Riester-Rente – mit staatlicher Förderung fürs Alter vorsorgen
Mit der Riester-Rente die private Altersvorsorge aufbauen? Clever! Die jährlichen staatlichen Zulagen sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Denn von der gesetzlichen Rente ist nicht mehr als eine Grundversorgung zu erwarten. Deshalb empfehlen wir: Sorgen Sie privat vor.
![]() Mit der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER kann der Ruhestand kommen!
Weitere Infos finden Sie im Prospekt zur Riester-Rente Auf der nächsten Seite lesen Sie Details zu unserer klassischen Riester-Rente
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Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist neben der Basisrente eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse. Die durchschnittliche Förderquote liegt bei 40 Prozent.
So bauen Sie mit einem relativ geringen Eigenanteil Ihre private Altersvorsorge besonders effektiv auf. Geld vom Staat für Ihre Rente – das sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
Sie möchten Ihre Altersvorsorge mit zusätzlichen Renditechancen ausstatten? Dann empfehlen wir Ihnen unsere fondsgebundene Riester-Rente.
Übrigens: Das komplette geförderte Kapital Ihrer Riester-Rente ist Hartz-IV-sicher.
Riester-Rente: Staatliche Zulagen
Bei der Riester-Rente erhalten Sie eine jährliche Grundzulage vom Staat und zusätzlich weitere Zulagen für Ihre kindergeldberechtigten Kinder. Die Beantragung erfolgt bequem über einen Dauerzulagenantrag.
Voraussetzung für die maximale Zulage:
Sie müssen mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der für Sie geltenden Zulagen aufwenden. Wenn Sie weniger investieren wollen, bekommen Sie die Zulage anteilig.
Ihre geleisteten Beiträge können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbeitrag von 2.100 EUR pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz können Sie sich zusätzlich auf eine ordentliche Steuerrückzahlung freuen.
| Art der Zulage | Höhe der Zulage |
|---|---|
| Grundzulage | 154 € jährlich |
Kinderzulage je Kind, sofern kindergeldberechtigt
|
185 € jährlich |
| Berufseinsteigerbonus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 200 € einmalig |
| Mindesteigenbeitrag* | 4 %** jährlich |
| höchstens (einschließlich Zulagen) | 2.100 € jährlich |
| mindestens aber den Sockelbeitrag* | 60 € jährlich |
*Bei Unterschreitung erfolgt Zulagenkürzung
**Prozentualer Wert des i.d.R. rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen.
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende (auch im öffentlichen Dienst)
- Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Landwirte
- Besoldungsempfänger, i.d.R. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (so genannte Kindererziehungszeiten)
- Der Ehepartner einer begünstigten Person hat ebenso Anspruch auf die staatliche Riester Förderung, auch wenn er selbst nicht zu den Begünstigten zählt. Voraussetzung ist, dass er einen eigenen Vertrag abschließt auf den mindestens 60 Euro jährlich fließen und der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte den notwendigen Mindestbeitrag auf seinen Vertrag einzahlt.
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