Totalschaden

Sollte Ihr Fahrzeug zerstört oder entwendet worden sein, wird Ihnen der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Schadenstag ersetzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der so genannte Wiederbeschaffungswert reduziert sich um den Restwert des Fahrzeugs sowie um die Höhe der zwischen uns vertraglich festgehaltenen Selbstbeteiligung.