Die jüngste Tochter der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung wurde 2011 gegründet, um unser Produktprogramm im Bereich der betrieblichen Altersversorgung weiter auszubauen.
Was tun wir?
Zusammengefasst besteht unsere Aufgabe darin, auf vertraglicher Grundlage Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen aus betrieblichen Pensionszusagen gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Daneben bietet die Treuhand die Möglichkeit, den gesetzlich geforderten Insolvenzschutz für Wertguthaben von Mitarbeitern aus Lebensarbeitszeitkonten optimal umzusetzen.
Welchen Nutzen haben Sie?
Bei diesem im Versicherungsmarkt bislang kaum verbreiteten Modell können Unternehmen bei Versicherungskollektiven die bilanziellen Vorteile des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) nutzen, denn dieses erlaubt unter anderem eine Verrechnung der in der Handelsbilanz separierten Vermögenswerte gegen Pensionsrückstellungen (bzw. Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten). Die daraus entstehenden Vorteile – Verringerung der Bilanzsumme und Verbesserung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital – nutzen viele Unternehmen noch nicht.
Treuhand - sicher und flexibel
Das Treuhandmodell bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Vermögensmittel flexibel auf die Treuhand zu übertragen, die diese zweckgebunden zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen verwaltet. Das Modell ist insbesondere für Kollektive interessant, weil die sonst zur Insolvenzabsicherung erforderlichen administrativ aufwändigen Verpfändungen entfallen. Als Vermögensmittel können neben Rückdeckungsversicherungen und liquiden Mitteln auch Fonds eingebracht werden. Die ALTE LEIPZIGER Treuhandkonstruktion ist dabei so flexibel, dass sie in unterschiedlichen Konstellationen auch in Verbindung mit der ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG genutzt werden kann.
So funktioniert das Modell in der Praxis
Der Arbeitgeber überträgt als Treugeber zur Deckung seiner Versorgungsverpflichtungen Vermögensmittel zur treuhänderischen Verwaltung auf die ALTE LEIPZIGER Treuhand GmbH. Dabei kann der Arbeitgeber auch seine Vorstellungen zur Kapitalanlage einbringen. Die Treuhand hält die übertragenen Mittel als Sondervermögen zum einen treuhänderisch für den Treugeber (Verwaltungstreuhand), zum anderen treuhänderisch für alle Versorgungsberechtigten (Sicherungstreuhand). Durch diese doppelseitige Treuhand-Lösung (Contractual Trust Arrangement, auch CTA genannt) sind bei einer Insolvenz des Arbeitgebers die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer gesichert. Im Sicherungsfall (Insolvenz des Arbeitgebers) wird das vorhandene Vermögen ausschließlich zur Erfüllung der Versorgungsansprüche der versorgungsberechtigten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Arbeitgebers bzw. deren Hinterbliebenen verwendet.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne ausführlich und erstellen auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Angebote.
|