ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.V.

  • Unterstützungskassen unterliegen hinsichtlich der Höhe der Versorgungsleistungen und dem Kreis der Versorgungsempfänger steuerlichen Beschränkungen. Bei der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse gelten diese Regeln nicht pro Unternehmen, sondern für das gesamte Kollektiv.
  • Dadurch können einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer versorgt werden, ohne dass beispielsweise die Vorschriften hinsichtlich der Arbeitnehmerquote verletzt werden.
  • Unternehmen aller Größen und Branchen können Mitglied werden.
  • Die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse erstellt Versorgungszusagen nach den individuellen Vorstellungen der Unternehmen.
  • Die erteilten Versorgungszusagen sichert die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse durch kongruente Rückdeckungsversicherungen bei der ALTE LEIPZIGER Leben ab.
  • Die komplette Betreuung des Versorgungswerkes erfolgt durch die ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH.
  • Die Unterstützungskassenversorgung kann sowohl Kapital- als auch Rentenzusagen umfassen.
  • Die Leistung aus der jeweiligen Rückdeckungsversicherung wird im Auftrag der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen gezahlt und von dort an den Versorgungsempfänger bzw. an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weitergeleitet.
  • Die gezahlten Versorgungsleistungen werden als nachträglicher Arbeitslohn durch den Versorgungsberechtigten versteuert. Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung.
  • Unterstützungskassenleistungen sind für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen beitragspflichtig zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung.