Berufsunfähigkeit

Beruhigender Gedanke – unsere Traum-Services sind für Sie da.

Traumhafte BU-Services. Immer an Ihrer Seite.

Mit unseren Berufsunfähigkeits-Services bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung, während der Laufzeit und im Leistungsfall. Unsere Gesundheitsservices fördern Ihre mentale Gesundheit und helfen Ihnen, langfristig fit zu bleiben bzw. gesund zu werden. Auch im Leistungsfall können Sie sich auf uns verlassen: Wir begleiten Sie persönlich durch die gesamte Leistungsprüfung.

Neu für Sie: Mit „e-Leistung“ reichen Sie Ihren Leistungsantrag einfach und bequem von zu Hause aus digital ein. 


Digitale Antragstellung mit „e-Leistung“

unterstützung

Gesundheitsservices

Ihre mentale Gesundheit liegt uns am Herzen. Mit unseren Gesundheitsservices helfen wir Ihnen gesund zu bleiben bzw. gesund zu werden. Dafür bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung z.B. mit Novego, dem größten Anbieter für integrierte Versorgung psychisch kranker Menschen.

Neu: Unterstützung für junge Kunden.

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unser service

Services im Leistungsfall

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Fall der Fälle und stehen Ihnen während der kompletten Leistungsprüfung zur Seite. Denn nicht nur hervorragende Versicherungsbedingungen, sondern auch die professionelle Leistungsabwicklung zeichnen einen guten Versicherer aus.
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Echter Mehrwert für Sie: Unsere Gesundheitsservices

Symptome wie Niedergeschlagenheit, Konzentrationsstörungen und innere Unruhe können erste Anzeichen für seelische Belastungen sein. Die Alte Leipziger unterstützt Sie bereits vor der ersten ärztlichen Diagnose oder auf dem Weg dorthin.

Neu für unsere jungen Kunden: Unterstützung bei psychischer Belastung.

Wir bieten Ihnen eine erste Orientierung

Sie möchten sich gerne einen ersten Überblick zum Thema psychische Erkrankungen verschaffen oder Ihr Risiko dafür testen?
Hilfe für junge Leute

NEU: Orientierungsgespräch

Du bist zwischen 10 und 21 Jahre alt und fühlst dich gerade vom Leben überfordert? Du weißt nicht, an wen du dich wenden kannst oder wie es weitergehen soll?

Das Orientierungsgespräch unseres Partners IVP bietet dir Unterstützung. Qualifizierte Psychologinnen und Psychologen helfen dir dabei, deine aktuelle psychische Belastung einzuordnen, neue Perspektiven zu entwickeln und die passende Unterstützung für deine Situation zu finden.

Falls du unter 18 Jahre alt bist, können sich auch deine Eltern an IVP wenden und das Orientierungsgespräch für dich in Anspruch nehmen.

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Informieren Sie sich selbst

Hallesche Gesundheitsportal

Sie informieren sich gerne selbst, sind sich aber unsicher, welchen Quellen Sie vertrauen können? Das Gesundheitsportal der Hallesche, unserem Krankenversicherer in der ALH Gruppe, bietet qualitätsgesicherte Informationen, Tipps und Tricks im Umgang mit psychischen Erkrankungen und allgemein zu Gesundheitsthemen. Mit der Anmeldung zum Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

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Testen Sie Ihr Risiko

Risikoselbsttest

Sie sind unsicher, ob sich aus Ihren Gefühlen möglicherweise eine ernsthafte Erkrankung entwickeln kann? Testen Sie Ihr Risiko für psychische Erkrankungen doch einmal selbst, mit den Risikotests unseres Kooperationspartners Novego und besprechen Sie das Ergebnis bei Bedarf mit Ihrem Arzt.

> Zu den Selbsttests

Ihr Weg zur Diagnose und Behandlung

Wenn Ihre mentale Gesundheit angegriffen ist, bieten wir Ihnen sofortige Unterstützung.
Wir vereinbaren Ihren Termin

Terminservice

Ihr Hausarzt rät zu einem Besuch bei einem Psychiater, Psychotherapeuten oder Psychologen und Sie bekommen keinen Termin? Der Terminservice von MD Medicus recherchiert für Sie geeignete Spezialisten in Ihrer Nähe und vereinbart auf Wunsch gleich einen Termin.

> Zum Terminservice

Online Selbsthilfe

Novego - Online-Programme

Zur Überbrückung der Wartezeit vor einer Psychotherapie, als Therapiebegleitung oder ganz unabhängig von einer Therapie, bietet Novego Online-Unterstützungsprogramme bei Stress, Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen oder Burnout an.

> Mehr Infos zu Novego
> Zu den Online-Programmen

Neue Wege gehen
Mit Einführung der Gesundheitsservices gehen wir als BU-Versicherer einen neuen, spannenden Weg. Wir bieten Ihnen Services an, die über unsere vertraglichen Leistungen hinausgehen. Diese möchten wir gerne zukünftig erweitern, nach gegebener Zeit prüfen und evtl. anpassen. Auf dieser Seite finden Sie immer die derzeit angebotenen Services.

Warum bieten wir Ihnen freiwillig mehr Leistungen, als vertraglich vereinbart? 
Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Wir möchten unseren Kunden nicht erst zur Seite stehen, wenn es „zu spät“ und die Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Ihre mentale Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb bieten wir Ihnen bei diesem wichtigen Thema gerne eine erste Hilfestellung. 

 

Weiterführende Informationen

Auch im Leistungsfall an Ihrer Seite

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Fall der Fälle und stehen Ihnen während der kompletten Leistungsprüfung zur Seite. Denn nicht nur hervorragende Versicherungsbedingungen, sondern auch die professionelle Leistungsabwicklung zeichnen einen guten Versicherer aus.

NEU: Ihr Leistungsantrag - digital mit „e-Leistung“

Ihren Leistungsantrag bei Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit reichen Sie direkt über unser Online-Portal e-Leistung ein: Einfach und ohne Papierformulare oder Postversand. Gerade wenn es Ihnen gesundheitlich nicht gut geht, können Sie Ihr Anliegen bequem von zu Hause aus einreichen. e-Leistung unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut lesbar einzureichen. Das reduziert Rückfragen und erleichtert die Bearbeitung Ihres Antrags.

So erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen - auf direktem Weg.

 

> Jetzt Leistungen online beantragen

Blick hinter die Kulissen

Erfahren Sie mehr über die Leistungsprüfung und das Team dahinter.

Ihre Leistungsansprüche werden von uns schnell und fair bearbeitet.

  • Persönlicher Ansprechpartner
    Sie haben für die gesamte Dauer Ihrer Leistungsprüfung einen festen Ansprechpartner, der sich um Ihr Anliegen kümmert.
  • Tele-Interview
    Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch beim Ausfüllen Ihres Leistungsantrags.
  • Wir kommen zu Ihnen - wenn es darauf ankommt

    Manchmal ist der persönliche Austausch durch nichts zu ersetzen. Dann kommen wir zu Ihnen, nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation und begleiten Sie durch den Leistungsprozess.

    Persönlich: Direkter Austausch mit unseren eigenen Leistungsprüfern.
    Transparent: Wir erläutern den Ablauf und beantworten Ihre Fragen.
    Vertrauensvoll: Der Termin erfolgt nach Vereinbarung - auf Wunsch gemeinsam mit einer Person Ihres Vertrauens.

Auf die Leistung kommt es an!

Assekurata und Franke & Bornberg bestätigen uns eine faire und transparente Leistungsregulierung.

Erreichbarkeit / Erste Hinweise zur Meldung eines Leistungsfalles

Bitte teilen sie uns folgendes mit:

  • Ihre Versicherungsschein-Nummer/n

  • Welche Beschwerden bzw. Erkrankung/en liegen bei Ihnen vor? Seit wann?

  • Welche berufliche Tätigkeit  haben Sie vor Eintritt Ihrer Beschwerden/Erkrankung ausgeübt?

  • Waren Sie selbstständig oder angestellt?

  • Wie lautet Ihre aktuelle Anschrift?

  • Unter welcher Telefonnummer können wir Sie erreichen?

Wenn Sie uns Ihren Leistungsfall gemeldet haben, setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen. Sollten wir Sie telefonisch nicht erreichen, senden wir Ihnen einen Fragebogen sowie folgendes Merkblatt zum Leistungsregulierungsprozess.

Gerne können Sie uns zusammen mit Ihrer Meldung die Ihnen vorliegenden medizinischen Unterlagen zur Prüfung einreichen. Das hilft uns Ihren Antrag schneller zu bearbeiten.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an, wir unterstützen Sie gerne.

Um Ihnen die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern, unterstützen wir Sie auf Wunsch

  • bei der Umorganisation und / oder
  • bei einer medizinischen und / oder beruflichen Rehaberatung.
Damit wir Ihnen diese Leistungen deutschlandweit anbieten können, arbeiten wir mit externen Dienstleistern zusammen.

Fragen und Antworten im Leistungsfall wegen Berufsunfähigkeit

Nein. Sie können Ihren Leistungsantrag und weitere Unterlagen auf verschiedenen Wegen bei uns einreichen.

Am einfachsten nutzen Sie hierfür unser Kundenportal e-Leistung. Dort können Sie Ihren Leistungsantrag digital ausfüllen und vorhandene Unterlagen direkt hochladen.

Alternativ können Sie uns Unterlagen auch per Post, E-Mail oder Telefax zukommen lassen.

Wenn Sie Unterlagen in Papierform einreichen, verzichten Sie bitte auf Heftklammern, Büroklammern oder ähnliche Befestigungen, da die eingehenden Dokumente automatisiert verarbeitet und gescannt werden.
 

Nein.  Aus Sicherheitsgründen können wir keine Unterlagen aus externen Cloud-Speichern abrufen und keine Datenträger wie USB-Sticks oder CDs öffnen.

Wenn Sie uns Unterlagen digital zur Verfügung stellen möchten, können Sie diese einfach über unser Kundenportal e-Leistung hochladen.
 

Unsererseits findet keine Anrechnung von Leistungen anderer Institutionen statt. Wenn Sie den Leistungsanspruch nachgewiesen haben, wird die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ungekürzt ausgezahlt.

Arbeitsunfähigkeit ist aufgrund unterschiedlicher Definitionen kein Leistungskriterium in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies bedeutet, dass die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen allein nicht ausreicht, um eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen.

Sollte ein Krankenversicherer bereits Berufsunfähigkeit nach seinen Bedingungen festgestellt haben, liegt nicht automatisch Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor. Aufgrund unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen führen wir eine eigenständige Prüfung durch. Im Auftrag des Krankenversicherers erstellte medizinische Gutachten können für unsere Leistungsprüfung hilfreich sein.

Unter den folgenden Voraussetzungen gilt die versicherte Person als berufsunfähig:

  • Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente erhält sie wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen.
  • Der Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit besteht bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit 10 Jahren.
  • Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 50 Jahre alt.

Für ab 01.01.2022 geschlossene Verträge entfällt diese Altersbeschränkung, wenn bei Beginn des Vertrags keine Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen vereinbart wurden. 

 

Die prozentualen Einschätzungen des GdB bzw. der MdE werden abstrakt bemessen, ohne Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeiten. Bei der Einschätzung des Berufsunfähigkeitsgrades kommt es jedoch auf die konkrete berufsbezogene Beurteilung an. Deshalb ist die prozentuale Einschätzung des GdB bzw. der MdE-Bescheid nicht mit dem Grad der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen.

Leistungen wegen Berufsunfähigkeit können auch erbracht werden, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht bzw. der Betrieb des selbstständig Tätigen weitergeführt wird.

Diese Unterlagen helfen uns, die Angaben zur beruflichen Tätigkeit und dem zeitlichen Umfang zu plausibilisieren. Bei Selbstständigen dienen die Betriebskennzahlen zur Prüfung etwaiger Betriebsumorganisationsmöglichkeiten. Wenn Sie bereits eine andere Tätigkeit ausüben, liegt möglicherweise keine Berufsunfähigkeit (mehr) vor, wenn Sie ein vergleichbares Einkommen erzielen. Wir fordern nur die Einkommensnachweise von Ihnen an, die wir für eine angemessene Leistungsprüfung brauchen. Sofern in den Einkommensteuerbescheiden auch Einkünfte anderer Personen stehen, können Sie diese gerne schwärzen.

Auch bei bestehender Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit können Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden. Geprüft wird immer die berufliche Tätigkeit, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde.

Geprüft wird immer die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung. Wenn mehrere berufliche Tätigkeiten ausgeübt wurden, wird das in der Leistungsprüfung entsprechend berücksichtigt. 

Eine ”konkrete Verweisung” auf eine andere, tatsächlich vom Versicherten ausgeübte Tätigkeit ist nur in engen Grenzen möglich.

Der konkrete Einkommensrückgang muss weniger als 20 % betragen, die Ausübung der anderen Tätigkeit darf nicht zu Lasten der Gesundheit gehen und im Übrigen muss selbstverständlich die soziale Lebensstellung gewahrt bleiben. Diese wird von der Ausbildung und beruflichen Stellung geprägt. Ferner müssen Ausbildung und Erfahrung des bisherigen Berufs und der neuen Tätigkeit vergleichbar sein.

Die ”konkrete Verweisung” steht also unter sehr engen Voraussetzungen.

Ein sozialer Abstieg wird von uns nicht zugemutet.

Würde man auf die „konkrete Verweisung“ verzichten, so erhielte die versicherte Person Leistungen, obwohl kein Versorgungsbedarf besteht. Dies widerspricht dem Versorgungsgedanken.

Fragen und Antworten zu e-Leistung

e-Leistung ist unser Kundenportal zur digitalen Einreichung Ihres Leistungsantrags.

Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Abhängig von Ihren Angaben werden Ihnen die für Ihren Leistungsfall relevanten Fragen gestellt. So können Sie die erforderlichen Informationen und Unterlagen einfach und digital an uns übermitteln.
 

Über e-Leistung können Sie einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit stellen, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen für weitere Leistungen:

Arbeitsunfähigkeit (AU): Eine Leistung kann berücksichtigt werden, wenn der Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2015 liegt.

Soforthilfe bei Krebs: Eine Leistung kann berücksichtigt werden, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem 01.01.2019 abgeschlossen wurde.
 

Für die Bearbeitung Ihres Leistungsantrags benötigen wir verschiedene Angaben zu Ihrer persönlichen Situation. Dazu können beispielsweise gehören:

Ihre Kontakt- und Versicherungsdaten
Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit
Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Situation
Angaben zu behandelnden Ärzten oder medizinischen Einrichtungen
gegebenenfalls Informationen zu anderen Versicherungen oder Leistungsträgern

Sie müssen nicht alle Unterlagen bereits zu Beginn der Antragstellung bereithalten.
 

Ja. Sie können sich beim Ausfüllen des Leistungsantrags von einer anderen Person unterstützen lassen oder den Antrag durch diese Person ausfüllen lassen.

Die abschließende digitale Unterschrift muss jedoch durch die versicherte Person erfolgen.

Ja. Sie können im Kundenportal mehrere Dokumente hochladen und gemeinsam mit Ihrem Leistungsantrag an uns übermitteln.

Unterstützt werden die gängigen Dateiformate. Die maximale Dateigröße beträgt 90 MB je Datei.
 

Nein. Wenn Ihnen bereits medizinische Unterlagen vorliegen, können Sie diese gerne direkt im Kundenportal hochladen.

Weitere benötigte Unterlagen können auch gerne später nachgereicht werden.

Sie können jederzeit den Vorgang pausieren und später wieder zurückkehren. 
 

Solange Sie Ihren Leistungsantrag noch nicht endgültig an uns übermittelt haben, können Sie Ihre Angaben im Kundenportal überprüfen und bearbeiten.

Nach der Einreichung können Änderungen nicht mehr direkt im bereits übermittelten Antrag vorgenommen werden.
 

Für die digitale Unterschrift werden Sie aus dem Kundenportal zu inSign weitergeleitet.

Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Unterschriftsprozess geführt. Der Zugang kann je nach gewählter Möglichkeit beispielsweise über einen SMS-Code, per E-Mail, über einen QR-Code oder über die inSign App erfolgen.

Anschließend unterschreiben Sie die erforderlichen Dokumente digital auf Ihrem Endgerät.
 

Nein. Die digitale Unterschrift und die Einreichung des Leistungsantrags sind zwei getrennte Schritte.

Nachdem die erforderlichen Dokumente unterschrieben haben, kehren Sie zum Kundenportal zurück. Dort müssen Sie anschließend den Button „Leistungsantrag einreichen“ auswählen

Erst danach wird Ihr Leistungsantrag an uns übermittelt.
 

Nach der Einreichung wird Ihr Leistungsantrag an unsere Leistungsprüfung übermittelt.

Unsere Mitarbeiter prüfen anschließend Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten für die weitere Prüfung zusätzliche Informationen oder Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
 

Für die Prüfung Ihres Leistungsantrags benötigen wir verschiedene personenbezogene Informationen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kontakt- und Versicherungsdaten
  • Gesundheitsdaten
  • Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit
  • gegebenenfalls Informationen zu anderen Versicherungen oder Leistungsträgern

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bearbeitung Ihres Leistungsantrags verarbeitet.

 

Ihre Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. 
Solange Sie Ihren Leistungsantrag noch nicht endgültig an uns übermittelt haben, haben unsere Mitarbeiter keinen Zugriff auf die von Ihnen im Portal erfassten Daten.

Nach der Übermittlung Ihres Leistungsantrags bleiben die Daten für 18 Monate im Kundenportal gespeichert und werden anschließend endgültig aus dem Portal gelöscht.