Staatlich geförderte Rente 
FiskAL und ALfonds-Riester
Wie fördert der Staat meinen Riester-Vertrag?

Zahlen sagen mehr als Worte.

Beispiel für eine Familie mit 2 Kindern. Der Ehemann verdiente 45.000 Euro brutto im Jahr 2011, die Ehefrau ist nicht berufstätig oder selbständig. Die Kindererziehungszeit ist abgelaufen.

Kalenderjahr

2012

Ehemann: jährlicher Mindesteigenbeitrag

1.800 €

Ehefrau: Mindestbeitrag

60 €

./. 2 x Grundzulage

308 €

./. 2 x Kinderzulage

370 €

jährl. Eigenbeitrag

1.182 €

Förderung

678 €

= Förderquote

36,5 %


Beispiel für eine ledige Teilzeitbeschäftigte mit zwei Kindern (geb. 2007 und 2009) und einem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt von 17.000 Euro im Jahr 2011.

Kalenderjahr

2012

jährl. Mindesteigenbeitrag

699 €

./. Grundzulage

154 €

./. 2 x Kinderzulage

485 €

jährl. Eigenbeitrag

60 €

Förderung

639 €

= Förderquote

91,4 %


Beispiel für einen kinderlosen Single, der im Jahr 2011 40.000 Euro brutto verdiente und den maximalen Förderbeitrag zahlt.

Kalenderjahr

2012

maximaler Förderbeitrag

2.100 €

./. Grundzulage

154 €

jährl. Eigenbeitrag

1.946 €

./. zusätzl. Steuerersparnis*

608 €

effektiver Aufwand

1.338 €

Förderung

764 €

= Förderquote

36,3 %


* Das zu versteuernde Einkommen wurde unter Berücksichtigung der üblichen Pauschbeträge ermittelt. Die Steuerersparnis berücksichtigt die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.



Riester-Förderung  
Grundzulage pro Person 154 €
Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder 185 €
Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder 300 €
Mindesteigenbeitrag für unmittelbar Zulageberechtigte 4 % des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr
(begrenzt auf 2.100 € abzüglich der Zulagen)
Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten 60 €
Maximaler Förderbeitrag 2.100 € (inkl. der Zulagen)
2.160 € (inkl. der Zulagen und Mindestbeitrag für mittelbar Zulageberechtigte)

Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen, erhalten Sie die volle Grundzulage. Darüber hinaus bekommen Sie vom Staat für jedes Ihrer kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage. Ist Ihr Beitrag geringer, erhalten Sie die Zulagen anteilig.

Die zusätzliche Möglichkeit einer über die Zulagengewährung hinaus gehenden Steuerersparnis haben Sie, wenn Sie den maximalen Förderbeitrag einzahlen.