
|
|
Unser Angebot für Sie
- Der Gesetzgeber stellt bei den Basisrenten die Altersversorgung des Einzelnen in den Vordergrund. Deshalb bietet BasiAL standardmäßig keine Todesfallleistung.
- Mit den Zusatzleistungen unserer Basisrente können Sie Ihren Ehepartner finanziell schützen.
- Nach Ihrem Tod zahlen wir die Rente in vereinbarter Höhe an Ihren Ehepartner – und zwar so lange dieser lebt.
- Ziel: Sicherung von laufenden Verpflichtungen (z.B. Kreditzinsen, Miete, Unterhalt)
- Hinweis bei Scheidung: Diese Zusatzversicherung kann in diesem Fall aufgelöst werden – das Guthaben aus der Zusatzversicherung erhöht dann die Leistung aus Ihrer Basisrentenversicherung. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich.
|
|