ALTE LEIPZIGER — HALLESCHE KonzernSitemapSuche
FirmenkundenPresseVertriebspartnerBewerber
 
Vertragliches & Formulare
Ihre Arztrechnungen
Service-Ordner für Ihre Unterlagen
Mitgliederempfehlung
Kundenmagazin EINBLICK
Fragen & Antworten
Krankentagegeld
BAP
Bescheinigungen
Steuervorteile
MBZflex
Beitragsrückerstattung
Auslandsreise-Krankenversicherung
    
Produktsuche Agentursuche
 
Beitragsrückerstattung
bei Leistungsfreiheit
Bis zu 3 Monatsbeiträgen!

Kostenbewusstes Verhalten zahlt sich aus: Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie bis zu drei Monatsbeiträge zurück.

Hier haben wir für Sie Fragen & Antworten zur Beitragsrückerstattung zusammengestellt.

1. Warum gibt es eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

2. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2012?

3. Was ist die Basis für die Berechnung der Beitragsrückerstattung?

4. Für welche Tarife wird die Beitragsrückerstattung gezahlt?

5. Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?

6. Wann erfolgt die Auszahlung?

7. Warum erfolgt die Auszahlung erst im Oktober 2013?

8. Wer hat Anspruch auf Beitragsrückerstattung?

9. Kann der Anspruch auf Beitragsrückerstattung wieder erlöschen?

10. Was passiert, wenn in einem Jahr Leistungsfreiheit vorliegt und danach wieder Leistungen in Anspruch genommen werden?

11. Was passiert, wenn mein Vertrag im Folgejahr (2013) auf Anwartschaft umgestellt wird?

12. Erhalte ich die Beitragsrückerstattung auch, wenn meine Versicherung im Laufe eines Jahres beginnt und ich leistungsfrei bleibe?


1. Warum gibt es eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Die HALLESCHE fördert und belohnt kostenbewusstes Verhalten mit der Beitragsrückerstattung. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Beiträge aller Versicherten aus.

nach oben


2. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2012?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen ( siehe dazu Frage 8), erhalten Sie bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Die Beitragsrückerstattung berechnet sich aus dem vollen Tarifbeitrag, das heißt: Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, bekommen bis zu 50 % der selbst gezahlten jährlichen Beiträge zurück.


nach oben


3. Was ist die Basis für die Berechnung der Beitragsrückerstattung?

Basis für die Beitragsrückerstattung ist der im Januar 2012 gültige Tarifbeitrag – das ist der Monatsbeitrag einschließlich eventueller Beitragszuschläge, aber ohne den gesetzlichen Zuschlag. Diese Daten können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Aber Achtung: Vermindert sich der Beitrag übers Jahr, beispielsweise durch einen höheren Selbstbehalt oder den Wechsel in einen anderen Tarif mit Beitragsrückerstattung, wird der neue Beitrag als Grundlage herangezogen.

nach oben


4. Für welche Tarife wird die Beitragsrückerstattung gezahlt?

Berücksichtigt werden Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung. Nicht dazu gehören beispielsweise Krankentagegeldtarife, Krankenhaustagegeldtarife, Pflegeversicherungstarife und Zusatzversicherungstarife.

nach oben


5. Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?

Wir halten unser Versprechen, das wir in der jährlichen Ankündigung zur Beitragsrückerstattung geben. Die Beitragsrückerstattung wird jedoch jedes Jahr neu durch die Mitgliedervertreterversammlung festgelegt.

nach oben


6. Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für das Jahr 2012 erfolgt im Oktober 2013.

nach oben


7. Warum erfolgt die Auszahlung erst im Oktober 2013?

Jeder Arzt kann im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren selbst entscheiden, wann er seine Leistungen in Rechnung stellt. Im Falle einer frühzeitigeren Auszahlung müssten wir damit rechnen, dass durch Leistungserbringer noch Rechnungen gestellt und von Kunden zur Erstattung eingereicht werden. Daher erfolgt die Auszahlung erst im 4. Quartal – also zu einem Zeitpunkt, zu dem erfahrungsgemäß bereits alle Leistungen aus dem vorausgegangenen Kalenderjahr abgerechnet wurden.

nach oben


8. Wer hat Anspruch auf Beitragsrückerstattung?

Ein Anspruch besteht getrennt für jede versicherte Person, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Durchgängiger Versicherungsschutz
    Ihre Krankenversicherung besteht uneingeschränkt (ohne Unterbrechung durch eine Anwartschafts- oder Ruhenszeit) im gesamten Kalenderjahr 2012 und weiter bis mindestens 30.09.2013. Der Anspruch auf Beitragsrückerstattung entfällt, falls uns bis zum 30.09.2013 eine Kündigung ihrer Versicherung vorliegt. Endet die Versicherung allerdings nach dem 31.12.2012 wegen gesetzlicher Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person, bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung dennoch erhalten.

  2. Tarif mit Anspruch auf Beitragsrückerstattung
    Sie sind in einem Tarif oder einer Tarifkombination versichert, für die eine Beitragsrückerstattung vorgesehen ist. Ob Ihr versicherter Tarif dazu gehört, entnehmen Sie bitte Ihrem Ankündigungsschreiben.

  3. Keine Leistungen in 2012
    Im gesamten Jahr 2012 wurde aus dieser Versicherung keine Leistung in Anspruch genommen - bei Tarifkombinationen aus keinem der Einzeltarife. Achtung: Entscheidend ist das Datum der Behandlung, nicht das Rechnungsdatum!

  4. Beiträge vollständig bezahlt
    Die Beiträge wurden für die Zeit vom 01.01.2012 bis 30.09.2013 vollständig bezahlt.

nach oben


9. Kann der Anspruch auf Beitragsrückerstattung wieder erlöschen?

Nur, falls Sie eine der Voraussetzungen doch nicht erfüllen. Bei Rechnungen sollten Sie zuerst prüfen, ob die Beitragsrückerstattung für Sie nicht doch günstiger wäre. Entfällt nach der Auszahlung der Beitragsrückerstattung eine der Voraussetzungen, wird die Beitragsrückerstattung verrechnet oder zurückgefordert.

nach oben


10. Was passiert, wenn in einem Jahr Leistungsfreiheit vorliegt und danach wieder Leistungen in Anspruch genommen werden?

Sie erhalten die Beitragsrückerstattung für die Zeit, in der Sie die Voraussetzungen ( siehe dazu Frage 8) erfüllen, wie angekündigt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Jahr nicht, beginnt die BRE-Staffel von vorn.

nach oben


11. Was passiert, wenn mein Vertrag im Folgejahr (2013) auf Anwartschaft umgestellt wird?

Wenn der Vertrag wegen Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Anwartschaft umgestellt wird, erhalten Sie Ihre Beitragsrückerstattung trotzdem.

nach oben


12. Erhalte ich die Beitragsrückerstattung auch, wenn meine Versicherung im Laufe eines Jahres beginnt und ich leistungsfrei bleibe?

Nein, denn eine der Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung ist das Bestehen der Versicherung über ein ganzes Kalenderjahr.

nach oben