Wer kann in die private Vollversicherung wechseln?
Alle Selbständigen, Freiberufler, Beihilfeberechtigten und Studenten - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - können sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.
Als Arbeitnehmer/in steht Ihnen der Weg in die "Private" offen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850,- € liegt. Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies 4.237,50 €, bei 13 Monatsgehältern 3.911,53 € und bei 14 Monatsgehältern 3.632,14 €.
Sofern Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzungen für den Wechsel: Ihr Einkommen muss auch über der Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres liegen.
Wenn Sie nicht oder noch nicht in die PKV wechseln können, haben Sie die Möglichkeit Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch unterschiedliche Zusatzversicherungen zu ergänzen. So können Sie sich zum Beispiel mit unserem Optionstarif den späteren Wechsel in eine Vollversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – sichern.
Wie wird gewechselt?
Sobald sie die Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice von uns erhalten haben, kündigen Sie Ihrer gesetzlichen Kasse. Sie kündigen schriftlich (beispielsweise am 20.07.) mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats (30.09.). Sobald die Kündigungsbestätigung vorliegt, freuen wir uns, Sie als neuen privat Versicherten willkommen zu heißen.
Tipp: Als Angestellter sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren. Von ihm erhalten Sie einen Zuschuss über (maximal) die Hälfte des monatlichen Beitrags.
Vollversicherungs-Tarife der HALLESCHE finden Sie hier
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