Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Unser Angebot für Sie

  • Der Gesetzgeber stellt bei den Basisrenten die Altersversorgung des Einzelnen in den Vordergrund. Deshalb bietet BasiAL standardmäßig keine Todesfallleistung.
  • Mit den Zusatzleistungen unserer Basisrente können Sie Ihren Ehepartner finanziell schützen.
  • Nach Ihrem Tod zahlen wir die Rente in vereinbarter Höhe an Ihren Ehepartner – und zwar so lange dieser lebt.
  • Ziel: Sicherung von laufenden Verpflichtungen (z.B. Kreditzinsen, Miete, Unterhalt)
  • Hinweis bei Scheidung: Diese Zusatzversicherung kann in diesem Fall aufgelöst werden – das Guthaben aus der Zusatzversicherung erhöht dann die Leistung aus Ihrer Basisrentenversicherung. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich.