Zahlen sagen mehr als Worte.
Beispiel für eine Familie mit 2 Kindern. Der Ehemann verdiente 45.000 Euro brutto im Jahr 2011, die Ehefrau ist nicht berufstätig oder selbständig. Die Kindererziehungszeit ist abgelaufen.
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| Kalenderjahr |
2012 |
Ehemann: jährlicher Mindesteigenbeitrag |
1.800 € |
Ehefrau: Mindestbeitrag |
60 € |
./. 2 x Grundzulage |
308 € |
./. 2 x Kinderzulage |
370 € |
jährl. Eigenbeitrag |
1.182 € |
Förderung |
678 € |
= Förderquote |
36,5 % |
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Beispiel für eine ledige Teilzeitbeschäftigte mit zwei Kindern (geb. 2007 und 2009) und einem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt von 17.000 Euro im Jahr 2011.
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| Kalenderjahr |
2012 |
jährl. Mindesteigenbeitrag |
699 € |
./. Grundzulage |
154 € |
./. 2 x Kinderzulage |
485 € |
jährl. Eigenbeitrag |
60 € |
Förderung |
639 € |
= Förderquote |
91,4 % |
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Beispiel für einen kinderlosen Single, der im Jahr 2011 40.000 Euro brutto verdiente und den maximalen Förderbeitrag zahlt.
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| Kalenderjahr |
2012 |
maximaler Förderbeitrag |
2.100 € |
./. Grundzulage |
154 € |
jährl. Eigenbeitrag |
1.946 € |
./. zusätzl. Steuerersparnis* |
608 € |
effektiver Aufwand |
1.338 € |
Förderung |
764 € |
= Förderquote |
36,3 % |
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* Das zu versteuernde Einkommen wurde unter Berücksichtigung der üblichen Pauschbeträge ermittelt. Die Steuerersparnis berücksichtigt die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
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| Riester-Förderung |
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| Grundzulage pro Person |
154 € |
| Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder |
185 € |
| Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder |
300 € |
| Mindesteigenbeitrag für unmittelbar Zulageberechtigte |
4 % des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr (begrenzt auf 2.100 € abzüglich der Zulagen) |
| Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten |
60 € |
| Maximaler Förderbeitrag |
2.100 € (inkl. der Zulagen) 2.160 € (inkl. der Zulagen und Mindestbeitrag für mittelbar Zulageberechtigte) |
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Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen, erhalten Sie die volle Grundzulage. Darüber hinaus bekommen Sie vom Staat für jedes Ihrer kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage. Ist Ihr Beitrag geringer, erhalten Sie die Zulagen anteilig.
Die zusätzliche Möglichkeit einer über die Zulagengewährung hinaus gehenden Steuerersparnis haben Sie, wenn Sie den maximalen Förderbeitrag einzahlen.
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