Geschaeftskunden Vermoegensschaden

Vermögensschaden-Haftpflicht

Ihr guter Name zählt in Ihrem Business.

Als Freiberufler, Berater oder Vermittler stehen Sie für kompetente Dienstleistungen mit Ihrem Namen. Ist Ihr Kunde mit dem Ergebnis dennoch unzufrieden, kann er versuchen Sie haftbar zu machen.

Ihre Vorteile

Gesetzliche Verpflichtung und Schutz vor finanziellen Ansprüchen
  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt gegen die finanziellen Folgen von Fehlern bei der Berufsausübung. 
  • Sie ist eine spezielle Berufs-Haftpflichtversicherung für Personen und Institutionen, die fremde Interessen wahrnehmen, beraten, urteilen, berichten, beurkunden,vermitteln oder begutachten. 
  • Fühlt sich ein Auftraggeber durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter finanziell geschädigt, kann das weitreichende Konsequenzen für Sie haben. 
  • Die Gesetzgebung und vor allem die Rechtsprechung nehmen grundsätzlich eher die Position der Verbraucher ein und haben damit ein gewisses Anspruchsdenken nachhaltig gestärkt. 
  • Das wirkt sich gerade auf die Haftung der freien Berufe und der Personen aus, die eine »Kopf-Dienstleistung« erbringen.

Wichtig
Einige Berufsgruppen sind gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen wie Rechtsanwälte und Notare.


Entschädigungsfunktion

  • Wir prüfen die Haftungsfrage, wenn Ihr Auftraggeber Ansprüche gegen Sie stellt, weil Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter ein berufliches Versehen bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit unterlaufen ist oder Sie durch Tun oder Unterlassen negativ auf seine persönliche Vermögenslage Einfluss genommen haben.
  • Wir zahlen bei berechtigten Ansprüchen schnell und unbürokratisch den Schadenersatzbetrag im Rahmen des Versicherungsvertrages.
  • Wir übernehmen gleichzeitig die Kosten, die bei der Auszahlung des Schadenersatzbetrages anfallen – das sind wir Ihnen und Sie Ihrem Auftraggeber schuldig.
 

Rechtsschutzfunktion

Werden Sie grundlos zur Verantwortung gezogen? Obwohl Sie gute Arbeit geleistet haben und den Umständen nach kein erfreulicheres Ergebnis erzielen konnten? Nicht jeder unzufriedene Kunde hat zwangsläufig Recht mit seinen Beanstandungen.

  • Mit unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wissen Sie sich zu wehren: durch die passive Rechtsschutzfunktion der Abwehr.
  • Bei unberechtigten Ansprüchen stehen Ihnen unsere Juristen mit all ihrem Know-how zur Seite, um Sie und Ihren guten Ruf zu schützen.
 

Wir haben die passende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Sie

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!