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Unterschiede zwischen
privater und gesetzlicher 
Krankenversicherung

Zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es grundlegende Unterschiede. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt:


1. Beitragsberechnung
2. Leistungen
3. Arztwahl
4. Abrechnung der Leistungen
5. Bildung von Alterungsrückstellungen
6. Beitragsrückerstattung


1. Beitragsberechnung

In der privaten Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung sowie nach dem gewünschten Leistungsumfang. Die Grundlage dieser differenzierten Risikobewertung - insbesondere auf Grund des Geschlechts - bilden statistische Daten, die Sie auf der Internetseite www.pkv.de/statistiken einsehen können.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge prozentual vom Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 45.900,- € im Jahr bzw. 3.825,- € im Monat) berechnet. Aktuell beträgt der allgemeine Beitragssatz in der GKV 15,5%.


2. Leistungen

In der privaten Krankenversicherung wird jede Person einzeln und individuell nach ihrem Bedarf versichert. Der Versicherte kann also frei wählen, welche Leistungen er absichern möchte und welchen Beitrag er dafür zahlen möchte. Die Leistungen sind Bestandteil des Vertrags und werden dauerhaft garantiert.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einheitlich im Sozialgesetzbuch festgelegt. Mit der Konsequenz, dass die Politik die Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen kann.

3. Arztwahl

In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte frei entscheiden, von welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus er sich behandeln lassen möchte.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte nur zwischen den Vertragsärzten wählen. Im Falle einer stationären Behandlung hat der einweisende Arzt den Versicherten z.B. in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus einzuweisen.


4. Abrechnung der Leistungen

In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungsabrechnung nach dem sog. Kostenerstattungsprinzip. Dabei stellt der Arzt dem Patienten die erbrachten Leistungen in Rechnung. Der Patient reicht diese dann bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die die Rechnung dann im tariflichen Umfang erstattet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch unbezahlte Rechnungen zur Erstattung einzureichen. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann die Abrechnung auch direkt zwischen Krankenhaus und Versicherungsunternehmen erfolgen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung nach dem sog. Sachleistungsprinzip. Hier erfährt der Patient nicht, was die einzelne Behandlung gekostet hat. Die Leistungen werden zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Krankenkasse abgerechnet. Ausnahmen sind die zahlreichen Zuzahlungen, die gleich in bar zu entrichten sind (z.B. die Praxisgebühr oder die Zuzahlung bei Medikamenten).


5. Bildung von Alterungsrückstellungen

Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Daher werden von Beginn an in der privaten Krankenversicherung sog. Alterungsrückstellungen gebildet (Kapitaldeckungsverfahren). Genauere Informationen erhalten Sie in unserem Beratungsblatt "Alterungsrückstellungen".

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem sog. Umlageverfahren. Einnahmen werden unmittelbar zu Ausgaben. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht oder der Leistungskatalog weiter eingeschränkt werden.


6. Beitragsrückerstattung

In der privaten Krankenversicherung zahlt sich kostenbewusstes Verhalten in Form von Beitragsrückerstattungen aus. Die HALLESCHE erstattet bei Leistungsfreiheit bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Die Beitragsrückerstattung der HALLESCHE im Jahr 2011

In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt eine Beitragsrückerstattung nur in Einzelfällen.