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Schlanke Beiträge im Alter:
Mit Ihrem persönlichen 
Fitness-Programm MBZflex!

Mit MBZflex können Sie ab 65 den Beitrag für Ihre private Krankenversicherung reduzieren. Hier haben wir Fragen & Antworten zum Thema MBZflex für Sie zusammengestellt.

1. Was ist MBZflex?

2. Was sind meine Vorteile von MBZflex?

3. Reichen der gesetzliche Zuschlag zur Beitragsermäßigung/Beitragsstabilisierung und die
   Aufwendungen der HALLESCHE als Vorsorge für später aus?

4. Wann kann MBZflex abgeschlossen werden?

5. Kann ich MBZflex kündigen?

6. Wie errechnet sich der Beitrag für MBZflex?

7. Unter welchen Voraussetzungen kann ich MBZflex beitragsfrei stellen?

8. Bis wann muss der Beitrag für MBZflex bezahlt werden?

9. Wann ermäßigt sich der Beitrag durch MBZflex?

10. Kann ich die Höhe der vereinbarten Ermäßigung während der Vertragslaufzeit ändern?

11. Wie hoch ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss für 2012?

1. Was ist MBZflex?

MBZflex steht für flexible Modifizierte BeitragsZahlung. Mit MBZflex kann der Beitrag für die private Krankenversicherung bei der HALLESCHE im Alter ermäßigt werden. Das Prinzip von MBZflex ist einfach: Heute etwas mehr bezahlen – dafür im Alter weniger.

Schlanke Beiträge im Alter durch das Fitness-Programm MBZflex für die Voll- und Zusatzversicherung.

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2. Was sind meine Vorteile von MBZflex?

  • Die Beitragsermäßigung wird nicht den positiven Einkünften zugerechnet und ist somit steuerfrei.
  • Für MBZflex ist keine neue Gesundheitsprüfung notwendig.
  • Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zu 50 % an den Beiträgen, sofern der Arbeitgeber-Höchstzuschuss noch nicht erreicht ist.
  • Durch das Bürgerentlastungsgesetz können seit 2010 zwischen 80-95 % der Beiträge für die private Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählt auch der Beitrag für MBZflex, der zum gleichen Prozentsatz absetzbar ist wie die zugrunde liegende Krankenversicherung.

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3. Reichen der gesetzliche Zuschlag zur Beitragsermäßigung/Beitragsstabilisierung und die Aufwendungen der HALLESCHE als Vorsorge für später aus?

Der gesetzliche Zuschlag wird vom 21. bis zum 60. Lebensjahr erhoben und ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsstabilisierung verwendet. Erst ab Alter 80 werden übrige Mittel, sofern vorhanden, zur Beitragsermäßigung eingesetzt. In der Zwischenzeit und darüber hinaus ist MBZflex ein weiterer Baustein zur Beitragsermäßigung im Alter.

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4. Wann kann MBZflex abgeschlossen werden?

Versicherungsfähig sind alle Personen zwischen 17 und 59 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und eine Voll- oder Zusatzversicherung bei der HALLESCHE haben. Nicht abschließbar ist MBZflex zu Krankenhaustagegeld-, Krankentagegeld- und Pflegetarifen.

MBZflex kann für Versicherte ab 17 Jahren vereinbart werden. Allerdings ergeben sich unter 30 Jahren oft noch Änderungen wegen laufender Ausbildung etc. Wir empfehlen MBZflex erst dann abzuschließen, wenn sicher ist, dass die versicherte Person in der PKV bleibt.

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5. Kann ich MBZflex kündigen?

Ja. Wir raten aber zu einer Beitragsfreistellung bzw. Reduzierung der Beitragsermäßigung. Damit profitieren Sie zumindest von den bisher angesparten Mitteln, die Ihnen später zur Beitragsermäßigung zur Verfügung stehen. Mit der Kündigung verlieren Sie jegliche Ansprüche aus der MBZflex.

Bei Kündigung der Vollversicherung: Sofern eine Zusatzversicherung (nicht Pflegeversicherung, Krankentage- oder Krankenhaustagegeldversicherung) besteht oder abgeschlossen wird, kann MBZflex auf diese übertragen werden. Ggf. wird der max. Grundnachlass auf 100 % des Zusatzversicherungsbeitrags gekürzt. Besteht keine MBZ-fähige Zusatzversicherung, dann endet auch MBZflex.

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6. Wie errechnet sich der Beitrag für MBZflex?

Der Beitrag errechnet sich, wie in der privaten Krankenversicherung üblich, in Abhängigkeit vom Geschlecht und dem Alter und der gewünschten Höhe der Beitragsermäßigung.

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7. Unter welchen Voraussetzungen kann ich MBZflex beitragsfrei stellen?

Wenn mindestens 5 Jahre lang der Beitrag für MBZflex bezahlt wurde. Nach einer Beitragsfreistellung ist der Beginn der Ermäßigung auf 65 Jahre festgelegt.

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8. Bis wann muss der Beitrag für MBZflex bezahlt werden?

Der Beitrag ist solange zu bezahlen, wie der Versicherungsvertrag besteht, auch dann noch, wenn die Ermäßigung bereits eingesetzt hat. Damit der Tarif arbeitgeberzuschussfähig ist, darf die Beitragszahlung nicht zeitlich begrenzt sein.

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9. Wann ermäßigt sich der Beitrag durch MBZflex?

Normalerweise in dem Jahr, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Der Beginn kann aber bis zum Alter 60 vorgezogen bzw. bis zum Alter 70 aufgeschoben werden. Vorteil: Sie haben so die volle Flexibilität, von MBZflex zu profitieren und die Beitragsermäßigung z.B. dann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Der Antrag auf einen späteren bzw. vorzeitigen Beginn kann einmalig und nicht rückwirkend ab dem Jahr gestellt werden, in dem die versicherte Person das 59. Lebensjahr vollendet.

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10. Kann ich die Höhe der vereinbarten Ermäßigung während der Vertragslaufzeit ändern?

Bis 59 Jahre kann die vereinbarte Ermäßigung jederzeit verändert werden. Es gibt jedoch zwei Grenzen:

Untergrenze: Mindestens 10 € vereinbarte Beitragsermäßigung

Obergrenze: 100 % des zu diesem Zeitpunkt zu zahlenden monatlichen Beitrags für Ihre Kostenversicherung inkl. dem Beitragsanteil für MBZflex (ohne Gesetzlicher Zuschlag, Tagegelder und Pflegeversicherung).

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11. Wie hoch ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss für 2012?

Der maximale Arbeitgeber-Zuschuss beträgt für die Krankenversicherung 279,23 € pro Monat.

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