Was ist ein Policendarlehen?
Ein Policendarlehen ist eine Vorauszahlung Ihrer in der Zukunft fälligen Versicherungsleistung. Vorauszahlungen können max. bis zur Höhe des derzeitigen Rückkaufswertes des Vertrages (abzgl. Sicherheitseinbehalt) erfolgen. Ihr Vertrag ist trotz Vorauszahlung uneingeschränkt an den Überschüssen beteiligt. Als Ausgleich hierfür, sind Zinsen zu zahlen. Die Zinsen sind Teil der Beiträge und somit im gleichen Zahlungsrhytmus zu entrichten. Im Leistungsfall wird das Policendarlehen mit der Versicherungsleistung verrechnet. Der Zinssatz ist variabel und beträgt z.zt.7,3 %.Den aktuellen Zinssatz bitten wir ggf. zu erfragen.
Was für Angaben braucht die Versicherung, falls ein Fall von Berufsunfähigkeit eingetreten ist?
Sofern Berufsunfähigkeit vorliegt, benötigen wir Information über Ihren zuletzt vor deren Eintritt ausgeübten Beruf (Angestellter, Selbständiger, Arzt) und ob die Berufsunfähigkeit aus einem Unfall resultiert. Die zur Leistungsprüfung notwendigen Fragebögen (Arztbericht, Eigenangaben, ggf. Angaben zum Unfallgeschehen) stellen wir Ihnen auf Wunsch kurzfristig zur Verfügung.
Was muß ich beachten, wenn ich eine Versicherung auflösen möchte?
Bitte beachten Sie vorab unsere Informationen "Wertvoller Versicherungsschutz auch bei finanziellen Engpässen". Generell ist eine Versicherung jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) kündbar. Innerhalb des Versicherungsjahres lösen wir Ihre Vers. mit Frist von einem Monat auf den Monatsschluß auf. Für die Auflösung benötigen wir Ihre schriftliche Willenserklärung sowie den Versicherungsschein und die Angabe Ihrer Kontoverbindung.
In meiner Familie ist ein Todesfall eingetreten: Was muss ich tun?
Zur Prüfung unserer Leistungspflicht sind uns vorab folgende Unterlagen einzureichen: Amtliche Sterbeurkunde Vers. Schein Ggf. Zahlungsauftrag von der bezugsberechtigten Person Sollte es sich um einen tödlichen Unfall handeln, so ist uns der Todesfall binnen 48 Stunden zu melden (bei mitversicherter Unfallzusatzversicherung).
Was ist eine Rückvorauszahlung?
Um den Versicherungsschutz nach erfolgter Vorauszahlung in der ursprünglichen Höhe wiederherzustellen, haben Sie die Möglichkeit, diese jederzeit (auch in Teilbeträgen von 1.000 Euro) an uns zurückzuzahlen. Geben Sie bei der Überweisung bitte die Versicherungsnummer sowie den Vermerk "Rückvorauszahlung" an. Sie erhalten von uns umgehend eine entsprechende Bestätigung. Bei einer Teilrückzahlung mindert sich Ihre Zinsschuld ab dem Tag des Geldeinganges bei uns. Bankverbindung: BHF-Bank Frankfurt, BLZ 50020200, Kto. 51797
Wann bekomme ich Nachricht über meine fällig werdende Versicherung und welche Unterlagen muß ich einreichen?
Sie erhalten ca. drei Monate vor Ablauftermin unaufgefordert eine entsprechende Information über die weitere Vorgehensweise. Entweder Sie setzen sich direkt mit uns in Verbindung oder wenden sich an Ihren zuständigen Vermittler - dieser hält alle Unterlagen für Sie bereit.
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