ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.V.
- Unterstützungskassen unterliegen hinsichtlich der Höhe der Versorgungsleistungen und dem Kreis der Versorgungsempfänger steuerlichen Beschränkungen. Bei der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse gelten diese Regeln nicht pro Unternehmen, sondern für das gesamte Kollektiv.
- Dadurch können einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer versorgt werden, ohne dass beispielsweise die Vorschriften hinsichtlich der Arbeitnehmerquote verletzt werden.
- Unternehmen aller Größen und Branchen können Mitglied werden.
- Die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse erstellt Versorgungszusagen nach den individuellen Vorstellungen der Unternehmen.
- Die erteilten Versorgungszusagen sichert die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse durch kongruente Rückdeckungsversicherungen bei der ALTE LEIPZIGER Leben ab.
- Die komplette Betreuung des Versorgungswerkes erfolgt durch die ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH.
- Die Unterstützungskassenversorgung kann sowohl Kapital- als auch Rentenzusagen umfassen.
- Die Leistung aus der jeweiligen Rückdeckungsversicherung wird im Auftrag der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen gezahlt und von dort an den Versorgungsempfänger bzw. an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weitergeleitet.
- Die gezahlten Versorgungsleistungen werden als nachträglicher Arbeitslohn durch den Versorgungsberechtigten versteuert. Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung.
- Unterstützungskassenleistungen sind für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen beitragspflichtig zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung.
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