Für Investitionen in Photovoltaikanlagen sind oft langfristige Finanzierungen und somit finanzielle Verpflichtungen erforderlich. Es ist deshalb ratsam, diese Kapitalanlage gegen Schäden und hieraus resultierende Ertragsausfälle durch den entgangenen Erlös aus dem Stromverkauf abzusichern. Aber auch das Haftpflicht-Risiko ist nicht zu unterschätzen. Egal ob Sie Privatperson oder Gewerbetreibender sind.
Photovoltaik-Versicherung
Die Photovoltaik-Versicherung ersetzt nicht nur den beispielsweise durch heftigen Hagelsturm entstandenen Sachschaden am Modul, sondern auch den Unterbrechungsschaden. Das bedeutet, dass Sie das Geld erhalten, welches Ihre Anlage eigentlich, wenn sie nicht aufgrund des Schadens außer Betrieb wäre, erwirtschaften würde.
Wir ersetzen Ihnen Sach- und Unterbrechungsschäden Ihrer Anlage z.B.
- Wenn Sie aus versehen die Anlage falsch Bedienen
- Wenn durch ein kaum noch isoliertes Kabel ein Kurzschluss entsteht und hierdurch der Wechselrichter kaputt geht
- Wenn unbekannte Dritte Ihre Photovoltaikanlage durch Vandalismus zerstören oder klauen.
Photovoltaikbetreiber-Haftpflichtversicherung
Die Photovoltaik-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum sowie Personen auf, die durch Ihre Photovoltaik-Anlage entstanden sind. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.
Wir leisten Ersatz bei Schadenersatzansprüchen Dritter z.B.
- Wenn sich Teile der Photovoltaikanlage lösen und auf das Auto des Nachbarn fallen und dieses Dellen und Kratzer dadurch bekommen hat.
- Wenn Ihre Photovoltaik dem Netzanbieter Schäden bei der Einspeisung in das Stromnetz verursacht.
Private Haftpflichtversicherung und Wohngebäudeversicherung
Für Anlagen bis 10 kWp besteht die Möglichkeit, diese auch in der privaten Haftpflichtversicherung und in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschränktem Deckungsumfang mitzuversichern. Eine zusätzliche Photovoltaik-Versicherung ist jedoch ratsam, denn die Wohngebäudeversicherung sichert nur Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel entstanden sind.
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