- Sie sagen Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung über die Alte Leipziger Unterstützungskasse zu.
- Ihr Unternehmen leistet die entsprechenden Zahlungen an die Alte Leipziger Unterstützungskasse.
- Im Leistungsfall erbringt die Unterstützungskasse die zugesagte Leistung und zahlt sie an Ihr Unternehmen, damit Sie Ihr Versprechen halten können.
- Zur Absicherung der erteilten Versorgungszusagen schließt die Alte Leipziger Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen bei der Alte Leipziger Leben ab.
Ihre Vorteile
Gute Mitarbeiter brauchen Perspektiven. Nicht nur für die berufliche Karriere, sondern auch für die Zeit danach. Mit der Alte Leipziger Unterstützungskasse bieten Sie Ihren Fach- und Führungskräften aber auch Gesellschafter-Geschäftsführern ein attraktives Zusatzeinkommen im Alter.
Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten finden Sie hier.
Auch im Alter sorgenfrei leben mit der Unterstützungskasse.
Mit der Unterstützungskasse bieten Sie Ihren qualifizierten Mitarbeitern bis hin zum Gesellschafter-Geschäftsführer eine attraktive Lösung, ihr Einkommen im Alter aufzustocken. Angenehmer Nebeneffekt: Sie motivieren Ihre Mitarbeiter und verbessern gleichzeitig das Image Ihres Unternehmens.
Bei der Unterstützungskasse sind alle Versorgungsverpflichtungen vollständig aus Ihrem Unternehmen ausgelagert. Die Bilanz bleibt unberührt. Nutzen Sie diesen Vorteil für die Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie Gesellschafter-Geschäftsführern.
Bei dieser Variante zahlen Sie als Arbeitgeber die Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Die Zuwendungen können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Dies mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
Bei dieser Variante werden die Zuwendungen an die Unterstützungskasse wirtschaftlich vom Arbeitnehmer getragen. Der Beitrag wird direkt vor Steuern von seinem Bruttoentgelt abgezogen und von Ihrer Firma an die Unterstützungskasse weitergegeben. Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2025: 3.864 €) sind auch sozialversicherungsfrei.
Grundsätzlich gilt: Die Zuwendungen sind in der Ansparphase nicht zu versteuern. Erst die Auszahlung unterliegt – als nachträglicher Arbeitslohn – der Besteuerung. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen für die Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung zahlen. Es gibt einen Krankenversicherungsfreibetrag für Betriebsrenten, so dass erst Leistungen über monatlich
187,25 € (2025) verbeitragt werden müssen.
187,25 € (2025) verbeitragt werden müssen.
Alte Leipziger Unterstützungskasse e.V. – Offen für alle
Als Trägerunternehmen der Alte Leipziger Unterstützungskasse finden Sie hier wichtige Informationen wie Rechenschaftsberichte und Protokolle der Versammlungen.
Hier geht's zur Anmeldung.
UMU-Unterstützungskasse mittelständischer Unternehmen e.V.
Als Trägerunternehmen der UMU-Unterstützungskasse mittelständischer Unternehmen finden Sie hier wichtige Informationen wie Rechenschaftsberichte und Protokolle der Veranstaltungen.
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Unser Zusatzschutz

Berufsunfähigkeitsschutz
Natürlich können Sie über die Unterstützungskasse auch unseren „traumhaften" Berufsunfähigkeitsschutz für Ihre Mitarbeiter vereinbaren.

Erwerbsminderungsschutz als Basisschutz
Alternativ zur Vereinbarung eines Berufsunfähigkeitsschutzes kann ein Erwerbsminderungsschutz vereinbart werden.

Absicherung der Angehörigen
Damit die Angehörigen Ihrer Mitarbeiter im Fall der Fälle finanziell aufgefangen werden, können Sie über die Unterstützungskasse auch eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung vorsehen.