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FiskAL - Riester-Rente
Mit der staatlich geförderten Rente zu mehr Geld im Alter.

Schon lange bietet die gesetzliche Rente keine ausreichende Absicherung mehr fürs Alter.

Zusätzliche private Vorsorge ist unumgänglich. Das Zauberwort heißt »Riester-Rente«. Denn der Staat belohnt diejenigen, die mit einer Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, doppelt.

Unser Angebot für Sie

  • Unsere Riester-Rente heißt FiskAL, ist zertifiziert, entspricht exakt den gesetzlichen Anforderungen und ist staatlich förderfähig.
  • Bei Rentenbeginn können Sie bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals als einmaligen Betrag auszahlen lassen.
  • Wenn bei Tod vor Rentenbeginn das Kapital auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen wird, bleiben alle staatlichen Förderungen erhalten.
  • Für den Fall des Todes während der Rentenzahlung können Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren, dann besteht auch nach Rentenbeginn für Ihre Hinterbliebenen ein Todesfallschutz bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit.
  • Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine FiskAL-Rente, die Sie am Ende der Laufzeit auf jeden Fall bekommen.
  • Die Überschüsse, die über diese Garantie hinaus erwirtschaftet werden, können wir für Sie in Investmentfonds oder klassisch anlegen.

Ihre Vorteile

Gütesiegel

  • Unabhängige Ratingagenturen und die Fachpresse sind von FiskAL überzeugt:

   

Beitragsgarantie

  • Bei Rentenbeginn stehen mindestens die gezahlten Beiträge und die zugeflossenen staatlichen Zulagen zur Bildung der FiskAL-Rente zur Verfügung.
  • Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine Verzinsung Ihres Guthabens mit 1,75 %.

Flexible Beiträge

  • Laufender Beitrag kann jährlich geändert werden
  • Einmal pro Jahr ist eine Sonderzahlung möglich

Staatlich gefördert

  • Jede begünstige (= förderfähige) Person erhält pro Jahr eine Grundzulage.
  • Pro kindergeldberechtigtem Kind zahlt Vater Staat eine Kinderzulage.
  • Beiträge und Zulagen können zusätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Ist die Steuerersparnis höher als die gewährte Zulage, wird Ihnen die Differenz im Einkommensteuerjahresausgleich erstattet.
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Die Riester-Förderung
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Franke & Bornberg