Riesterrente

Fondsgebundene Riester-Rente

Angeln Sie sich Ihr "Extra" mit der Riester-Rente.

Ihre Vorteile

Nutzen Sie staatliche Zulagen für Ihre Altersvorsorge. Bei der Riester-Rente zahlt der Gesetzgeber Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge. Und unsere clevere Kapitalanlage sorgt für zusätzlichen Auftrieb. So werden hohe Renditechancen und staatliche Förderung zur optimalen Zusatzversorgung im Alter.
  • Attraktive Riester-Förderung
    Der Staat zahlt Zulagen direkt in Ihren Vertrag.
  • Hohe Renditechancen
    Durch die Anlage in Investmentfonds profitieren Sie von den Renditechancen der Börse.
  • 100 % Beitragsgarantie
    Eingezahlte Beiträge können nicht verloren gehen und stehen garantiert für Ihre Rente zur Verfügung.
  • Hochflexibel
    Erhöhen oder senken Sie Ihre Beiträge. Auch eine Sonderzahlung ist möglich.
  • Steuervorteile
    Ihre eingezahlten Beiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Unsere fondsgebundene Riester-Rente im Detail
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So funktioniert die fondsgebundene Riester-Rente.

Die Riester-Rente ist neben der Basisrente eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Bei der fondsgebundenen Riester-Rente fließt im Vertragsverlauf ein Teil Ihrer Beiträge in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Selbstverständlich bestimmen Sie Ihre bis zu 20 Zielfonds selbst aus einer umfangreichen Fondspalette und können Ihre Anlagestrategie jederzeit kostenfrei ändern. Welche erstklassigen Investmentfonds Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie mit der Fondsübersicht der Alte Leipziger.

In unserem Fonds-Infotool können Sie Fonds vergleichen und Ihr individuelles Portfolio mit dem integrierten Portfolioplaner analysieren.

Übrigens: Das komplette geförderte Kapital in Ihrer fondsgebundenen Riester-Rente ist Hartz IV-sicher.

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Diese Förderung bekommen Sie vom Staat.

Bei der Riester-Rente erhalten Sie eine jährliche Grundzulage für sich und Zulagen für Ihre kindergeldberechtigten Kinder. Die Beantragung erfolgt bequem über einen Dauerzulagenantrag.

Voraussetzung für die volle Zulage: 
Sie müssen mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der für Sie geltenden Zulagen aufwenden. Wenn Sie weniger investieren möchten, bekommen Sie die Zulage anteilig.

Ihre Steuerersparnis:
Die gezahlten Beiträge können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbeitrag von 2.100 € pro Jahr (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz können Sie sich zusätzlich auf eine ordentliche Steuerrückzahlung freuen.

 Art der Zulage Höhe der Zulage
Grundzulage 175 € jährlich

Kinderzulage, je Kind sofern kindergeldberechtigt

 
  • für bis zum 31. Dezember 2007 Geborene
185 € jährlich
  • für ab dem 01. Januar 2008 Geborene
300 € jährlich
Berufseinsteigerbonus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 200 € einmalig
Mindesteigenbeitrag* 4 %** jährlich

Höchstbeitrag (einschließlich Zulagen)

mindestens aber den Sockelbetrag*

2.100 € jährlich

60 € jährlich

 

*Bei Unterschreitung erhalten Sie die Zulagen anteilig
**Prozentualer Wert des i.d.R. rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen.


  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende (auch im öffentlichen Dienst)
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
  • Landwirte
  • Besoldungsempfänger i.d.R. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten
  • Minijobber, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
  • Bei Kindererziehenden für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (so genannte Kindererziehungszeiten)
  • Der Ehepartner / eingetragene Lebenspartner einer begünstigten Person hat ebenso Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung, auch wenn er selbst nicht zu den Begünstigten zählt. Voraussetzung ist, dass er einen eigenen Vertrag abschließt auf den mindestens 60 Euro jährlich fließen und der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte / eingetragene Lebenspartner den notwendigen Mindesteigenbeitrag auf seinen Vertrag einzahlt.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter sollen Ihnen einen Vergleich mit anderen Produkten ermöglichen. Hier geht's zu den Produktinformationsblättern.

Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten finden Sie hier.

Rentenschätzer

Unser Rentenschätzer dient als Orientierungshilfe bei der Ermittlung Ihrer gesetzlichen Rentenansprüche im Alter, bei Erwerbsminderung und bei der Hinterbliebenenversorgung.

Hier geht's zum Rentenschätzer.



Digitale Vertragsverwaltung mit fin4u

Diesen Vertrag können Sie in fin4u verwalten. Profitieren Sie außerdem von der digitalen Fondsverwaltung.

Weitere Informationen


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