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| Zahlen sagen mehr als Worte. |
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| Grundzulage pro Person |
154 € |
| Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder |
185 € |
| Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder |
300 € |
| Mindesteigenbeitrag |
4 % des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr* |
| Maximaler Förderbeitrag |
2.100 € (inkl. der Zulagen) |
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* begrenzt auf 2.100 € abzüglich der Zulagen
Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen, erhalten Sie die volle Grundzulage. Darüber hinaus bekommen Sie vom Staat für jedes Ihrer kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage. Ist Ihr Beitrag geringer, erhalten Sie die Zulagen anteilig.
Die zusätzliche Möglichkeit einer hohen Steuerersparnis haben Sie, wenn Sie den maximalen Förderbeitrag einzahlen.
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