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Arbeitnehmerfinanzierte 
betriebliche Altersversorgung
Weniger Steuern - mehr Geld im Alter!

Niemand kann zuverlässig sagen, wie hoch die gesetzliche Rente in 10, 20 oder 30 Jahren sein wird.

Gerade die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung ist eine interessante und renditestarke Ergänzung Ihrer Grund-versorgung. Das große Plus dieser Modelle ist, dass Sie Steuervorteile optimal nutzen. Das Ergebnis: eine renditestarke Anlage, mit der Sie Ihre Gesamtvergütung optimieren.

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Entscheidung, ob er eine betriebliche Altersversorgung für seine Arbeitnehmer finanziert oder nicht. Er muss aber auf jeden Fall dem Recht seiner Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung nachkommen.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts bzw. -lohns eines Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird.

Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihm die Umwandlung von Entgeltbestandteilen, d.h. Lohn oder Gehalt, in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ermöglicht.

Dieser gesetzliche Anspruch ist begrenzt auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2012 entspricht dies einem Betrag von 2.688 Euro. Es können aber auch höhere Umwandlungsbeträge vereinbart werden.

Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung durch unterschiedliche steuerliche Anreize.

Erfolgt die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, können die Beiträge – innerhalb definierter Grenzen - steuerfrei eingezahlt werden. In diesem Fall sind die Leistungen erst bei Bezug zu versteuern.

Zudem besteht bei entsprechender Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit, für die umgewandelten Anteile des Entgelts auch Ausgaben für die Sozialversicherung zu sparen.

Analoges gilt für Direktzusage und Unterstützungskasse.

Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Betriebsausgaben und senken die Steuerbelastung des Unternehmens.

Bei entsprechender Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung besteht die Möglichkeit, für die umgewandelten Anteile des Entgelts auch die Ausgaben für die Sozialversicherung zu sparen. Das Anbieten einer betrieblichen Altersversorgung bedeutet zudem für jedes Unternehmen einen Imagegewinn.

Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung stehen Ihnen

  • Direktversicherung
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse

zur Verfügung. Selbstverständlich sind auch mehrere Durchführungswege miteinander kombinierbar.

Im Vordergrund steht meist der Wunsch nach Altersversorgung. Diese erfolgt in der Regel durch Abschluss einer Altersrentenversicherung, die Sie mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombinieren können. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung abzuschließen.

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