Ihre Vorteile
Nicht von gestern: Die Pensionskasse.
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die völlig unabhängig von Ihrem Unternehmen ist. Für Pensionskassen gelten, wie für Lebensversicherer, strenge Anlagevorschriften. Das Geld der Versicherten ist dort deshalb in guten Händen.
Gesetzlich geregelt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung.
Jeder Ihrer Mitarbeiter kann von Ihnen verlangen, dass Teile seines Einkommens in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Ein Recht, dass immer mehr Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, um sich ein zusätzliches Einkommen im Alter aufzubauen. Denn die Beiträge sind für Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Über die Pensionskasse der Alte Leipziger geht dies besonders effektiv.
Das Prinzip der arbeitgeberfinanzierten Pensionskasse.
- Sie schließen für Ihre Mitarbeiter eine Pensionskassenversorgung ab.
- Ihr Unternehmen übernimmt die Beiträge für diese zusätzliche Altersversorgung.
- Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. 2025 entspricht dies einem Betrag von 7.728 € pro Mitarbeiter.
- Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zudem sozialversicherungsfrei.
- Die Beiträge zur Pensionskasse sind für Sie Betriebsausgaben.
- Ihre Mitarbeiter bekommen im Alter von der Pensionskasse eine lebenslange Rente.
- Die zusätzliche Betriebsrente macht Sie zu einem attraktiven Arbeitgeber und steigert die Motivation Ihrer Mitarbeiter.
Die arbeitnehmerfinanzierte Variante
Die arbeitnehmerfinanzierte Pensionskassenversicherung funktioniert wie die arbeitgeberfinanzierte Variante – mit einem Unterschied: Ihre Mitarbeiter übernehmen wirtschaftlich die Beiträge. Steuervorteile sorgen dafür, dass diese Variante für Arbeitnehmer attraktiv ist.Sie als Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. In Tarifverträgen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden.
"Zuschuss" hört sich für Sie teuer an? Kein Grund zur Sorge, denn in der Regel werden nur die ersparten Sozialversicherungsbeiträge weitergegeben. Der verpflichtende Zuschuss freut also Ihre Arbeitnehmer und kostet Sie im Endeffekt nichts.
Direkt von den Experten
Die Alte Leipziger Pensionskasse ist eine 100%ige Tochter der Alte Leipziger Leben, die schon seit Generationen erfolgreich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätig ist. Sie profitieren von langjähriger Erfahrung, einem hohen Maß an Zuverlässigkeit, kompletter Beratung und Verwaltung aus einer Hand.Zusatzschutz
Diese zusätzlichen Bausteine können Sie in Ihre Pensionskasse einbauen: