Wichtige Änderungen im Kurzüberblick
|
| Seit 1. April 2007 |
Versicherungspflicht für Personen, die keinen Versicherungsschutz haben und zuletzt in der GKV versichert waren oder dieser zuzuordnen sind. |
| Seit 1. Juli 2007 |
Personen, die derzeit keinen Versicherungsschutz haben und zuletzt in der PKV versichert waren oder dieser zuzuordnen sind, können sich im modifizierten Standardtarif der PKV-Unternehmen versichern. Diese Verträge werden zum 1. Januar 2009 in den Basistarif umgestellt. |
| Ab 1. Januar 2009 |
Pflicht zur Versicherung für alle. |
|
|
| Ab 1. Januar 2009 |
Zusätzlich zur bisherigen Tarifvielfalt bieten alle PKV-Unternehmen einen brancheneinheitlichen Basistarif an. Sein Leistungsumfang entspricht den GKV-Leistungen. |
|
|
| Eingeschränkte Wechselmöglichkeit in die PKV für GKV-Versicherte |
|
|
| Seit 2. Februar 2007 |
Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln möchten, müssen 3 Jahre in Folge mit ihrem Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. |
| Seit 1. April 2007 |
Kassen können Wahltarife anbieten, bspw. Selbstbehalt- oder Hausarzttarife. Versicherte binden sich für drei Jahre an diese Wahltarife und damit an die jeweilige Kasse. |
|
|
| Erleichterter Wechsel innerhalb des PKV-Systems |
|
|
| Im 1. Halbjahr 2009 |
Einmalige Wechselmöglichkeit für Bestandsversicherte (Vertragsschlüsse bis 31.12.2008) in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens. |
| Ab 1. Januar 2009 |
Neugeschäftsverträge enthalten eine integrierte „Wechselleistung“, über die die Alterungsrückstellung bei einem Unternehmenswechsel teilweise im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden kann. |
|
|
| Einheitsbeitrag und Gesundheitsfonds in der GKV |
|
|
| Im November 2008 |
Gesetzliche Festlegung eines einheitlichen, für alle Kassen geltenden, Beitragssatzes auf 15.5% für das Jahr 2009. Außerdem wurde für 2009 eine höhere Beitragsbemessungsgrenze in der GKV festgelegt (3.675 €/Monat) |
| Ab 1. Januar 2009 |
Der einheitliche Beitragssatz gilt für alle Kassen, ggf. mit zusätzlicher kassenindividueller Prämie. Die Beitragsgelder gehen an den Gesundheitsfonds. |
|
|
| Seit 1. April 2007 |
Kassen können Wahltarife anbieten, bspw. Selbstbehalts- oder Hausarzttarife, an die der Versicherte 3 Jahre gebunden bleibt - und damit auch an die jeweilige Kasse. |
| Ab 1. Januar 2009 |
In der GKV versicherte Selbständige verlieren ihren Krankengeldanspruch. Sie können diesen Verlust über einen entsprechenden Wahltarif bei Ihrer Kasse (3-jährige Bindung!) oder über eine private Krankentagegeldversicherung kompensieren. |
|
|
| Mindestanforderung an eine PKV-Absicherung |
|
|
| Seit 1. April 2007 |
Alle neu geschlossenen privaten Vollversicherungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, mindestens ambulante und stationäre Leistungen umfassen. |
|
|