Finanzierung mit Lebensversicherung - für den Fall der Fälle gerüstet

Ein Thema, über das man lieber schweigt, das aber doch angesprochen werden muss: Was geschieht, wenn der Ernährer der Familie während der Laufzeit des Baudarlehens erkrankt, berufsunfähig wird oder – noch schlimmer – stirbt? Was passiert dann mit dem Eigenheim? Und was geschieht, wenn dem Partner etwas zustößt, der normalerweise die Kinder betreut und den Haushalt führt?

Meist muss die Familie sich von ihrem eigenen Zuhause trennen, weil sie die Monatsraten nicht mehr aufbringen kann. Dann kommt zu dem persönlichen Schlag auch noch der Stress mit Wohnungssuche, Umzug, neue Umgebung und Verkauf des eigenen Zuhauses.

Wohl der Familie, die dann vorgesorgt hat.

Wollen Sie den Versicherungsschutz direkt in die Finanzierung einplanen, ist die Tilgungsaussetzung gegen Lebensversicherung genau das Richtige. Sie verbindet das günstige Baudarlehen mit der Absicherung der Familie und allen Vorteilen, die eine Lebensversicherung sonst noch bietet:

  • Günstige Prämien
  • Hohe Rendite
  • Steuerfreie Erträge aus der Lebensversicherung möglich
  • Abzug der Beiträge bei der Einkommensteuererklärung möglich

Sie nehmen ein Baudarlehen auf, dass Sie mit Ihrer Lebensversicherung bei Fälligkeit in einer Summe zurückzahlen.

Sollten Sie sich für eine andere Form der Baufinanzierung entscheiden, schließen Sie eine Restschuldversicherung über den Darlehensbetrag ab. Dann zahlt die Versicherung im Todesfall das Darlehen komplett zurück.

Denken Sie gleichzeitig über die Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit nach. Sie werden sehen, es ist nicht teuer, sich gegen diese Risiken vernünftig abzusichern und für den Fall der Fälle die Familie in finanzieller Sicherheit zu wissen.