Wir bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Schadenaufnahme an.

Das Fahrzeug wird - unabhängig von der anschließenden Reparaturdurchführung - in einer unserer Partnerwerkstätten besichtigt. Kostenvoranschlag und Fotos werden noch am selben Tag per digitaler Datenübertragung an uns übermittelt. In der Regel benötigen wir dann keinen Sachverständigen vor Ort. Nutzen Sie diesen Zeitgewinn.

Der Schaden kann so schneller abgewickelt werden, denn »Zeit ist Geld«.

Wenn der Schaden digital aufgenommen wurde, kann es wie folgt weitergehen:

  • Sie rechnen gemäß dem Kostenvoranschlag ab
  • Sie nennen uns die ausführende Werkstatt und wir schicken eine Kostenübernahme  
  • Oder aber Sie profitieren von unserem zusätzlichen Schaden-Service:

Sofern Sie Ihr Fahrzeug in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen, erhalten Sie von dort weitere kostenlose Serviceleistungen:

  • Das Fahrzeug wird bei Ihnen zur Reparatur abgeholt
  • Das Fahrzeug wird nach der Reparatur außen und innen gereinigt
  • Sie erhalten mindestens zwei Jahre Garantie auf die Reparatur/Teile
  • Das Fahrzeug wird Ihnen repariert wieder zugestellt

Fahrzeugausfall:

Sofern Sie während des Fahrzeugausfalles auf einen Mietwagen angewiesen sind, können wir im Sinne einer reibungslosen Abwicklung für die Zustellung eines kostengünstigen Ersatzfahrzeuges durch unsere Mietwagenpartner sorgen, ohne dass Sie selbst Preisvergleiche im Rahmen Ihrer Schadenminderungspflicht anstellen müssen.

Der Mietwagen wird auf unsere Veranlassung direkt zu Ihnen oder etwa in die ausführende Reparaturwerkstatt zugestellt und auch wieder abgeholt - Sie brauchen sich also um nichts kümmern.

Sofern ein Mietwagen nicht unbedingt erforderlich ist, ersetzen wir den sogenannten Nutzungsausfall in Form von Bargeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.

Beide Varianten setzen den Nachweis der Reparatur bzw. der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für das schadenbedingt nicht fahrbereite Kfz voraus.

Nebenkosten:  

Wir erstatten Nebenkosten (Telefon, Porto) unaufgefordert in angemessener Höhe.

Wertminderung:

Wir prüfen unaufgefordert einen Anspruch auf Wertminderung. Hierzu reicht uns ein Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung aus.