Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Versicherungssumme gemäß dem Wertermittlungsbogen für denkmalgeschützte Gebäude anzupassen.
Den Wertermittlungsbogen finden Sie hier. Nach Antragsübermittlung ist der Wertermittlungsbogen für denkmalgeschützte Gebäude einzureichen. Je nach Kategorie werden auch aussagekräftige Bilder des Objektes und ein Sachverständigengutachten benötigt.
Des Weiteren ist in Abhängigkeit zur Denkmalschutzkategorie unter den Sonderkonditionen ein manueller Zuschlag zu berücksichtigen.
Denkmalgeschützte Gebäude können je nach Denkmalschutzkategorie und Höhe der Versicherungssumme nur vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Direktion angenommen werden:
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Kategorie A: keine Anfragepflicht
- Aussagekräftige Bilder des Objektes optional
- Zuschlag 10 %
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Kategorie B: Anfragepflichtig ab einer Versicherungssumme in Höhe von 2.500.000 €
- Aussagekräftige Bilder des Objektes erforderlich
- Zuschlag 10 %
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Kategorie C: Anfragepflichtig
- Aussagekräftige Bilder des Objektes erforderlich
- Wertgutachten ab einer Versicherungssumme in Höhe von 500.001 € gemäß Wertermittlungsbogen für denkmalgeschützte Gebäude erforderlich
- Zuschlag 20 %