
Ihre Frage wird nicht beantwortet? Ihr Versicherungsvermittler steht Ihnen gerne zur Seite, um Fragen zu beantworten oder Veränderungen an bestehenden Verträgen durchzuführen. Sie können Ihren Vermittler direkt persönlich ansprechen - oder Sie nutzen das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir reichen Ihren Kontaktwunsch dann an Ihren zuständigen Vermittler weiter.
Unseren Privatkunden legen wir unsere App fin4u ans Herz:
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Wohngebäude
Lieferengpässe für bestimmte Rohstoffe und gestiegene Kosten für Energie führen zu steigenden Preisen. Reparaturen an Ihrem Haus, egal ob über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt oder nicht, werden immer teurer. Sie werden das auch an den Rechnungen sehen, die Sie von Ihren Handwerkern erhalten. Die gestiegenen Kosten werden in allen Bereichen auf die Endverbraucher umgelegt.
Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Prämien entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung passiert jedes Jahr.
In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können. Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich.
Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude über eine Bank finanziert ist, muss die Bank der Kündigung zustimmen. Bitte schicken Sie uns die Zustimmung.
Es ist kein Grund für eine Kündigung, wenn sich nur der Anpassungsfaktor oder gleitende Neuwertfaktor erhöht haben. Dieser Anpassung können Sie widersprechen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Falls Sie widersprechen, wandeln wir Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe um. Wir verändern ab dem Zeitpunkt Ihre Gebäude-Versicherungssumme nicht mehr. Sie müssen künftig selbst steigende Baupreise und Löhne im Auge behalten und jedes Jahr Ihre Gebäude-Versicherungssumme anpassen. Das ist wichtig, damit Sie ausreichend versichert bleiben. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
Kündigen und widersprechen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.
Bei bestimmten Prämienerhöhungen dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, außerordentlich kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Es ist kein Grund für eine Kündigung, wenn sich nur der Anpassungsfaktor oder gleitende Neuwertfaktor erhöht haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können. Eine Kündigung zum Ablauf ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Bitte beachten Sie: Falls Ihr Gebäude über eine Bank finanziert ist, muss die Bank der Kündigung zustimmen. Bitte schicken Sie uns die Zustimmung.
Kündigen und widersprechen können Sie schriftlich (Brief) oder per E-Mail.
Bitte kündigen Sie diesen wichtigen Schutz nicht unüberlegt! Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen sicher helfen kann.
Die Versicherungsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Die Versicherungsteuer wird aus der Versicherungsprämie berechnet.
Bei manchen Versicherungen berechnet sich die Steuer nicht aus der vollen Prämie, sondern aus einem geringeren Anteil. Ist in der Wohngebäudeversicherung Feuer versichert, beträgt dieser Anteil 86 % der Nettoprämie.
Gleichzeitig zahlen wir, als Versicherer, zusätzlich Feuerschutzsteuer an das Finanzamt. Dazu sind wir verpflichtet bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung).
Ein Beispiel soll das veranschaulichen. Nehmen wir an, Ihre Prämie ohne Versicherungsteuer beträgt 200 €. Folgende Steuer ist fällig:
Prämie ohne Versicherungsteuer (Netto) | 200 € |
86 % der Nettoprämie entspricht | 172 € |
Daraus 19 % Versicherungsteuer | 32,68 € |
Sie zahlen 200 € plus 32,68 € Versicherungsteuer = 232,68 €.
Wir führen die von Ihnen gezahlte Versicherungsteuer an das Finanzamt ab. Zusätzlich zahlen wir nochmals 5,32 € Feuerschutzsteuer an das Finanzamt.
Bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung) fällt die Feuerschutzsteuer an.
Feuerschutzsteuer zahlen die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und sind nur für den Brandschutz gedacht.
Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Prämie in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändert, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.
Versicherung ist ein Kollektiv. Alle Verträge zusammen bilden das Kollektiv und tragen die Schäden gemeinsam. Regionale Sturmereignisse, Totalschäden und steigende Aufwände, z. B. durch Klimawandel, werden gleichmäßig auf alle Verträge umgelegt. Dann erhöht sich die Prämie, auch wenn Sie selbst keinen Schaden an Ihrem Gebäude hatten.
Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und anfälliger für Schaden wird, führt zu einer höheren Prämie.
Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für eine Unterversicherung.
In den letzten 10 Jahren haben sich die Baukosten um mehr als 35 % erhöht. Betrachtet man den Zeitraum seit dem Jahr 2000 sind es sogar über 70 %.
Sie haben zu Hause viele Gegenstände:
Manche Sachen sind älter, erfüllen aber noch ihren Zweck. Was ist, wenn in Ihrer Wohnung ein durchgeschmortes Kabel nicht erkannt wird? Wenn ein Feuer entsteht und auf die Wohnung übergreift? Sie müssen viele oder im schlimmsten Fall alle Sachen neu kaufen. Sie können nur gebrauchte Sachen kaufen, wenn wir Ihnen nur den Zeitwert zahlen. In dem Fall zahlen Sie die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.
Um das zu vermeiden, ist die Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Wir zahlen im Schadenfall den Neuwert.
Das bedeutet: Ihre Hausratversicherungssumme muss immer so hoch sein, dass Sie gleichzeitig alle Gegenstände in Ihrer Wohnung neu kaufen können. Die richtige Versicherungssumme legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermittler bei Abschluss des Vertrages fest. Danach passen wir Ihren Schutz, also die Versicherungssumme, an die Entwicklung der Verbrauchspreise an. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen.
Die Erhöhung oder Reduzierung der Versicherungssumme und Prämie richtet sich nach dem Preisindex für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Falls sich der Preisindex gegenüber dem letzten Jahr verändert, wird angepasst. Versicherungssummen und Prämien in der Hausratversicherung entwickeln sich also ähnlich wie die Inflation.
Bei allen bei Verträgen, die einen Schutz gegen Schäden durch Feuer bieten (zum Beispiel Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung) fällt die Feuerschutzsteuer an.
Feuerschutzsteuer zahlen die Versicherer. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt und sind nur für den Brandschutz gedacht.
Ein Treuhänder prüft regelmäßig, ob Zahlungen für Schäden im Durchschnitt gestiegen oder gesunken sind. Dabei werden alle in Deutschland zugelassenen Haftpflichtversicherer zusammen beurteilt. Das passiert einmal pro Jahr.
Bei einer Reduzierung der Zahlungen sind wir verpflichtet, die Prämien ebenfalls zu reduzieren. Bei einer Erhöhung können wir die Prämien für laufende Verträge erhöhen. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung unter dem Stichwort Prämienregulierung.
Warum sich Prämien im Vergleich zum letzten Jahr erhöhen können, erklären wir hier.
Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können.
Eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.
Sie müssen uns melden
Beispiele dafür sind
Für die Meldung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie die Prämienrechnung bekommen haben. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung unter den Stichwörtern Prämienregulierung und Vorsorgeversicherung.
Sie sind unsicher, welche Veränderung Sie melden müssen? Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen weiterhilft.
Ein Treuhänder prüft regelmäßig, ob Zahlungen für Schäden im Durchschnitt gestiegen oder gesunken sind. Dabei werden alle in Deutschland zugelassenen Haftpflichtversicherer zusammen beurteilt. Das passiert einmal pro Jahr.
Bei einer Reduzierung der Zahlungen sind wir verpflichtet, die Prämien ebenfalls zu reduzieren. Bei einer Erhöhung können wir die Prämien für laufende Verträge erhöhen. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung unter dem Stichwort Prämienregulierung.
Warum sich Prämien im Vergleich zum letzten Jahr erhöhen können, erklären wir hier.
Bei einer Prämienerhöhung dürfen Sie sofort, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung, kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem Sie die Information über die Anpassung bekommen haben.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie außerordentlich kündigen können.
Eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages ist immer möglich. Die Kündigung müssen Sie uns spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schicken.
Kündigen können Sie schriftlich (Brief) oder mit E-Mail.
Sie müssen uns melden
Beispiele dafür sind
Für die Meldung haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie die Prämienrechnung bekommen haben. Die Regelung finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung unter den Stichwörtern Prämienregulierung und Vorsorgeversicherung.
Sie sind unsicher, welche Veränderung Sie melden müssen? Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler, der Ihnen weiterhilft.
In der Regel haben Sie mit uns die jährliche Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie (Dynamik) vereinbart. Die neuen Versicherungssummen und Prämien sehen Sie auf dem Dokument, das Sie mit Ihrer Prämienrechnung bekommen.
Ein Kündigungsrecht wegen dieser Anpassung haben Sie nicht. Sie können der Erhöhung widersprechen. Sie haben dafür sechs Wochen Zeit, nachdem wir Sie über die neuen Versicherungssummen und Prämien informiert haben.
Es gibt einen zweiten Grund für eine Veränderung der Prämie. Ab einem festgelegten Alter der versicherten Person steigen die Prämien jährlich.
Diese Anpassung erfolgt nach einer Staffel:
In den ersten 5 Jahren nach Abschluss der Unfallversicherung führen wir keine Altersanpassung durch. Bei einer Anpassung der Prämie wegen Alter können Sie den Vertrag kündigen.
Ihre Prämienrechnung enthält einen Hinweis, falls Sie wegen der Altersanpassung kündigen können.
In der Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Prämie nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der versicherten Person.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn die versicherte Person
Nennen Sie uns bitte auch den Zeitpunkt, zu dem die Änderung eingetreten ist.
Mit dem 18. Geburtstag endet für das versicherte Kind die Einstufung nach Kinder-Tarif. Eine Umstellung auf den Erwachsenen-Tarif ist notwendig. In der Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Prämie auch nach dem Beruf der versicherten Person. Wir stellen das versicherte Kind automatisch in die Berufsgruppe Schüler um.
Sie haben für 2 Monate folgendes Wahlrecht:
Worauf müssen Sie noch achten?
In der Gebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Prämie verändern kann:
Wenn die Verträge aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors angepasst wurden, besteht kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Prämienanpassung, da auch die Versicherungssummen Ihres Vertrages angepasst werden.
Sie können jedoch Ihre gleitende Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung mit fester Summe umwandeln. Widersprechen Sie dafür innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung der Anpassung.
Ihre Gebäudeversicherung bleibt dabei bestehen.
Dann wäre es an Ihnen, die steigenden Baupreis- und Lohnentwicklungskosten im Auge zu behalten und jedes Jahr Ihre Gebäudeversicherungssumme anpassen zu lassen. Auch das würde mit einer Prämienerhöhung einhergehen. Keine Anpassung vorzunehmen, bedeutet in der heutigen Zeit, schnell eine Unterversicherung aufzubauen.
Sofern die Prämie aufgrund des Gebäudealters erhöht wurde, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Vermittler beraten!