Wann zahlt die Hundehaftpflicht und wann nicht?

Diese Schäden übernimmt die Hundehaftpflicht-Versicherung

Das Wichtigste zur Übernahme von Kosten bei Schadensfällen durch eine Hundehaftpflicht

  • Schadensfälle
    Die Hundehaftpflichtversicherung deckt drei Schadensarten ab: Personenschäden wie Behandlungskosten, Sachschäden, bei denen fremdes Eigentum beschädigt wurde, und Vermögensschäden, die aus einem versicherten Vorfall resultieren. Zusätzlich sind in der Regel Mietsachschäden eingeschlossen, wie etwa Beschädigungen in Ferienwohnungen oder Hotels.
  • Tarifvergleich
    Hundehalter sollten genau überlegen, welcher Schutz für sie und ihren Hund notwendig ist. Ein Vergleich kann helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Die Hundehaftpflicht der Alte Leipziger Versicherung bietet mit ihren Tarifen classic und comfort für jeden das richtige Produkt.
  • Eigenschäden
    Die Hundehaftpflicht übernimmt keine Eigenschäden, also Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Ihr Tier verursacht werden. Hier müssen Sie die entstandenen Kosten selbst tragen.
  • Ausschluss
    Die Hundehaftpflicht zahlt nicht bei vorsätzlichen Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden. Auch Strafen und Bußgelder, wie sie etwa beim Missachten einer Leinenpflicht verhängt werden, sind nicht versichert.

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Was zahlt die Hundehaftpflicht?

Trotz bester Erziehung kann es schnell passieren, dass der Hund unbeabsichtigt einen Schaden verursacht. Die Folgen eines kleinen Unfalls können für den Hundehalter schnell teuer werden. Genau hier greift die Hundehaftpflichtversicherung der Alte Leipziger und schützt Sie vor finanziellen Belastungen. Doch was genau ist bei einer Hundehaftpflicht versichert und wann zahlt diese eigentlich.

Zu den Leistungen einer Hundehaftpflicht gehört die Übernahme von Sachschäden und Personenschäden, die durch Ihren Hund bei Dritten entstehen. Auch Vermögensschäden, die sich aus solchen Personenschäden oder Sachschäden ergeben, werden von einer Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Zusätzlich können unter anderem Flurschäden und ungewollte Deckakte versichert sein. 

Ob Mietsachschäden oder Schäden an gemieteten Objekten abgedeckt sind, hängt vom gewählten Versicherer ab. Sollten Sie mit Ihrem Hund viel verreisen, achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass auch Schäden in Ferienwohnungen an beweglichen Objekten im Ausland versichert sind. Die Alte Leipziger deckt diese Arten von Schäden. 

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Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Es gibt klar definierte Fälle, in denen die Hundehaftpflicht einen Schaden nicht zahlt. Dazu gehören zum Beispiel Eigenschäden, die durch den Hund beim Hundehalter, bei Personen im Haushalt oder am Eigentum entstehen. Solche Fälle sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt und sollten von Ihnen berücksichtigt werden, wenn Sie verschiedene Hundehaftpflichtversicherungen vergleichen.
  • Schäden am eigenen Eigentum
    Eigenschäden werden von der Hundehaftpflicht nicht übernommen. Wenn Ihr Hund beispielsweise Ihr eigenes Handy beschädigt, zahlt die Hundehaftpflicht nicht für den entstandenen Handyschaden und Sie selbst müssen die Kosten selbst übernehmen.
  • Handlungen unter Vorsatz
    Die Hundehaftpflicht zahlt nicht, wenn Hundehalter einen Schaden an eigenem oder fremdem Eigentum bewusst herbeiführen. Gehen wir beispielsweise davon aus, dass ein Hundehalter Streit mit seinem Nachbarn hat und seinen Hund absichtlich anweist, dessen frisch bepflanzten Blumenbeete zu zerwühlen. In diesem Fall handelt es sich um eine vorsätzliche Handlung des Halters. Die Hundehaftpflicht zahlt die Kosten für den Schaden nicht, da das Verhalten des Halters gezielt darauf ausgelegt war, Schaden anzurichten.
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
    Auch bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann es Einschränkungen geben. Die Hundehaftpflicht der Alte Leipziger übernimmt durch Ihren Hund entstehende Kosten bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögenschäden, unabhängig davon, ob Ihr Hund an einer Leine ist bzw. einen Maulkorb trägt oder nicht. Dies gilt jedoch nicht für etwaige Strafen oder Bußgelder, die für das Missachten der Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht verhängt werden. Es ist daher wichtig, sich an gesetzliche Bestimmungen zu halten, da der Versicherungsschutz bei Missachtung der Vorschriften nicht greift.
  • Einschränkungen bei Mietobjekten
    Nicht alle Hundehaftpflichtversicherungen decken Mietsachschäden standardmäßig ab. Schäden an gemieteten Wohnungen, Ferienunterkünften oder Hotelzimmern sind häufig tarifabhängig. Es ist daher empfehlenswert, bei der Auswahl einer Hundehaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass Mietsachschäden im Versicherungsschutz enthalten sind. Die Alte Leipziger bietet hier einen umfassenden Schutz.
  • Zeitverzögerungen bei Schadensmeldung
    Das Verpassen der rechtzeitigen Schadensmeldung kann bei der Hundehaftpflicht dazu führen, dass die Kostenübernahme teilweise oder ganz verweigert wird. Achten Sie darauf, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden und alle geforderten Nachweise einzureichen.
  • Schäden durch nicht versicherte Tiere
    Die Versicherung deckt nur Schäden ab, die durch den im Vertrag versicherten Hund entstehen. Schäden durch andere Haustiere, die nicht in der Police erwähnt sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Übersicht zur Übernahme von Kosten im classic- und comfort-Tarif

Warum zahlt die Hundehaftpflicht in manchen Fällen nur die Hälfte der Kosten?

Viele Hundebesitzer sind überrascht, wenn ihre Hundehaftpflicht im Schadensfall nur die Hälfte oder einen Teil der Kosten zahlt. Eine der häufigsten Ursachen, warum die Hundehaftpflicht nicht den gesamten Schaden übernimmt, ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer einen festgelegten Betrag oder Prozentsatz des Schadens selbst zahlen müssen. 

Beispiel: Wenn die Selbstbeteiligung bei 250 € liegt und der Schaden 500 € beträgt, übernimmt die Hundehaftpflicht 250 € und der Versicherungsnehmer zahlt einen eigenen Beitrag, in diesem Fall die anderen 250 €. Bei der Hundehaftpflicht der Alte Leipziger können Sie entweder eine Selbstbeteiligung von 150 €, 300 €, 500 € oder 1.000 € wählen oder die Hundehaftpflicht ohne Selbstbeteiligung abschließen. Hundehalter können also abwägen, ob sie lieber günstigere Beiträge mit Eigenanteil im Schadensfall oder einen höheren Beitrag ohne Selbstbeteiligung bevorzugen.

Zudem hat jede Hundehaftpflicht eine maximale Deckungssumme. Diese legt fest, bis zu welchem Betrag Schäden pro Schadensfall oder Jahr übernommen werden. Überschreiten die entstandenen Kosten diese Grenze, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Zusätzlich gibt es für manche Schadensfälle gesonderte Leistungsgrenzen. So werden etwa Kosten, die durch das Wiedereinfangen entlaufener Hunde entstehen, je nach Tarif bis 10.000 € übernommen. Achten Sie darauf, eine Versicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme zu wählen. Empfehlenswert sind mindestens 5 bis 10 Mio €. Der classic-Tarif der Hundehaftpflicht der Alte Leipziger bietet 10 Mio €, der comfort-Tarif sogar 20 Mio €.

Mit einer Hundehaftpflichtversicherung können sich Hundehalter vor finanziellen Belastungen schützen – bei der Alte Leipziger sogar schon für einen geringen monatlichen Beitrag. Gerade bei Personenschäden oder großen Sachschäden können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Eine gut gewählte Hundehaftpflicht sorgt dafür, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben und sich auf den besten Schutz für sich und Ihren Hund verlassen können.

Beitrag zur Hundehaftpflicht berechnen

Was ist bei einer Hundehaftpflicht versichert und was nicht?

Die Hundehaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Risiken, wenn durch den Hund Schäden entstehen. Doch nicht alle Szenarien sind eindeutig geregelt und Hundebesitzer stellen sich oft die Frage, ob ein Schaden tatsächlich versichert ist. Anhand konkreter Beispiele wird deutlich, welche Fälle durch die Hundehaftpflicht abgedeckt sind und wo es Einschränkungen geben kann.

Im Urlaub: Wenn der Hund Abenteuerlust zeigt

Ein Urlaub mit dem Hund kann voller Abenteuer sein – doch manchmal sorgt der Vierbeiner ungewollt für Ärger. Beispielsweise zerkratzt er den Parkettboden in der gemieteten Ferienwohnung oder beschädigt die Couch, während er aufgeregt das neue Umfeld erkundet. Auch im Freien kann es zu Zwischenfällen kommen, etwa wenn der Hund einen Zaun auf dem Feriengrundstück zerstört. Solche Mietsachschäden sind durch die Hundehaftpflicht der Alte Leipziger abgesichert. Besonders beruhigend: Mit der Hundehaftpflicht ist Ihr Hund auch im Ausland gut versichert.

Auf der Hundewiese: Wenn Spielen außer Kontrolle gerät

Die Hundewiese ist ein beliebter Ort für Auslauf und Spiel – doch gerade im Eifer des Gefechts können auch hier Schäden entstehen. Ein typisches Szenario: Während eines ausgelassenen Spiels springt Ihr Hund ungeschickt auf einen anderen Hund. Dabei wird der andere Hund verletzt und sein Halsband zerrissen. In diesem Fall übernimmt die Hundehaftpflicht die Tierarztkosten des verletzten Hundes und die Kosten für den Ersatz beschädigter Gegenstände.

Wichtig: Schäden am eigenen Hund oder an Ihnen selbst sind nicht durch die Hundehaftpflicht gedeckt. Für solche Fälle könnte eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein, um die Behandlungskosten beim Tierarzt zu minimieren.

Im Straßenverkehr: Wenn der Hund für Chaos sorgt

Hunde und Straßenverkehr – eine Kombination, bei der schnell Unfälle passieren können. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund reißt sich von der Leine los und rennt unvermittelt auf die Straße. Ein Fahrradfahrer muss ausweichen, stürzt und verletzt sich. Die Hundehaftpflicht übernimmt in diesem Fall sowohl die Behandlungskosten des Fahrradfahrers als auch die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrrad.

Bei Freunden: Wenn der Hund das gute Porzellan entdeckt

Sie sind zu Besuch bei Freunden und Ihr Hund freut sich so sehr, dass er beim Spielen versehentlich das Smartphone Ihrer Gastgeber vom Tisch stößt, sodass dieses ein zersprungenes Display hat. In diesem Fall greift die Hundehaftpflicht und zahlt die Kosten für den Handyschaden. Anders sieht es aus, wenn ein eigener Schaden entsteht. So übernimmt die Hundehaftpflicht nicht die Reparatur oder den Ersatz des Geräts, wenn Ihr Hund Ihr eigenes Handy beschädigt, da es sich hierbei um einen Eigenschaden handelt.

Auf öffentlichen Wegen: Wenn der Hund fremdes Eigentum beschädigt

Beim Spaziergang in der Stadt oder im Park kann es schnell zu unvorhergesehenen Schäden kommen. Ein Szenario, das viele Hundehalter kennen: Ihr Hund sieht ein Eichhörnchen, reißt sich los und gräbt sich unter einem Zaun hindurch, den er dabei stark beschädigt. Solche Sachschäden an fremdem Eigentum sind durch die Hundehaftpflicht gedeckt.

Der Besuch beim Tierarzt: Wenn der Hund in ungewohnter Umgebung nervös wird

Ein Besuch beim Tierarzt ist für viele Hunde eine Stresssituation – und manchmal entlädt sich diese Nervosität in unerwartetem Verhalten. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund schlägt beim Tierarzt mit der Pfote nach einem Gerät und beschädigt es oder er zieht im Wartezimmer plötzlich an der Leine und verursacht den Sturz eines anderen Tierhalters. Die Hundehaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Reparatur- oder Behandlungskosten.

Vermögensschäden: Wenn der Hund für finanzielle Folgen sorgt

Ihr Hund beißt einem Passanten ins Bein, der daraufhin ein berufliches Meeting absagen und Stornogebühren für eine Geschäftsreise zahlen muss. In solchen Fällen hilft die Hundehaftpflicht, die entstandenen Kosten zu übernehmen, da der Vermögensschaden eine Folge eines vorangegangenen Sach- oder Personenschadens ist.

Wichtig zu wissen: Reine Vermögensschäden, also finanzielle Verluste, die entstehen, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht, sind in der Regel nicht versichert. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Ihr Hund durch lautes Bellen einen Nachbarn bei seiner Heimarbeit so stört, dass dieser ein Projekt nicht rechtzeitig abschließen kann und dadurch einen Einkommensverlust erleidet. Auch wenn Ihr Hund einen Stau verursacht und ein Geschäftsmann dadurch einen wichtigen Termin verpasst, wird dieser finanzielle Verlust meist nicht durch die Hundehaftpflicht abgedeckt.

Neue Aufsichtsperson: Wenn der Vierbeiner mit dem Hundesitter unterwegs ist

Wenn andere Personen Ihren Hund vorübergehend betreuen, stellt sich die Frage, wer bei Schäden haftet. Sind Sie als Hundehalter im wohlverdienten Urlaub und während des Gassigehens mit dem Hundesitter verursacht der Hund einen Unfall, bei dem ein Radfahrer verletzt wird, ist die zentrale Frage: Ist der Hundesitter gewerblich tätig oder nicht? Ist der Hundesitter nicht gewerblich tätig, greift Ihre Hundehaftpflicht und übernimmt die Behandlungskosten des Radfahrers. Falls der Hundesitter eigenständig eine professionelle Tätigkeit ausübt, greift Ihre Versicherung hingegen nicht. Aber keine Sorge: Solche Schäden sind in der Regel über die Versicherung des professionellen Hundesitters gedeckt und Sie müssen keine Kosten übernehmen.

Fazit: Sicher durch den Alltag mit der Hundehaftpflicht

Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für Hundebesitzer. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die durch unvorhergesehene Schäden entstehen können – von Personenschäden bis hin zu Sachschäden und Vermögensschäden. Damit im Ernstfall keine unangenehmen Überraschungen entstehen, ist es jedoch wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu kennen.

Berücksichtigen Sie Deckungssummen, mögliche Selbstbeteiligungen und eventuelle Ausschlüsse wie Eigenschäden bei der Wahl der Hundehaftpflicht. Durch rechtzeitige Schadensmeldungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften können Sie zudem Ihren Versicherungsschutz optimal nutzen. Mit der Hundehaftpflichtversicherung der Alte Leipziger sichern Sie sich und Ihren Hund zuverlässig ab. So können Sie den Alltag sorgenfrei genießen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: die gemeinsamen Erlebnisse mit Ihrem Vierbeiner.