahlen im Schadenfall bei allen beschädigten oder zerstörten Hausratgegenständen, die sich noch im Gebrauch befinden, den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um die Gegenstände neu zu kaufen.

Das bedeutet, dass Ihre Hausratversicherungssumme immer dem Wert entsprechen muss, den Sie aufwenden müssten, um alle Hausratgegenstände neu zu kaufen. Die Festlegung der richtigen Versicherungssumme erfolgt bei Abschluss des Vertrages. Danach passen wir Ihren Versicherungsschutz, also die Versicherungssumme, an die Entwicklung der Verbrauchspreise an. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen.

Erhöht sich der Preisindex für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter gegenüber dem vergangenen Jahr, erhöhen wir die Versicherungssumme und die Prämie im gleichen Verhältnis. Gleiches gilt, wenn sich der Preisindex vermindert. Aktuell ist in allen Bereichen des täglichen Lebens ein überdurchschnittlicher Preisanstieg zu beobachten.
#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---praemie
Welche Möglichkeit habe ich, um meine Prämie in der Hausratversicherung zu reduzieren?
Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten! Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig für Sie, sich eine individuelle Beratung zu suchen. Die Kontaktdaten Ihres Vermittlers finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.

Prämienreduzierungen sind möglich, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen das aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie z.B. in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs den vereinbarten Selbstbehalt, üblicherweise 300 €, 500 € oder 1.000 €. Bei Ihrer Hausratversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das spart Prämie und Sie sind weiterhin gegen existenzbedrohende Schäden abgesichert. Am besten ist, Sie sprechen Ihren zuständigen Vermittler an.

Ihrer Hausratversicherung liegen sogenannte Deklarationen zugrunde. Je nach Deklaration (XL/XXL oder compact/classic/comfort) haben Sie neben dem klassischen Versicherungsschutz noch weitere Leistungen vereinbart. Sollten sie eine der Top-Deklarationen vereinbart haben, ist es möglich, diese auf eine niedrigere und meist kostengünstigere Deklaration abzusenken. Da die Leistungen in den Deklarationen sehr umfangreich sind, ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor diesem Schritt ausführlich und individuell von Ihrem zuständigen Vermittler beraten lassen.

Es ist auch möglich, die Prämie nicht jährlich, sondern in Raten (z.B. ½ jährlich, ¼ jährlich) zu bezahlen. Damit können Sie die Kosten auf mehrere Zahlungstermine verteilen. Allerdings gibt es Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise. Sprechen Sie Ihren Vermittler an, er kann Ihnen die gewünschten Raten berechnen.

Keine gute Idee ist, der Anpassung zu widersprechen. Sie sind damit nicht mehr geschützt vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet gerade in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
#accordion-element---praemienrechnung---hausratversicherung---kuendigen
Kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Die neue Versicherungssumme und die neue Prämie sehen Sie auf dem Ihrer Prämienrechnung beigefügtem Dokument. Die genaue Regelung zur Anpassung finden Sie in Ihren Hausrat-Versicherungsbedingungen. Ein Kündigungsrecht ergibt sich auch bei einer Prämienerhöhung nicht, weil sich nicht nur die Prämie erhöht, sondern auch unsere Leistung im Versicherungsfall. Sie können der Erhöhung der Versicherungssumme innerhalb von einem Monat nach unserer Mitteilung widersprechen. Bitte bedenken Sie dabei, dass durch Ihren Widerspruch die Gefahr einer Unterversicherung besteht.

Glasversicherung
#accordion-element-praemienrechnung---glasversicherung---kosten
Wieso wird meine Glasversicherung teurer?
Wir passen den Versicherungsschutz an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Dazu wird der Preisindex für Verglasungsarbeiten in Wohngebäuden des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 4, Gebietsstand Deutschland, Verglasungsarbeiten, einschließlich Umsatzsteuer) herangezogen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung.

Der Preisindex für Verglasungsarbeiten hat sich um 21,5 % erhöht.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

In der Gebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:

  1. Eine Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass sich unser Leistungsversprechen während der Vertragslaufzeit an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen.
    Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in der Deklaration „Gewerbeschutzversicherung – classic bzw. comfort“.
  2. Unabhängig von dem oben beschriebenen ändert sich die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung aufgrund der Anpassung der Prämien an das Gebäudealter bzw. Sanierungsdatum. Die genaue Regelung dazu finden Sie in der Deklaration „Gewerbeschutzversicherung – classic bzw. comfort“.
 
#accordion-element---praemienrechnung---gewerbliche-gebaeudeversicherung---index
Wie hoch fallen die Index-Anpassungen in diesem Jahr aus?
Für die Gleitende Neuwertversicherung gilt: Der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex beläuft sich auf 1.961. Hierdurch steigt Ihre Versicherungssumme gegenüber dem Vorjahr um 17,6%. Der gleitende Neuwertfaktor beläuft sich auf 24,3. Die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung steigt hierdurch gegenüber dem Vorjahr um 14,6%.

Wenn die Verträge aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors angepasst wurden, besteht kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung, da auch die Versicherungssummen Ihres Vertrages angepasst werden. 
Sie können jedoch Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Widersprechen Sie dafür innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung der Anpassung.
Ihre Gebäudeversicherung bleibt dabei bestehen.
Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Sofern die Prämie aufgrund des Gebäudealters erhöht wurde, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten!

 
#accordion-element---praemienrechnung---gewerbliche-gebaeudeversicherung---nachteile
Welche Nachteile bestehen, wenn Sie unterversichert sind?
Wird im Schadenfall eine Unterversicherung festgestellt, erfolgt eine Kürzung der Leistung, da der tatsächliche Schaden (=Versicherungswert) größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
Im überwiegenden Teil unserer Verträge gibt es jedoch eine Regelung zum Verzicht auf die Berechnung einer Unterversicherung. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

Inhaltsversicherung
Sofern in Ihrem Vertrag die „Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen“ vereinbart ist, erhöht oder vermindert sich die Versicherungssumme mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Die Versicherungssumme bildet damit die jährliche Entwicklung des Indexes „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ des Statistischen Bundesamtes ab, um den finanziellen Bedarf im Schadenfall bestmöglich abzubilden. Dadurch verändert sich auch die Höhe der Prämie.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---anpassungen
Wie hoch fallen die Anpassungen in diesem Jahr aus?
Der Index „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ ist im Vergleich zu 2021 um 45,8% gestiegen, getrieben vor allem durch die hohen Energiekosten.
Wir verzichten dieses Jahr bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“. Dadurch beträgt der Anpassungssatz für Sie 14%.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---energie
Weshalb verzichtet die Alte Leipziger auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“?
Der für die Anpassung maßgebliche Index der „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ setzt sich aus mehreren Teilindizes zusammen. Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt hat sich der Teilindex „Energie“ deutlich von den anderen Indizes entkoppelt, wodurch der Großteil unserer Kunden nach der Anpassung in voller Höhe überversichert wäre. Um dem zu begegnen und Sie vor zu stark steigenden Prämien zu schützen, verzichtet die Alte Leipziger bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors auf die Berücksichtigung des Teilindexes „Energie“.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---kuendigung
Können die angepassten Verträge gekündigt werden?
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung besteht im Bereich der gewerblichen Inhaltsversicherung nicht, weil sich nicht nur die Prämie erhöht, sondern auch unsere Leistung im Versicherungsfall.
Die „Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen“ kann aber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Dadurch werden weder Prämie noch Versicherungssumme angepasst. Allerdings werden auch künftige Anpassungen in diesem Fall nicht mehr durchgeführt, weshalb ein hohes Risiko besteht, dass Sie künftig in eine Unterversicherung geraten.
Neben der Kündigung der Anpassungsklausel ist auch die Aussetzung der Anpassung möglich. Sofern dies gewünscht ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die geänderte Versicherungssumme eine entsprechende Erklärung in Schriftform abgeben. Hier besteht ebenfalls das Risiko, dass Sie in eine Unterversicherung geraten.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---nachteile
Welche Nachteile bestehen, wenn Sie unterversichert sind?
Wird im Schadenfall eine Unterversicherung festgestellt, erfolgt eine Kürzung der Leistung, da der tatsächliche Versicherungswert größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
Im überwiegenden Teil unserer Verträge gibt es jedoch eine Regelung zum Verzicht auf die Berechnung einer Unterversicherung. Nähere Informationen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
#accordion-element---praemienrechnung---inhaltsversicherung---teilindex-energie
Kann ich durch die Anpassung ohne den Teilindex „Energie" in eine Unterversicherung geraten?
Nein! Sollten Sie bei Eintritt eines Schadenfalles unterversichert sein und diese Unterversicherung ist durch die Anpassung mit dem geringeren Anpassungssatz entstanden, entstehen Ihnen hierdurch im Schadenfall keine Nachteile. Unabhängig davon kann es dennoch empfehlenswert sein, die Versicherungssumme zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Bedarf anzupassen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Vermittler.

Glasversicherung (Gewerbe)
Die Prämie für die Glasversicherung erhöht oder vermindert sich jedes Jahr entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude. Hierdurch passen wir Ihre Prämie an die Ausgaben bei der Schadenregulierung an.
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Können die angepassten Verträge gekündigt werden?
Die Glasversicherung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Prämie zum Zeitpunkt der Anpassung gekündigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.