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Antragsdaten

Betriebsgründung

Der Neugründungsnachlass beträgt 15 % im ersten Versicherungsjahr.

Voraussetzungen für die Gewährung des Nachlasses ist, dass die Betriebsneugründung innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Versicherungsbeginn lag.

Dieser Nachlass entfällt – unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit – ab Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

Keine Neugründung liegt vor bei Besitzwechsel und/oder Umfirmierung.

Dieser Nachlass wird nicht gewährt bei Anwendung des Kleinbetriebsnachlasses oder des Saisonnachlasses.