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Betriebliche Altersversorgung
Altersvorsorge plus Steuervorteile.

Sichern Sie sich die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung: Legen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einer Direktversicherung oder in einer Pensionskasse an.

Unser Angebot für Sie

Die ALTE LEIPZIGER bietet für vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlte vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von 40 Euro für die Direktversicherung und die Pensionskasse folgendes Modell an:

  • Die Höhe des Beitrags für die betriebliche Altersversorgung wird so bestimmt, dass dem Arbeitnehmer monatlich das gleiche Nettoentgelt wie vor der Umwandlung überwiesen werden kann.
  • Dieser Betrag besteht aus einem Anteil, der in seiner Höhe den VL entspricht plus der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf den gesamten Umwandlungsbetrag.
  • So ergibt sich ein Betrag, der häufig rund das Doppelte der eigentlichen vermögenswirksamen Leistungen beträgt.

Anlage
    

                  als VL

als Betriebsrente

Monatliches Bruttoeinkommen

2.500,00 Euro

2.500,00 Euro

Arbeitgeber-Anteil VL

+ 40,00 Euro

+ 40,00 Euro

bAV, Anteil VL

-

- 40,00 Euro

bAV, Anteil Arbeitnehmer

-

- 39,10 Euro

Bruttoeinkommen insgesamt

2.540,00 Euro

2.460,90 Euro

Steuern

- 400,26 Euro

- 377,36 Euro

Sozialversicherungsbeiträge

- 520,06 Euro

- 503,86 Euro

Nettoeinkommen

1.619,68 Euro

1.579,68 Euro

Anlage VL

- 40,00 Euro

-

Ausgezahltes Einkommen

1.579,68 Euro

1.579,68 Euro

Lediger Arbeitnehmer, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig, Bundesland Hessen, Beitragssatz zum Gesundheitsfonds: 15,5%, Ersparnis der Sozialabgaben bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Es wurden die Steuer- und Sozialversicherungswerte des Jahres 2012 zu Grunde gelegt (ohne Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung).

Monatliche Zuwendung für Ihre Betriebsrente: 79,10 Euro

Ihre Vorteile

Sie bauen sich eine betriebliche Altersversorgung auf und sparen dabei auch noch kräftig Steuern.

  • Im Gegensatz zur klassischen Anlage der VL zahlen Sie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aus dem Bruttoentgelt. Sie zahlen somit keine Steuern.
  • Es fallen auf die Beiträge keine Sozialabgaben an.
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