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Unser Angebot für Sie
- Mit den Zusatzleistungen unserer Rentenversicherungen können Sie Ihre Angehörigen optimal absichern
- Sie bestimmen, wer die Hinterbliebenenrente bekommen soll: Ihr Ehe-/Lebenspartner, Ihre Kinder oder Ihr Geschäftspartner.
- Nach Ihrem Tod zahlen wir die Rente in vereinbarter Höhe an die von Ihnen bestimmte Person – und zwar so lange diese lebt.
- So erreichen Sie Ihr Ziel: Die Sicherung von laufenden Verpflichtungen der Hinterbliebenen (z.B. Kreditzinsen, Miete, Unterhalt)
- Hinweis bei Scheidung: Sollte eigentlich der Ehepartner die Hinterbliebenenrente erhalten, kann bei Scheidung der Ehe diese Zusatzversicherung aufgelöst oder auf eine andere Person übertragen werden.
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