Der Schüler leidet unter einer psychischen Erkrankung. Zwischenzeitlich wurde eine Betreuung in allen Lebensbereichen per Gericht verfügt. Seine schulische Ausbildung kann er nicht fortsetzen.
BU-Rente:
Bei Bedarf lässt sich Dein Schutz später ausbauen. Und das ohne erneute Risikoprüfung.