Ob eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist in Deutschland auf Länderebenen geregelt (mehr dazu siehe unten). Wichtig ist dieser Versicherungsschutz dennoch für alle Hundehalter, da Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht in voller Höhe haftet. Dies ist beispielsweise bei uns versichert:
Absicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
bis zu einer Versicherungssumme von 10 Mio. € im classic- oder 20 Mio. € im comfort-Schutz
Teilnahme an Hunderennen und -schauen
und die Vorbereitungen dazu
Nachwuchs“planung“
Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte
Freiheit wird nicht bestraft
Kein Leinen- oder Maulkorbzwang!
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Ob Versicherungspflicht besteht, ist abhängig vom Bundesland!
Ob eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird auf Länderebene entschieden. Die Vorgaben sind deshalb in den einzelnen Landesgesetzen der Bundesländer zu finden. Stand 11.2020 finden Sie hier zusammengefasst:
In sechs Bundesländern besteht für Hundehalter die Pflicht eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies sind: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
In Mecklenburg-Vorpommern steht es den Hundebesitzern frei, ob diese eine Versicherung abschließen.
Die restlichen neun Bundesländer verlangen zumindest nur für bestimmte Hunde den Nachweis, dass eine entsprechende Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Dies sind: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland und Sachsen.
Top: Bei einem Wechsel zu uns kann es nur besser werden.
Wechseln Sie von einem anderen Versicherer in unseren classic oder comfort-Schutz, garantieren wir Ihnen, dass im Schadensfall der bessere Schutz zählt!
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