Im Notfall finanziell abgesichert.

Nur noch zwei Schritte zu Ihrer Haftpflichtversicherung.

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Single:
Versichert ist der Versicherungsnehmer. Außerdem sind Gastkinder, Austauschschüler (subsidiär), Haushaltshilfen z.B. Pflegepersonal oder Au-Pairs mitversichert.

Paar:
Zusätzlich zum Versicherungsumfang des Single-Tarifs ist der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner oder der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte versichert, sofern beide Partner unverheiratet sind.

Alleinerziehend:
Zusätzlich zum Versicherungsumfang des Single-Tarifs sind die eigenen unverheirateten Kinder, die nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, versichert. Das können auch Stief-, Adoptiv-, und Pflegekinder sein. Volljährige Kinder können auch bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert sein.

Familie:
Zusätzlich zum Versicherungsnehmer entspricht der Versicherungsumfang dem Paar-Tarif und dem Tarif für Alleinerziehende.
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