Das Wichtigste zur Übernahme von Kosten bei Schadensfällen durch eine Hundehaftpflicht
Was zahlt die Hundehaftpflicht?
Trotz bester Erziehung kann es schnell passieren, dass der Hund unbeabsichtigt einen Schaden verursacht. Die Folgen eines kleinen Unfalls können für den Hundehalter schnell teuer werden. Genau hier greift die Hundehaftpflichtversicherung der Alte Leipziger und schützt Sie vor finanziellen Belastungen. Doch was genau ist bei einer Hundehaftpflicht versichert und wann zahlt diese eigentlich.
Zu den Leistungen einer Hundehaftpflicht gehört die Übernahme von Sachschäden und Personenschäden, die durch Ihren Hund bei Dritten entstehen. Auch Vermögensschäden, die sich aus solchen Personenschäden oder Sachschäden ergeben, werden von einer Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Zusätzlich können unter anderem Flurschäden und ungewollte Deckakte versichert sein.
Ob Mietsachschäden oder Schäden an gemieteten Objekten abgedeckt sind, hängt vom gewählten Versicherer ab. Sollten Sie mit Ihrem Hund viel verreisen, achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass auch Schäden in Ferienwohnungen an beweglichen Objekten im Ausland versichert sind. Die Alte Leipziger deckt diese Arten von Schäden.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?
Übersicht zur Übernahme von Kosten im classic- und comfort-Tarif
Tarif comfort
Warum zahlt die Hundehaftpflicht in manchen Fällen nur die Hälfte der Kosten?
Viele Hundebesitzer sind überrascht, wenn ihre Hundehaftpflicht im Schadensfall nur die Hälfte oder einen Teil der Kosten zahlt. Eine der häufigsten Ursachen, warum die Hundehaftpflicht nicht den gesamten Schaden übernimmt, ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer einen festgelegten Betrag oder Prozentsatz des Schadens selbst zahlen müssen.
Beispiel: Wenn die Selbstbeteiligung bei 250 € liegt und der Schaden 500 € beträgt, übernimmt die Hundehaftpflicht 250 € und der Versicherungsnehmer zahlt einen eigenen Beitrag, in diesem Fall die anderen 250 €. Bei der Hundehaftpflicht der Alte Leipziger können Sie entweder eine Selbstbeteiligung von 150 €, 300 €, 500 € oder 1.000 € wählen oder die Hundehaftpflicht ohne Selbstbeteiligung abschließen. Hundehalter können also abwägen, ob sie lieber günstigere Beiträge mit Eigenanteil im Schadensfall oder einen höheren Beitrag ohne Selbstbeteiligung bevorzugen.
Zudem hat jede Hundehaftpflicht eine maximale Deckungssumme. Diese legt fest, bis zu welchem Betrag Schäden pro Schadensfall oder Jahr übernommen werden. Überschreiten die entstandenen Kosten diese Grenze, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Zusätzlich gibt es für manche Schadensfälle gesonderte Leistungsgrenzen. So werden etwa Kosten, die durch das Wiedereinfangen entlaufener Hunde entstehen, je nach Tarif bis 10.000 € übernommen. Achten Sie darauf, eine Versicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme zu wählen. Empfehlenswert sind mindestens 5 bis 10 Mio €. Der classic-Tarif der Hundehaftpflicht der Alte Leipziger bietet 10 Mio €, der comfort-Tarif sogar 20 Mio €.
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung können sich Hundehalter vor finanziellen Belastungen schützen – bei der Alte Leipziger sogar schon für einen geringen monatlichen Beitrag. Gerade bei Personenschäden oder großen Sachschäden können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Eine gut gewählte Hundehaftpflicht sorgt dafür, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben und sich auf den besten Schutz für sich und Ihren Hund verlassen können.
Was ist bei einer Hundehaftpflicht versichert und was nicht?
Die Hundehaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Risiken, wenn durch den Hund Schäden entstehen. Doch nicht alle Szenarien sind eindeutig geregelt und Hundebesitzer stellen sich oft die Frage, ob ein Schaden tatsächlich versichert ist. Anhand konkreter Beispiele wird deutlich, welche Fälle durch die Hundehaftpflicht abgedeckt sind und wo es Einschränkungen geben kann.

Im Urlaub: Wenn der Hund Abenteuerlust zeigt

Auf der Hundewiese: Wenn Spielen außer Kontrolle gerät
Die Hundewiese ist ein beliebter Ort für Auslauf und Spiel – doch gerade im Eifer des Gefechts können auch hier Schäden entstehen. Ein typisches Szenario: Während eines ausgelassenen Spiels springt Ihr Hund ungeschickt auf einen anderen Hund. Dabei wird der andere Hund verletzt und sein Halsband zerrissen. In diesem Fall übernimmt die Hundehaftpflicht die Tierarztkosten des verletzten Hundes und die Kosten für den Ersatz beschädigter Gegenstände.
Wichtig: Schäden am eigenen Hund oder an Ihnen selbst sind nicht durch die Hundehaftpflicht gedeckt. Für solche Fälle könnte eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein, um die Behandlungskosten beim Tierarzt zu minimieren.

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Auf öffentlichen Wegen: Wenn der Hund fremdes Eigentum beschädigt

Der Besuch beim Tierarzt: Wenn der Hund in ungewohnter Umgebung nervös wird

Vermögensschäden: Wenn der Hund für finanzielle Folgen sorgt
Ihr Hund beißt einem Passanten ins Bein, der daraufhin ein berufliches Meeting absagen und Stornogebühren für eine Geschäftsreise zahlen muss. In solchen Fällen hilft die Hundehaftpflicht, die entstandenen Kosten zu übernehmen, da der Vermögensschaden eine Folge eines vorangegangenen Sach- oder Personenschadens ist.
Wichtig zu wissen: Reine Vermögensschäden, also finanzielle Verluste, die entstehen, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht, sind in der Regel nicht versichert. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Ihr Hund durch lautes Bellen einen Nachbarn bei seiner Heimarbeit so stört, dass dieser ein Projekt nicht rechtzeitig abschließen kann und dadurch einen Einkommensverlust erleidet. Auch wenn Ihr Hund einen Stau verursacht und ein Geschäftsmann dadurch einen wichtigen Termin verpasst, wird dieser finanzielle Verlust meist nicht durch die Hundehaftpflicht abgedeckt.
