Im Umgang mit dem eigenen Auto im täglichen Straßenverkehr kann es schon mal zu brenzligen Situationen kommen.
Wir geben Ihnen Tipps wie Sie sich dann verhalten sollten und was zu beachten ist wenn doch ein Unfall passiert ist.
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Gefährliche Situationen sind im Straßenverkehr an der Tagesordnung. Und wenn es brenzlig wird, sollten Autofahrer sich nicht scheuen, »voll in die Eisen‚ zu steigen«, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA. Die letzten Zentimeter Bremsweg nutzt der Fahrer im Ernstfall nur dann aus, wenn er mit aller Kraft gegen das Bremspedal drückt - bis das Fahrzeug zum Stillstand kommt. Diese Regel gilt besonders für Autos, die mit einem Anti-Blockier-System (ABS) ausgestattet sind. Es dosiert die Bremskraft an jedem Rad individuell und verhindert ein Blockieren der Räder. »Damit gewinnt der Fahrer deutlich an Sicherheit. Bei Vollbremsungen bleibt das Auto lenkbar, der Fahrer kann abbremsen und das Auto notfalls um ein Hindernis lenken«, erläutert Stephan Schlosser, Unfallsachverständiger bei DEKRA, der dazu rät, solche Situationen bei einem VerkehrssicherheitsTraining vorbeugend zu üben. Seine Stärken entfaltet das ABS auch auf Fahrbahnen mit unterschiedlich griffigem Belag: Rollen die Räder einer Fahrzeugseite auf nasser, die anderen aber auf trockener Straße, gleicht das Anti-Blockier-System die unterschiedlichen Reibungskräfte beim Bremsen aus und verhindert, dass das Fahrzeug ins Schleudern gerät. Aber Vorsicht, warnt der Sachverständige: »Die Grenzen der Fahrphysik gelten auch für Fahrzeuge mit ABS. Wer zu schnell in eine Kurve fährt, den hält auch ABS nicht auf der Fahrbahn.« Übrigens: Das »Stottern« des Bremspedals beim Bremsen (daher auch der Name »Stotterbremse« für das ABS) ist kein Zeichen für eine Störung. Im Gegenteil: Hier ist lediglich die Intervallregelung des Bremsdrucks zu spüren. |
Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe, auch wenn dies aufgrund der hektischen Unfallsituation nicht immer leicht ist. - Sichern Sie gegebenenfalls die Unfallstelle ab, damit nicht größeres Unheil passiert und weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
- Notieren Sie sich stets Anschrift, Telefonnummer (auch Zeugen), sowie das amtliche Kennzeichen und den Fahrzeugtyp des Unfallgegners.
- Unterschreiben Sie vor Ort keine pauschalen Schuldanerkenntnisse. Die Schadenmeldung können Sie anschließend in Ruhe tätigen.
- Sofern möglich, lassen Sie sich die Versicherungsdaten des Unfallgegners mitteilen, damit Sie etwaige Ansprüche dort geltend machen können.
- Über Telefon 0180-25026 können Sie notfalls durch Angabe des Halters und Kennzeichens die Versicherung Ihres Unfallgegners ermitteln lassen.
Falls Sie Fragen haben oder Hilfe an der Unfallstelle benötigen, stehen wir Ihnen über unsere Schadenhotline rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Wir übernehmen im Kaskoschaden für Sie die vollständige Schadensbehebung und haben besondere Serviceleistungen für Sie. |
- Nur betriebsunfähige (= defekte) Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden.
- Der Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen beträgt 3 m. Maximal zulässig sind 5 m.
- Abschleppseile u. -stangen sind ausreichend erkennbar zu machen.
- Warnblinker sind an beiden Fahrzeugen einzuschalten.
- Autobahnen müssen an der nächsten Ausfahrt verlassen werden.
- Abgeschleppte Fahrzeuge müssen nicht zugelassen / versichert sein.
- Der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs benötigt keinen Führerschein.
- Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden.
- Bei Automatik u. Allradantrieb gelten besondere Herstellervorschriften! (z.B. nicht weiter als 50 km mit max. 50 km/h).
- Durch Ausfall des Bremskraftverstärkers wird die Bremswirkung reduziert.
- Der Bremsweg eines Abschleppgespanns ist erheblich länger als normal.
- Beim Abschleppen gibt es keine Servounterstützung der Lenkung.
- Die Länge des Abschleppseilsmuss mindestens 4,0 m, besser 4,5 m betragen.
- Für Fahrzeuge ab 1500 kg Leergewicht muss eine Abschleppstange verwendet werden.
- Mit Abschleppstange darf das Zugfahrzeug niemals leichter als das gezogene sein.
- Montieren Sie die Abschleppstange niemals diagonal.
- Die Vereinbarung von Signalen zur Verständigung zwischen den Fahrern ist wichtig.
- Schalten Sie die Zündung ein und ziehen während des Abschleppens niemals den Zündschlüssel ab.
- Halten Sie das Abschleppseil immer gespannt: Der Vordermann geht erst vom Gas, wenn der Hintermann bremst.
- Der gesamte Schleppzug wird durch den Hintermann gebremst.
- Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 30 km/h.
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Grundsätzlich gilt bei der Reparatur: Beschränkung auf die günstigste Schadensausgleichsmöglichkeit. Ein Autofahrer hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer herkömmlichen Ausbeulung und Lackierung, wenn die Fachwerkstatt auch die moderne Ausbeultechnik anbietet. Führt die »lackschadenfreie Ausbeultechnik bei Hagel- / Kastanien- und Parkbeulen« bei einem Kfz zur Naturalrestitution, besteht jedenfalls dann kein Anspruch auf die Kosten der herkömmlichen Ausbeulung mit nachfolgender Lackierung gemäß dem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, wenn diese auch die Ausbeultechnik bietet. Nach dem gesetzlichen Bild des Schadenersatzes ist der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens. Diese Stellung findet Ausdruck in der sich aus § 249 Satz 2 BGB a. F. (nunmehr § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) ergebenden Ersetzungsbefugnis und der freien Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. Verursacht allerdings bei mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, ist der Geschädigte grundsätzlich auf diese beschränkt. Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von dem hier anzuwendenden § 249 Satz 2 BGB a. F. zur Herstellung erforderlich. OLG Karlsruhe vom 21.08.2003 (19 U 57/03). Die Partnerwerkstätten der ALTE LEIPZIGER bieten flächendeckend diese moderne und kostengünstigere Reparaturmethode an. Sprechen Sie uns an! |
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