Geschäftskunden Transportversicherung

Grundsatzerklärung gemäß Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) – ALH Gruppe


Einführung – Position der ALH Gruppe zu Menschenrechten

Die ALH Gruppe (Zur ALH Gruppe zählen die Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit sowie die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit mit dem Alte Leipziger Konzern), im Folgenden ALH, ist der Überzeugung, dass für eine integre und nachhaltige Geschäftstätigkeit die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sowohl in der eigenen Gruppe als auch im Hinblick auf alle Geschäftspartner und Lieferanten von essenzieller Bedeutung ist. Mit der folgenden Grundsatzerklärung gibt die ALH ein klares Bekenntnis zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte in all ihren Geschäftstätigkeiten im Sinne des § 6 Abs. 2 des LkSG ab.

Basis dieser Grundsatzerklärung bilden die dem LkSG zu Grunde liegenden international anerkannten menschenrechtsbezogenen Standards, zu deren Einhaltung sich die ALH verpflichtet. Unter anderem sind dies:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR),
  • der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt),
  • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR),
  • die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie 
  • die 10 Prinzipien des UN Global Compacts.

Das interne Handeln der ALH sowie die Anforderungen an unsere Geschäftspartner werden zusätzlich durch unterschiedliche und an das ALH Unternehmen angepasste Grundsätze geregelt. Abhängig von der jeweiligen ALH Gesellschaft sind dies unter anderem:

  • Lieferanten-Verhaltenskodex
  • Kodex für integre Handlungsweisen
  • Erklärung der Konzernobergesellschaften zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Lieferanten-Verhaltenskodex ist dabei Teil der vertraglichen Vereinbarung mit jedem Lieferanten weltweit. Durch diese ergänzenden Maßnahmen und Richtlinien sorgt die ALH dafür, dass sich die Unternehmen der ALH, deren Mitarbeitende und Geschäftspartner im Einklang mit menschenrechtlicher Sorgfalt verhalten und Verfahren einhalten, die der Prävention von Menschenrechtsverletzungen und der Förderung von Menschenrechten dienen. Dieses Bekenntnis wurde von den Geschäftsleitungen der Unternehmen der ALH verabschiedet und gilt für alle Geschäftsbereiche.

Implementierung menschenrechtlicher Sorgfalt - Mitarbeitende

Die ALH respektiert all ihre Mitarbeitenden, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, gewerkschaftlicher Betätigung, politischer Meinung, sexueller Identität, Alter, Behinderung oder Gesundheit und engagiert sich für eine Unternehmensführung ohne Diskriminierung und für Chancengleichheit bei der Anstellung und Erwerbstätigkeit. Die ALH ergreift Maßnahmen zum aktiven Schutz gefährdeter Gruppen sowohl intern in der eigenen Gruppe im Rahmen des Personalmanagements als auch bei ihren Geschäftspartnern. Diese umfassen:

  • Verbot der Zwangs- oder Kinderarbeit
  • Regeln zu angemessener Bezahlung und Sozialleistungen
  • Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • angemessene Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeitenden
  • Vereinigungsfreiheit, Gewerkschaftsorganisation, Streikrecht

Die ALH stellt sicher, dass lokale Lösungen nach Vorgabe der oben genannten Grundsätze entwickelt werden, sollte die jeweilige lokale Gesetzgebung nicht ausreichend sein. Themenspezifische Schulungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Gewerkschaftsbildung werden an allen Standorten durch die Personalabteilung der ALH durchgeführt.

Implementierung menschenrechtlicher Sorgfalt - Vertragspartner

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, hat sich die ALH zur Umsetzung eines Lieferanten-Verhaltenskodex verpflichtet. Dieser legt fest, dass die ALH Menschenrechte als grundlegende Regeln respektiert und der Lieferanten-Verhaltenskodex auch von ihren Vertragspartnern eingehalten wird. Darunter fallen folgende Handlungsweisen:

  • Keine Toleranz gegenüber Vertragspartnern, die sich an kriminellen Vereinigungen, Bestechung, Betrug, terroristischen Straftaten sowie deren Finanzierung, Geldwäsche oder Menschenhandel beteiligen
  • Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang miteinander, mit Kunden und Geschäftspartnern
  • Gegenseitige Loyalität bei der Durchführung des Vertrages
  • Unterlassung jeglicher Form von Diskriminierung
  • Vermeidung von Interessenskonflikten 

Die ALH ist darauf ausgelegt in ihrem Vertragspartnerauswahlprozess einen Ansatz zu verfolgen, der frühzeitig menschenrechtsbezogene Risiken erkennt und potenziell belastete Vertragspartner schon präventiv ausschließt. Dafür setzt die ALH ein Risikoanalyse- und Monitoring-Tool ein, um menschenrechtsbezogene Risiken nach Vertragspartnerstandort, Beschaffungskategorie sowie weiteren Kriterien zu identifizieren und dann entsprechende Maßnahmen einzuleiten. 

Umgang mit Daten

Die ALH stellt sicher, dass das Recht auf Datenschutz eingehalten wird. Zu diesem Zweck werden Datenschutzrichtlinien implementiert und deren Einhaltung kontrolliert. Diese ermöglichen eine gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konforme Kontrolle und Transparenz der Daten, die sich auf Mitarbeitende und Vertragspartner beziehen.

Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Die ALH würdigt die Arbeit von Menschenrechtsaktivisten, deren Aktivitäten zur Toleranz, Vielfalt, Inklusion und Rechtsstaatlichkeit beitragen sowie allgemein dem Schutz der Menschrechte dienen.

Das Engagement zur Einhaltung von Menschenrechten

Mitarbeitende der ALH teilen die Verantwortung zur Umsetzung der Grundsatzerklärung und stellen sicher, dass sämtliche Geschäftsaktivitäten Menschenrechte respektieren, schützen und fördern. Dasselbe verlangen wir von unseren Lieferanten. Die ALH hat Ansprechpartner nominiert und einen international zugänglichen, barrierefreien und anonymen Beschwerdemechanismus eingerichtet, an den sich Betroffene bei Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen jederzeit wenden können.

Diese Grundsatzerklärung wird gegenüber allen Stakeholdergruppen kommuniziert und veröffentlicht, sodass jeder Zugang zu den vereinbarten Richtlinien hat, diese verstehen und anwenden kann. Die Geschäftsleitungen der Unternehmen der ALH entwickeln Maßnahmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten kontinuierlich weiter, holen entsprechende Berichte ein und gehen in den Dialog mit entsprechenden Unternehmensbereichen, Tochterunternehmen, Geschäftspartnern und Lieferanten. 

Die Position zu Menschenrechten wird durch die ALH kontinuierlich überprüft und überarbeitet.