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| Zahlen sagen mehr als Worte. |
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| Grundzulage pro Person |
154 € |
| Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder |
185 € |
| Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder |
300 € |
| Mindesteigenbeitrag für unmittelbar Zulageberechtigte |
4 % des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr (begrenzt auf 2.100 € abzüglich der Zulagen) |
| Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten |
60 € |
| Maximaler Förderbeitrag |
2.100 € (inkl. der Zulagen) 2.160 € (inkl. der Zulagen und Mindestbeitrag für mittelbar Zulageberechtigte) |
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Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen, erhalten Sie die volle Grundzulage. Darüber hinaus bekommen Sie vom Staat für jedes Ihrer kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage. Ist Ihr Beitrag geringer, erhalten Sie die Zulagen anteilig.
Die zusätzliche Möglichkeit einer über die Zulagengewährung hinaus gehenden Steuerersparnis haben Sie, wenn Sie den maximalen Förderbeitrag einzahlen.
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