Bausparlexikon
Sie haben sich schon länger gefragt, was sich hinter ABB oder Negativerklärung verbirgt? Hier wird Ihnen geholfen. In unserem Bauspar-ABC haben wir einige Begriffe für Sie zusammengetragen, bei denen es möglicherweise zu Fragen kommen kann.
Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird als Kostenbeitrag eine Abschlussgebühr fällig. Sie wird entweder mit den ersten Sparraten verrechnet oder separat vom Bausparer bezahlt.
Nach dem Bausparkassengesetz müssen Bausparkassen ihrem Geschäftsbetrieb Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) zugrunde legen. Sie sind das »Kleingedruckte« und enthalten alle für die Rechtsbeziehungen zwischen Bausparer und Bausparkasse wesentlichen Vertragsbestimmungen.
Für vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden, gewährt der Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Sie beträgt 9 % auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro je Arbeitnehmer.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht mehr als 17.900 Euro und bei Verheirateten nicht mehr als 35.800 Euro pro Jahr betragen darf.
